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Alt 28.07.2005, 16:09   #1
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djpooh macht alles soweit korrekt

Studentenjob


hi Leute,

ich habe gerade meinen Zivi-Dienst beendet und möchte mit einem kumpel zusammen eine Internet-Dienstleistungs-Firma aufbauen. So ich möchte außerdem ab dem wintersemester studieren gehen(Kumpel studiert schon).

Mir sind da ein Paar generelle Dinge einfach unklar und zwar bezüglich der Krankenversicherung!! Ich bin jetzt noch über meine Eltern versichert und will es wenn möglich auch bleiben. Das Problem ist, dass ich nicht weiß, ob ich mit dem Angemeldeten Gewerbe trotzdem bei meinen Eltern krankenversichert werden kann. Wie soll ich den wissen, ob das Gewerbe zu Beginn soviel abwirft, dass ich mich selber versichern kann? Gibt es da einen Freibetrag im Jahr, den man verdienen kann ohne die Krankenversicherung zu wechseln?

Wie sieht es mit Kindergld aus? Werde ich trotzdem noch welches bekommen? Wahrscheinlich eher nicht oder?

Gibt es noch etwas zu bedenken, was mir nicht eingefallen ist?

Merci

Dj Pooh
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Alt 28.07.2005, 17:32   #2
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Xilef bringt sich richtig ein
Bis zu einem Umsatz von 7188€ pro Jahr glaube ich waren es. Kriegen deine Eltern auch weiterhin Kindergeld, auch wenn du eine Firma besitzt.

Du kannst weiter bei deinen Eltern mitversichert bleiben. Solltest dies aber unbedingt mit der Krankenversicherung deiner Eltern absprechen und nochmal nachfragen!

Ich kann desweiteren nur auf die Sticky-Threads verweisen, da steht das Ganze ausführlich drin. Ich finde schon dass meine Signatur in diesem Fall hier , ein bisschen zutrifft.
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Liebe Grüße Felix
"Es gibt keine Probleme nur Herausforderungen."
Good Old Europe

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Alt 28.07.2005, 18:09   #3
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ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Der exakte Betrag bezüglich des Kindergeldes liegt bei 7680,- Euro pro Jahr. Soviel darfst du also am Jahresende maximal verdient haben, sonst gehen deine Eltern leer aus (Werbungkosten können noch abgezogen werden, weiß aber nicht mehr genau wieviel. Saxoflyer? )

Bei der Krankenkasse mußt du aufpassen: Du darfst maximal rund 350,- Euro pro Monat verdienen, dieser Betrag darf in keinem Monat überschritten werden. Ansonsten hast du keinen Anspruch auf die Mitgliedschaft in der Familienversicherung. Alternative: Wenn du Student bist, kannst du freiwillig den Studententarif (rund 54,- Euro im Monat) in Anspruch nehmen, dann entfällt dieser Grenzbetrag.
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Alt 28.07.2005, 18:43   #4
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Moin,

das Sozialversicherungstechnische überlasse ich euch mal lieber.

Zitat:
Werbungkosten können noch abgezogen werden, weiß aber nicht mehr genau wieviel. Saxoflyer?
Werbungskosten können natürlich unbegrenzt abgezogen werden. Nur wenn man keine hat oder glaubhaft machen kann bekommt jeder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag i.H.v. 920,- €, so dass sich die Grenze im Prinzip auf 7.680,- € + 920,- € = 8.600,- € erhöht.
Die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge können neuerdings auch von den Einkünften abgezogen werden. Aber nur die gesetzlichen lt. der Mitteilung vom 17.06.2005. Frechheit sowas, warum die privaten Beiträge nicht?

MfG
Sven
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Alt 28.07.2005, 19:05   #5
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djpooh macht alles soweit korrekt
Vielen Dank Leute, ihr habt mir wirklich geholfen!!
Ich verspreche auch mich hinsichtlich der Recherche zu bessern

@saxoflyer

den letzten Teil mit der Sozialversicherung habe ich nicht ganz verstanden
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Alt 28.07.2005, 19:49   #6
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ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge können neuerdings auch von den Einkünften abgezogen werden. Aber nur die gesetzlichen lt. der Mitteilung vom 17.06.2005. Frechheit sowas, warum die privaten Beiträge nicht?
Das heißt, wenn ich in Zukunft als Student die 54,- Euro für die Krankenkasse zahle (Studententarif), dann kann ich zusätzlich die 648,- Euro im Jahr von meinen Jahreseinkünften abziehen?!?
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Alt 28.07.2005, 20:06   #7
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OK! Man versucht seine Einkünfte und Bezüge ja immer durch Werbungskosten, Betriebsausgaben oder was auch immer unter die Grenze von 7.680,- € zu drücken. Nach bisheriger Rechtsprechung war es jedoch so, dass man die Sozialversicherungsbeiträge von seinen Einkünften nicht abziehen konnte bei der Kindergeldberechnung (nicht verwechseln mit der Steuererklärung, da geht das als Sonderausgabe) und somit seine Einkünfte und Bezüge nicht durch diese Beträge mindern konnte. Dies ist auch logisch, weil dies Sonderausgaben sind und diese bei der Einkommensteuererklärung nichts mit Einkünften und Bezügen zu tun haben. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht am 11.01.2005 aber einen bahnbrechenden Beschluss gefällt, was mitlerweile durch alle Foren geistert, nämlich das Aktenzeichen BvR 167/02. Hierin sagt das BVerfG das fortan die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden können. Somit fällt es fielen Studenten viel leichter unter die Grenze zu kommen und brauchen nicht deshalb 10 Tonnen verschiedener Bücher am Ende des Jahres zu kaufen.

