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Alt 26.07.2005, 12:33   #1
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Teilzeitelf macht alles soweit korrekt

Eröffnungsbilanz ?


Hallo

Ich möchte ein Mini Gewerbe anmelden um ein Spiel zu vermarkten das ich programmiert habe.
Die Gewerbeanmeldung habe ich bereits gemacht und nun habe ich die Unterlagen vom Finanzamt erhalten, auch damit bin ich im Grunde durch, das einzigste was mir noch fehlt ist meine Eröffnungsbilanz.

Das Thema Bilanz hatte ich im Studium zwar mal durchgekaut, ist allerdigns alles schon länger her und bei der Google suche zu dem Thema konnte ich auch nicht viel finden was wikrlich weiter hilft. Von daher meine Frage:

Kennt jemand ein gutes Tutorial, oder guten Crash Kurs um die Eröffnungsbilanz zu erstellen ?

Viele Grüße

Der Teilzeitelf
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Alt 26.07.2005, 12:40   #2
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Moin,

erst wird das Inventar aufgestellt bevor man sich an die Eröffnungsbilanz wagt.

Wo hakt es denn bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz, dann können wir Dir sicherlich helfen? Sag' nicht überall.

MfG
Sven
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Alt 26.07.2005, 12:45   #3
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Überall , nein was ich brauche wäre erstmal nen Crashkurs wieder über den Aufbau, zur Not packe ich meine Studien Unterlagen wieder aus da stehts irgendwo drinne. Ein Beispiel einer fertigen Bilanz würde auch schon helfen.

Inventar Auflistung und Bewertung habe ich bereits.
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Alt 26.07.2005, 12:54   #4
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Zitat:
Inventar Auflistung und Bewertung habe ich bereits.
Das ist doch schon mal viel wert. Dann ist das eigentliche Problem ja beseitigt.

Ich denke es wird Dir sicherlich viel bringen die alten Unterlagen rauszuholen. Dort werden sicherlich ein paar Beispiele drin sein. In der EDV gibt es keine Eröffnungsbilanzkonten, diese nennen sich Saldenvortragskonten (Kto. Nr. 9000 ff). Ansonsten wäre noch eine Gliederung zu beachten. Diese steht in § 266 HGB und wird von den Buchführungsprogrammen automatisch eingehalten. Falls wirklich noch Probleme auftauchen sollten kannst Du Dich ja noch einmal melden.

MfG
Sven
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Alt 26.07.2005, 13:03   #5
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Ok, vielen Dank, diese Auflistung aus dem Gesetztestext hilft mir schon sehr viel weiter, weil das genau die Art der Auflistung ist die mir gefehlt hat

Noch eine bis 1 1/2 Fragen bitte:

1. Die Gliederung spricht von Kapitalgesellschaften, gilt sie auch für Personengesellschaften ?
2. Kleine Kapitalgesellschaften, brauchen nur eine verkürzte Version aufzustellen die die in Absatz 2 und 3 mit römischen Buchstaben und Buchstaben gekennzeichnet sind.

Bedeutet dies, das ich als KLeinbetrieb z.b.: nur aufschreiben müßte:

Anlagevermögen:
Immaterielle Vermögengsgegenstände: xxx €
Sachanlagen: yyyy €
Finanzanlange: zzzz €

Während größere Gesellschaften schreiben müßten:

Immaterielle Vermögegensgegenstände: xxx €
Geschäfts- oder Firmenwert: x2 €
geleistete Anzahlungen: x3 €

usw.

Habe ich das so richtig verstanden ?

Wie gesagt, vielen Dank soweit

Grüße

TZE
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Alt 26.07.2005, 13:48   #6
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Zitat:
1. Die Gliederung spricht von Kapitalgesellschaften, gilt sie auch für Personengesellschaften ?
Naja, Gesetze muss man genau lesen.
Direkt in § 266 Abs. 1 S. 1 HGB steht: "Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen." Hier ist nichts von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder Kaufleuten geschrieben und somit gilt dieser Satz für alle. Die restlichen Angaben gelten halt nur für die genannten Kapitalgesellschaften was hier wohl nicht zutrifft. Die Regelung gilt somit nicht ist jedoch ein interessanter Anhaltspunkt, weil insgesamt die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu beachten sind. Im übrigen kannst Du Dir mal die §§ 261 bis 278 HGB anschauen, weil diese sich mit der Aufstellung des Jahresabschluss bzw. der Eröffnungsbilanz auseinander setzen. Diese sind auch unter "Bundesrecht" zu finden (kannst' ja einfach in der Adresszeile die 266 in den entsprechenden Paragraphen ändern); insbesondere § 265 HGB ist wichtig.

