Die klare Antwort lautet "NEIN, das geht nicht". Begründung liegt im Umkehrschluss zu
§ 18 EStG
Ich verstehe dich nicht. Es steht doch genau in dem von mir genannten Fachaufsatz aus der Zeitschrift "Der Betrieb" beschrieben, was unter einer freiberuflichen Tätigkeit zu verstehen ist. Genauer geht es nicht. Man muss sich nur die Mühe machen ordentlich zu subsummieren.