Jetzt wurde allerdings noch offen gehalten ob alle Sozialversicherungsbeiträge abzugsfähig sind und hierin sagt die Mitteilung vom 17.06.2005 (wer diese rausgegeben hat müsste ich suchen, hab' ich nicht mehr im Koppe), dass nur gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden können. Also private Krankenversicherungsbeiträge sind nicht abzugsfähig. Was ich persönlich als Ungerechtigkeit empfinde, weil es in dem Beschluss gerade um die Ungleichbehandlung zwischen Pflichtversicherten und Nicht-Pflichtversicherten (also Privatversicherten) ging. Diese waren nämlich nicht dazu verpflichtet eine Sozialversicherung abzuschließen und wurden somit auch nicht mit diesen Beiträgen belastet. So war die Argumentation. Durch die Mitteilung tritt jetzt aber wieder eine Ungleichbehandlung ein und das allerschlimmste an der ganzen Geschichte ist, dass mich, als armseliger Beamtenanwärter, der wohl kaum ohne Krankenversicherung auskommt bei seinem leppischen Gehalt, diese vermalledeite beschissene Mitteilung auch noch betrifft. Wenn mich nicht alles täuscht wird mich diese exkrementale Mitteilung wahrscheinlich um mein wohlverdientes Kindergeld bringen. Eine Frechheit dieses Ding!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Sorry, musste aber mal gesagt werden. Ich kann mich dann immer so schön hineinsteigern, weil es immerhin um wunderbare und ganz tolle 1.848,- €, in Worten Tauschendachthundertachtundvierzig Euro, Kindergeld geht, die mir da durch die Lappen gehen. Scheißdreck.

MfG
Sven

@ ratze: Ich kenn' mich mit den Sozialversicherungssachen nicht aus. Wenn es sich bei der Studentenversicherung um eine gesetzliche Versicherung handelt ist diese auf jeden Fall nach den Einkünften und Bezügen abziehbar. Bin blöd, was sind denn die 648,- €, Werbungskosten oder was?
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Geändert von Sven (28.07.2005 um 20:25 Uhr).
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Alt 28.07.2005, 21:44   #8
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Der "Freibetrag" bei der Krankenkasse liegt im Monat bei 400 €.
Wobei da etwas Spielraum ist, sagte mir mein Krankenkassenmann. Also kann auch etwas mehr Gewinn im Monat machen, solange es im Rahmen und bei durchschnittlich 400 € im Monat bleibt.

Aber was sind schon 400 €...
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Alt 29.07.2005, 09:45   #9
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@ Levis: Sicher?

Bei einem Minijob sind es 400 EUR
Bei einem Gewerbe sind es nur 345 EUR
Bei beidem in einer Person gelten 400 EUR

Auch die Rentenversicherungspflicht beginnt oberhalb von 400 EUR bei Angestellten. Selbstständige sind natürlich nicht rentenversicherungspflichtig

MfG
Sven
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Alt 29.07.2005, 09:59   #10
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Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Bin blöd, was sind denn die 648,- €, Werbungskosten oder was?
54,- € * 12 = 648,- € Gesamtsumme der Krankenkassenbeiträge im "Studentenraif" im Jahr. Und somit auch der Betrag, den man am Jahresende abziehen kann (?).
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2005, 10:04   #11
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Ach so. Wie gesagt, wenn es sich bei der Studentenversicherung um eine gesetzliche Krankenversicherung handelt mindern diese die Einkünfte und Bezüge.

MfG
Sven

EDIT: Hier der Link zur offiziellen Mitteilung vom 17.06.2005
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Geändert von Sven (29.07.2005 um 10:12 Uhr).
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Alt 01.08.2005, 18:08   #12
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Habe mich mal wegen der Studentenversicherung schlau gemacht.

Die stellt keine begünstigte Versicherung dar und ist somit nicht abziehbar. Somit sind ausdrücklich nur Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern abziehbar, die direkt vom Arbeitgeber abgeführt werden.
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Geändert von Sven (01.08.2005 um 18:24 Uhr).
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