Ansonsten schau auch mal unter www.zingel.de
Dort sind sehr gute PDF-Dateien zu finden und auch eine namens "Grundlagen der kaufmännischen Rechnungslegung", die evtl. auch ganz hilfreich sein kann. Frag' mich aber bitte nicht an welcher Stelle die Datei zu finden ist.

Zitat:
Habe ich das so richtig verstanden ?
Jupp

MfG
Sven

EDIT: http://www.fh-unki.de/?seite=extern2
Such mal nach dem Wort "Gliederung"
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Geändert von Sven (26.07.2005 um 14:18 Uhr).
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Alt 26.07.2005, 14:35   #7
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Ok, vielen dank, ich arbeite mich jetzt erstmal durch das genannte Material durch
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Alt 26.07.2005, 15:46   #8
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Seit wann muß ein Einzelunternehmer/Gewerbetreibender eine Eröffnungsbilanz abgeben?
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Alt 26.07.2005, 15:48   #9
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Die Eröffnungsbilanz wird beim Besteuerungsbogen vom Finanzamt gefordert, man hat dort genau zwei Möglichkeiten:

1. FÜge ich bei
2. Reiche ich nach

Gruß

TZE
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Alt 26.07.2005, 15:50   #10
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Zitat:
Zitat von hi77
Seit wann muß ein Einzelunternehmer/Gewerbetreibender eine Eröffnungsbilanz abgeben?
Von abgeben war hier doch gar nicht die Rede.
Wenn er selbst freiwillig Bücher führen möchte kann er dies machen und muss dann auch mit allen Konsequenzen rechnen wozu das Aufstellen einer Eröffnungsbilanz gehört. Diese muss natürlich nicht im Finanzamt vorgelegt werden, weil dann nur der Jahresabschluss zählt.

MfG
Sven
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Alt 26.07.2005, 15:52   #11
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Zitat:
Zitat von Teilzeitelf
Die Eröffnungsbilanz wird beim Besteuerungsbogen vom Finanzamt gefordert, man hat dort genau zwei Möglichkeiten:

1. FÜge ich bei
2. Reiche ich nach

Gruß

TZE
In welchem Bogen steht das?
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Alt 26.07.2005, 15:54   #12
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Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Von abgeben war hier doch gar nicht die Rede.
Oh weh, wann kommt denn endlich dein Urlaub?
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Alt 26.07.2005, 16:01   #13
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Zitat:
Oh weh, wann kommt denn endlich dein Urlaub?
Da war ich selbst noch am Tippen als Teilzeitelf den Beitrag Nr. 9 geschrieben hat.
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Geändert von Sven (26.07.2005 um 16:11 Uhr).
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Alt 26.07.2005, 16:09   #14
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Teilzeitelf macht alles soweit korrekt
Im Bogen zum Ermessen der Steuererhebung wurde das Gefragt, im Ausfüllhilfe Bogen stand drinne das sie mit abgegeben werden muss. Halt jedes Jahr zum Jahresbeginn und einmal zur Aufnehmung des Gewerbes.

Und machen möchte ich es sowieso, wenn man Gewerbe betreibt sollte man durchaus auch Bilanzieren.

Ich habe die Bögen gerade nicht zur Hand, ich kann zu Hause aber nochmal genau nachschauen, nicht das ich mich verschaut habe, bin mir aber zu 95 % sicher.
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Alt 26.07.2005, 16:12   #15
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Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Da war ich selbst noch am Tippen als Teilzeitelf den Beitrag Nr. 9 geschrieben hat.
Hier nochmal aus seinem OP:

Zitat:
Zitat von Teilzeitelf
Die Gewerbeanmeldung habe ich bereits gemacht und nun habe ich die Unterlagen vom Finanzamt erhalten, auch damit bin ich im Grunde durch, das einzigste was mir noch fehlt ist meine Eröffnungsbilanz.
Das sagt doch von Anfang an wirklich alles.


Zitat:
Zitat von Teilzeitelf
Und machen möchte ich es sowieso, wenn man Gewerbe betreibt sollte man durchaus auch Bilanzieren.
Für, wie du es selbst bezeichnest, ein "Mini Gewerbe"? Naja, wenn dir langweilig ist, dann auf jeden Fall viel Spaß dabei.
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