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Alt 27.07.2005, 21:32   #1
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K.Ranseier macht alles soweit korrekt

Kleingewerbetreibender, Aufforderung zur Steuererklärung bekommen


Hi Leute,

ich habe heute vom Finanzamt eine Aufforderung bekommen, doch endlich mal meine Steuererklärung abzugeben. Ich gebe zu es war meine eigene Schlampigkeit, ich habe keine EÜ-Rechnung ans Finanzamt geschickt. - Ich dachte: "Die melden sich schon". Naja, schlecht Einstellung von mir.

Ich bin seit etwa einem Jahr selbstständig und habe bei der Gewerbeanmeldung angegeben, dass mein jährlicher Gewinn etwa 10.000 Euro beträgt, was auch hingekommen ist. Dadurch muss ich ja nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung schreiben, richtig? Woher bekomme ich einen solchen Vordruck? - Ich glaube, ich habe mal ein Excel-Arbeitsblatt davon hier gesehen.
Wichtiger noch, wie fülle ich eine solche EÜ-Rechnung richtig aus? - Ich habe alle Rechnungen für meinen "Bürobedarf" aufbewahrt aber selbst nie Rechnungen für Kunden geschrieben, da Kleingewerbetreibender und dadurch nicht dazu verpflichtet.
Will das Finanzamt eine Auflistung aller verkauften Produkte wissen oder reichen denen Werte wie z.B.: Ich habe 15.000 Euro Umsatz gemacht, davon geht mein Computer (500 Euro runter), dann die eBay-Gebühren 1.000 Euro (wenns über eBay abgewickelt wurde), dann spezielle Software, die ich für meine Arbeit brauchte (400 Euro) usw...

Oder muss eine Liste erstellt werden wie:
Produkt "Ball" ging an Kunde "Martin Mustermann" für 1,50 Euro.
Produkt "Frisby" ging an Kunde ....

Eine solche Auflistung würde bei mir nämlich sehr lang werden, weil ich sehr viele Produkte für wenig Geld verkauft habe.


Nochwas anderes: Ich habe immer gedacht, man bräuchte als Kleingewerbetreibender keinerlei Steuern zahlen, wenn man einen Gewinn von weniger als 17.500 Euro im Jahr erwirtschaftet. jetzt habe ich im Internet gelesen, dass trotzdem eine Einkommenssteuer zu zahlen sei. Wie sieht es nun in meinem Fall aus, bei ca. 10.000 Euro Gewinn im Jahr?

Ich bedanke mich schon einmal für Eure Antworten!

K.Ranseier
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Alt 27.07.2005, 22:15   #2
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Zitat:
Dadurch muss ich ja nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung schreiben, richtig?
Richtig, da Kleinunternehmer nicht buchführungspflichtig sind.

Zitat:
Woher bekomme ich einen solchen Vordruck?
Den gibt's eigentlich überall wenn man mal googelt wobei ich jedoch davon abrate diesen zu nutzen. Für Normalsterblich ist das Ding einfach zu kompliziert.

Zitat:
Ich glaube, ich habe mal ein Excel-Arbeitsblatt davon hier gesehen.
Eine Excel Tabelle ist definitiv eine gute Idee und sollte für den kleinen Mann auch vollkommen ausreichend sein. In der einen Mappe würde ich die Einnahmen aufführen und in einer zweiten Arbeitsmappe die Ausgaben.
Anschließend muss halt nur noch der Gewinn irgendwo auftauchen.

Zitat:
Wichtiger noch, wie fülle ich eine solche EÜ-Rechnung richtig aus? - Ich habe alle Rechnungen für meinen "Bürobedarf" aufbewahrt aber selbst nie Rechnungen für Kunden geschrieben, da Kleingewerbetreibender und dadurch nicht dazu verpflichtet.
Richtig ist, dass man als Kleinunternehmer nicht zwingend Rechnungen ausstellen muss, weil der Kunde sowieso keine Vorsteuer abziehen kann. Allerdings sollte man die Einnahmen aufgezeichnet haben und auch belegen können ansonsten kann man ja vieles angeben, was man so als Einnahmen hatte.
Zum Aufbau der EÜR:
Einnahmen:
... xxx EUR
... xxx EUR

Ausgaben:
... xxx EUR
... xxx EUR
----------
Gewinn:
... xxx EUR

Zitat:
Will das Finanzamt eine Auflistung aller verkauften Produkte wissen oder reichen denen Werte wie z.B.: Ich habe 15.000 Euro Umsatz gemacht, davon geht mein Computer (500 Euro runter), dann die eBay-Gebühren 1.000 Euro (wenns über eBay abgewickelt wurde), dann spezielle Software, die ich für meine Arbeit brauchte (400 Euro) usw...
Das Finanzamt möchte eine Aufstellung mit Oberbegriffen haben für die einzelnen Einkaufs- bzw. Verkaufsposten wie z.B. Büromaterial ... EUR oder EDV-Anlagen ... EUR. Einfach mal nach einem Vordruck für die EÜR googeln. Dort sieht man ja in etwa wie dies auszusehen hat.

