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Alt 31.08.2005, 21:33   #1
TP-Newbie
 
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Nightbreezer macht alles soweit korrekt

Stundensatz erklären


Hallo,
Also ich weiß im Moment nicht so genau was ein Stundensatz wirklich ist.

Kann mir das mal jemand definieren, woraus setzt er sich z.b zusammen?

Danke
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Alt 01.09.2005, 08:44   #2
spl
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Benutzerbild von spl
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
spl macht alles soweit korrekt
Das ist das Entgelt, dass ein Auftragnehmer für die Arbeiten eines Auftraggebers pro Stunde zu zahlen hat. Die Höhe ist individuell:
Siehe hier
http://www.traum-projekt.com/forum/s...ad.php?t=30930
und hier
http://www.traum-projekt.com/forum/s...ht=stundenlohn
und besonders hier
http://www.traum-projekt.com/forum/s...ht=stundenlohn
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Gruß Sebastian

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Alt 03.09.2005, 02:05   #3
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

ich habe alle angegebenen Links gelesen, es mag sein, dass ich etwas überlesen habe, aber meines Erachtens fehlen in der Kalkulation die Steuern auf das Einkommen !

Gewerbesteuer ist zu vernachlässigen, das die meisten Freiberufler sind !

Der Stundensatz in den Beispielen, der Thread ist inzwischen recht groß und verwirrend, ist zu niedrig, weil die Steuern vergessen wurden, die auf das Einkommen zu zahlen sind.

Wenn man 25.000€ zum Leben benötigt, dann muss der Gewinn bei 25.000€ plus Steuern liegen, sonst hat man zu wenig verfügbares Einkommen zum Leben, der Stundensatz wird somit durch die Steuer erhöht.

MfG
BEBOUB
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Alt 04.09.2005, 13:10   #4
spl
TP-Insider
 
Benutzerbild von spl
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
spl macht alles soweit korrekt
Ich gebe zu, dass ich die Links nur überflogen habe und nicht komplett den Inhalt kenne. Ich gebe Dir recht, dass man die Steuern nicht vergessen darf. Allerdings muss man diese Beispiele alle als Beispiele verstehen. Jeder muss diese Rechnung für sich selber aufmachen und kann das eine oder andere weglassen oder muss es halt einrechnen.
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Alt 07.09.2005, 00:29   #5
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

ich denke nicht, dass ein durchschnittlicher Existenzgründer in der Lage ist, seine Steuern (Gewerbe- und Einkommensteuer) selbst hochzurechnen und dann seine Planung zu vervollständigen.

Er muss im Grunde ja auch rückwärts planen, d.h. er muss wissen, welches Einkommen er zur Verfügung haben muss und dann in seiner Suche das zu versteuernde Einkommen suchen, um zu wissen, was er verdienen muss, zuvor muss er allerdings die Gewerbesteuer noch ermitteln und mit einrechnen.

Wir stellen in den nächsten Tagen einen Honorarkalkulator ins Netz (auf unsere Web-Seite) der die Steuern selbst ermittelt und somit der lästigen Suche Abhilfe schafft, dann kann man sein Honorar recht komfortabel ermitteln.

MfG
BEBOUB
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Alt 11.09.2005, 22:08   #6
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

nur mal so zur Info... wir haben seit Heute einen Honorar-Rechner zum Download ins Netz gestellt, der kalkulatorische Kosten berücksichtigt und bei dem Einkommen- und Gewerbesteuer automatisch berücksichtigt werden.

Wenn Ihr wollt, dann ladet ihn euch runter und spielt ein wenig damit herum, wir sind über alle Verbesserungsvorschläge, die ihr uns übermittelt dankbar.

Download unter http://www.bebo-consulting.de/download_a-z.htm "Honorar-Rechner".

MfG
BEBOUB
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Alt 11.09.2005, 22:41   #7
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Meine Meinung zum Honorar-Rechner.

Prinzipiell finde ich die Idee ganz gut. Die Grundtabelle bläht die Dateigröße natürlich unheimlich auf. Anstelle dieser hätte ich eher die Formel im § 32a EStG zugrunde gelegt zumal seit ein paar Jahren die Progression fließend ist und somit die Abstufung in 36 EUR Schritten entfallen ist. Dies ist aber leichter gesagt als getan und muss erst einmal umgesetzt werden.

Ebenso glaube ich nicht, dass sich Existenzgründer so sehr mit einer KLR (Äquivalenzziffernkalkulation und was es da noch so gibt) auseinandersetzen, dass sie explezit kalkulatorische Kosten angeben können. Geschweige, dass sie eine GewSt-Rückstellung ausrechnen können. Wenn man denen etwas von 5/6-Methode erzählt wird da bestensfalls bei herauskommen, dass dies 0,83333 sind und wenn man dann noch von einer Divisor-Methode anfängt hört der ganze Spass endgültig auf von daher weiß ich nicht, ob dies überhaupt das richtige für Existenzgründer ist.
Insgesamt gebe ich dir aber recht, dass auch Existenzgründer irgendwie kalkulieren müssen.

Gruß
Sven
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