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Alt 29.07.2005, 03:14   #1
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Registriert seit: Jul 2005
dr successus macht alles soweit korrekt

Selbstständigkeit und ALGII


[[[ Ich bedanke mich mal für dieses echt tolle Forum und an alle die das Projekt am laufen halten, habe hier in den letzten zwei Tagen viel Wissen und Praxistipps ernten können... und freue mich meine ersten Fragen zu stellen (=

Ich denke es sind wichtige Fragen die bei einer Firmengründung bei ALGII Empfängern oft aufkommen, leider fand ich nach zweitägiger Recherche keine befriedigenden Antworten auf diese. Und meine Befürchtung ist, dass ich bei der AfA ebenso enttäuscht werde. Außerdem möchte ich vorbereitet sein, wenn ich mit meinem inkompetenten Fallmanager spreche. ]]]




In wie fern wird Firmenkapital bei dem Bezug von ALGII berücksichtigt? Als ALGII Empfänger darf man schließlich nur ein bestimmtes Maximum an Geld besitzen.

Bekomme ich bei dem Bezug von ALGII 30% des Gewinns...

(Was wird bei mir als Gewinn angerechnet? Der Umsatz oder der übrig bleibende Gewinn laut BWA meines Steuerberaters?)

...vom Regelsatz des ALGII abgezogen, es sei denn höhere Ausgaben können
nachgewiesen werden? Zählt zum Beispiel die Anschaffung neuer Produkte für den Verkauf zu diesen Ausgaben?

ALGII bedeutet für mich 331€ + 375€ Miet- und Nebenkosten. Wenn ich den Betrag x in einem Monat erwirtschafte wieviel bleibt mir zusätzlich zum ALGII? Wie wird der Freibetrag in dieser Rechnung berücksichtigt? Wird meine Wohnung weiterhin voll bezahlt trotz einer Erwirtschaftung von z.B. 350€ (+Freibetrag) innerhalb eines Monats. Und was wird getan, was muss ich tun, dass dieser Bedarf an ALGII- und/oder Wohngeld 'jeden Monat?' neu bemessen wird?

Muss ich mich selbst Krankenversichern? Falls ich weiterhin in der Gesetzlichen Krankenversicherung bleiben darf, muss ich dann den Beitrag selbst übernehmen oder sind alle ALGII Empfänger davon befreit? Diese Informationen benötige ich auch bezüglich der Rentenversicherung.

Vielen Dank.
dr successus ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 29.07.2005, 09:22   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Moin

Von ALG II habe ich eigentlich keine Ahnung. Ich versuche es aber trotzdem einmal.

Zitat:
In wie fern wird Firmenkapital bei dem Bezug von ALGII berücksichtigt?
Gar nicht. Betriebsvermögen stellt kein Vermögen i.S.v. § 12 SBG II dar.

Zitat:
Was wird bei mir als Gewinn angerechnet?
Nur der Gewinn.

Die restlichen Fragen weiß ich nicht.

MfG
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2005, 15:36   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2005
rienits ist auf einem guten Weg
Hallo auch,

ich habe mich jetzt trotz ALG II selbständig gemacht. Ich habe "Einstiegsgeld " beantragt ! das bedeutet du bekommst das was du jetzt auch hast + max 100% der Grundversorgung. Und zwar ein halbes jahr, max. 24 Monate. Dabei ist es egal was du an Gewinn / Umsatz hast. Ob es nu 2 Euro sind oder 200.000 Euro spielt keine Rolle ! Aussage meines ebenfalls nicht so ganz kompetenten Sachbearbeiters. Die Förderung wird aber nicht zum 1. eines Monats sondern zum Ende Rückwirkend gezahlt. !!!! Ach ja und das Arbeitsamt zalht für die Dauer der Förderung noch die krankenkasse !

Gruß

Stefan
rienits ist offline   Mit Zitat antworten
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