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Alt 05.08.2005, 08:49   #1
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Einzelgewerbe - Änderung Hauptwohnsitz


hi Leute,

wie vielen von euch bekannt sein dürfte betreibe ich nebenher ein Gewerbe (führe Mwst. ab). Nun werde ich zum 01.09. meinen Hauptwohnsitz in das schöne ( ) Wilhelmshaven an die Nordseeküste verlegen Dabei tun sich folgende Fragen auf:

- Gewerbe: Am alten Wohnsitz zum 31. August abmelden, beim neuen zum 01.09. eintragen?

- FA: Ich bekomme dann ja einen neuen Erfassungsbogen beim dortigen Finanzamt, soweit ist alles klar. Muß ich mich beim bisherigen Finanzamt "abmelden"? Welche Formalitäten kommen auf mich zu? Wie sieht es mit der Steuererklärung aus, die werde ich ja am neuen Wohnsitz machen müssen, da kommen aber auch die Einnahmen rein, die noch am alten Wohnsitz erzielt wurden, oder?! Muß ich denn eine gesonderte Erklärung beim alten FA abgeben, die nur bis zum 31.08. gilt?!

- Ust-ID-Nr.: Kann ich die behalten oder ändert sich dabei was?

- Gibt es noch wichtige Dinge, die ich vielleicht vergessen habe? Müssen sonst noch irgendwelche Institutionen vom Wohnsitzwechsel informiert werden (bezogen auf der Gewerbe)?

Danke und Gruß
Matthias
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Alt 05.08.2005, 13:10   #2
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Zitat:
Gewerbe: Am alten Wohnsitz zum 31. August abmelden, beim neuen zum 01.09. eintragen?
So wird es wohl ablaufen müssen. Eine Gewerbeummeldung gibt es glaube ich nicht mehr.

Zitat:
FA: Ich bekomme dann ja einen neuen Erfassungsbogen beim dortigen Finanzamt, soweit ist alles klar. Muß ich mich beim bisherigen Finanzamt "abmelden"? Welche Formalitäten kommen auf mich zu? Wie sieht es mit der Steuererklärung aus, die werde ich ja am neuen Wohnsitz machen müssen, da kommen aber auch die Einnahmen rein, die noch am alten Wohnsitz erzielt wurden, oder?! Muß ich denn eine gesonderte Erklärung beim alten FA abgeben, die nur bis zum 31.08. gilt?!
Nein, der alte Betrieb wird fortgeführt. Die Akten werden an das neue Finanzamt abgegeben und es ändert sich somit nichts. Die Steuererklärung muss jedoch beim neuen Betriebsstättenfinanzamt abgegeben werden. Du solltest nach ein paar Tagen bzw. Wochen auch eine neue Steuernummer bekommen. Einfach mal im neuen Finanzamt anrufen. Die UStID-Nr. kannst Du behalten.

MfG
Sven
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Alt 05.08.2005, 13:37   #3
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Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Nein, der alte Betrieb wird fortgeführt. Die Akten werden an das neue Finanzamt abgegeben und es ändert sich somit nichts. Die Steuererklärung muss jedoch beim neuen Betriebsstättenfinanzamt abgegeben werden. Du solltest nach ein paar Tagen bzw. Wochen auch eine neue Steuernummer bekommen. Einfach mal im neuen Finanzamt anrufen. Die UStID-Nr. kannst Du behalten.
Hmmm... aber das alte Finanzamt muß doch irgendwie wissen, wohin es die Akten weitergeben soll (?). Er erfährt dann ja vermutlich nur von der Abmeldung des Gewerbes. Oder hat das gar nichts mit dem Gewerbe zu tun und werden im Zuge des Wohnsitzwechsels automatisch alle Akten des Finanzamtes übergeben?
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Alt 05.08.2005, 14:19   #4
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Die Gewerbeabmeldung wird an das alte Finanzamt geschickt und somit erlangt es davon Kenntnis. Ich würde aber einfach mal anrufen im alten Finanzamt und die evtl. erforderlichen Dinge abklären, so dass nichts schief geht.
Frag' auch mal nach Gewerbeabmeldung und Wiederanmeldung.
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Alt 05.08.2005, 19:01   #5
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Ok, danke
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Alt 05.08.2005, 19:41   #6
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Ach so, ich lese gerade meinen Text und merke, dass ich diesen etwas unglücklich formuliert habe.

Die Gewerbeabmeldung wird natürlich vom Gewerbeamt zum Finanzamt geschickt. Man selbst hat damit nichts zu tun.
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