Zitat:
Oder muss eine Liste erstellt werden wie:
Produkt "Ball" ging an Kunde "Martin Mustermann" für 1,50 Euro.
Produkt "Frisby" ging an Kunde ....
Nein

Zitat:
Nochwas anderes: Ich habe immer gedacht, man bräuchte als Kleingewerbetreibender keinerlei Steuern zahlen, wenn man einen Gewinn von weniger als 17.500 Euro im Jahr erwirtschaftet. jetzt habe ich im Internet gelesen, dass trotzdem eine Einkommenssteuer zu zahlen sei. Wie sieht es nun in meinem Fall aus, bei ca. 10.000 Euro Gewinn im Jahr?
Die 10.000,- € Gewinn stellen Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar und sind auf der Anlage GSE in Kennzahl 10 einzutragen und werden dann mit weiteren Einkünften (Arbeitnehmer, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung etc.) verrechnet. Letztlich wird ein Prozentsatz auf das sogenannte zu versteuernde Einkommen angewandt, wobei natürlich ein bestimmter Betrag nicht besteuert wird. Dieser ist je nach Art der Veranlagung (Einzelveranlagung, Zusammenveranlagung, etc.) unterschiedlich. Er dürfe bei einer Einzelveranlagung bei 7.664,- € liegen, so dass der übersteigende Betrag steuerpflichtig ist.

MfG
Sven
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Alt 28.07.2005, 21:58   #3
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Hi,

erstmal vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!

Würde dem Finanzamt eine Auflistung reichen wie z.B.
Produkt "Ball" wurde 100 mal verkauft für 1,50 Euro pro Stück = 150 Euro
Produkt ....
Unterm Strich: Umsatz = xxx Euro

Was meinst Du mit Anlage GSE, Kennzahl 10? Von welchem Formular sprichst du?

K.Ranseier
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Alt 29.07.2005, 08:54   #4
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Zitat:
Würde dem Finanzamt eine Auflistung reichen wie z.B.
Produkt "Ball" wurde 100 mal verkauft für 1,50 Euro pro Stück = 150 Euro
Produkt ....
Unterm Strich: Umsatz = xxx Euro
Wäre schon viel zu viel

Hier gibt es ein Beispiel wie eine EÜR Aussehen kann. Dieses Excel-Datei kann man auch für sich weiterverarbeiten.

Zitat:
Was meinst Du mit Anlage GSE, Kennzahl 10? Von welchem Formular sprichst du?
Ich spreche von dem Vordruck "Anlage GSE". In der Kennzahl 10 muss der Gewinn eingetragen werden.

MfG
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Alt 31.07.2005, 17:28   #5
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Hi,

nochmals besten Dank für deine Hilfe!

Ich werde jetzt die EÜR fertig machen und frage mich, ob ich jetzt schon Rechnungen für gewerbl. Einkäufe mit zum Finanzamt schicken soll oder erst auf Anfrage?

Muss ich diese Anlage GSE auch ausfüllen und mit verschicken? - Welche Formulare benötigt das Finanzamt noch, neben der EÜR und der Anlage GSE?

Vielen Dank.
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Alt 31.07.2005, 18:03   #6
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Zitat:
Ich werde jetzt die EÜR fertig machen und frage mich, ob ich jetzt schon Rechnungen für gewerbl. Einkäufe mit zum Finanzamt schicken soll oder erst auf Anfrage?
Zum 500.000sten Mal. Rechnungen sind nur auf Anfrage zum Finanzamt zu schicken.

Zitat:
Muss ich diese Anlage GSE auch ausfüllen und mit verschicken? - Welche Formulare benötigt das Finanzamt noch, neben der EÜR und der Anlage GSE?
Den Mantelbogen, eine Umsatzsteuererklärung und je nachdem ob Einkünfte aus anderen Einkunftsarten vorliegen auch entsprechend diese Vordrucke.
Arbeitnehmertätigkeit: Anlage N
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Anlage V
Einkünfte aus Kapitalvermögen: Anlage KAP
Einkünfte aus Renten oder Sonstiges: Anlage SO

MfG
Sven
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Alt 01.08.2005, 08:24   #7
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Hi,

alles klar, vielen Dank.

Ich habe jetzt die EÜR gemacht, Anlage GSE ausgefüllt und den Mantelbogen.
Beim Mantelbogen habe ich allerdings nur das Häkchen bei "Einkommsensteuererkärung" gemacht, Anschrift, Steuernummer, zuständiges FA ausgefüllt, Kontonummer angegeben und das Häkchen bei "lt. Anlage GSE" für Einkünfte aus 2004 gemacht. Der Rest bleibt leer.
In Anlage GSE habe ich lediglich Steuernummer, Art des Betriebes und den Gewinn in Zeile 10 eingetragen.

Es sind in beiden Formularen so so viele Felder unausgefüllt. Reichen denn meine Eintragungen?
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