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Alt 01.09.2005, 07:25   #1
TP-Member
 
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Kleinunternehmung hat Fragen


Servus alle miteinander,

erst einmal ein großes Lob an die Community, bin BWL Student und muss sagen, dass mir dieses Forum sehr gut gefällt.
Viele Aussagen sind sehr qualifiziert und hilfreich, nun bedarf ich jedoch auch einiger Fragen um folgende Problematik zu klären.

1. Kleinunternehmer können Mitarbeiter einstellen ? (JA/NEIN)
Mitarbeit in der Form: befristete Arbeitsverhältnisse für jeweils immer nur einen Tag, d.h. stelle Promoter ein, keine Sozialversicherungsabgaben.

2. Die Rechtsgrundlage bei der Gestaltung des Firmennames ist mir nicht einleuchtend genug.

Firmenname egal ? ja/nein oder in Form von Vor- und Zunamen + Tätigkeit

Zusatz: Wie läuft das beispielsweise mit dem Eintrag in die GELBEN SEITEN ?

3. Kann der Sitz meiner Firma meine Privatwohnung sein ?
evt. Probleme wie Vermieter oder von Ämtern ???

wäre euch sehr verbunden, wenn ich dazu einige Hilfestellungen bzw. Anregungen bekäme, im voraus vielen Dank.
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Alt 01.09.2005, 08:42   #2
TP-Senior
 
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overflood macht alles soweit korrekt
Zitat:
1. Kleinunternehmer können Mitarbeiter einstellen ? (JA/NEIN)
Ja. Nur bei der ICH-AG darfst du das nicht (außer Familienmitglieder).

Zitat:
2. Die Rechtsgrundlage bei der Gestaltung des Firmennames ist mir nicht einleuchtend genug.
Wie meinen? Bei einer GmbH musst du die Tätigkeit innerhalb des Namens aufführen. Beispielsweise wäre "Schmidts Katz" nur dann zulässig, wenn du n laden hast, der Katzen betreut o.ä., nicht aber wenn du n Tuning-laden führst.

Zitat:
Firmenname egal ? ja/nein oder in Form von Vor- und Zunamen + Tätigkeit
Als Einzelunternehmer, d.h. Kleinunternehmer bist du dazu verpflichtet deinen Namen mit deinem "Künstlernamen" (Firmennamen) anzugeben. d.h. z.b. Schmidts Katz, Inh. Manfred Müller oder "Schmidts Katz Manfred Müller".
Am sichersten seien immernoch die Nachname-Firmen. Also "Katzen Müller" z.B.

Zitat:
Zusatz: Wie läuft das beispielsweise mit dem Eintrag in die GELBEN SEITEN ?
Kannst dich nur dann als Firma eintragen lassen, wenn du im Handelsregister stehst. Ansonsten bist du nicht berechtigt, gewerblich dadrin zu stehen, glaube ich. Meintest du das?

Zitat:
3. Kann der Sitz meiner Firma meine Privatwohnung sein ?
evt. Probleme wie Vermieter oder von Ämtern ???
Klar, machen viele so, unter anderem mir.
Kommt nur nicht gut, wenn du dich mit Kunden treffen möchtest. Dann musst du zu Ihnen gehen... Gibt aber gesetztlich kein Stress. gibt zig Webagenturen, die das ebenso machen.

Grüße
OverflooD
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Alt 01.09.2005, 12:59   #3
TP-Member
 
Benutzerbild von Bilanztrainer
 
Registriert seit: Sep 2005
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ein herzliches dankeschön, alle fragen hinreichend beantwortet, bin begeistert.
vielen dank.
Bilanztrainer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2005, 21:06   #4
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Ort: Hannover
Bart222 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von overflood
Ja. Nur bei der ICH-AG darfst du das nicht (außer Familienmitglieder).
Grüße
OverflooD

Hallo,

ich glaube das ist neuerdings sogar möglich bei der ICH-AG.
Besser aber nochmal nachfragen.

Gruß

Bart
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Alt 06.09.2005, 22:43   #5
TP-Member
 
Registriert seit: Aug 2005
forumaner ist mal kurz schlecht aufgefallen
Zitat:
Zitat von overflood
Als Einzelunternehmer, d.h. Kleinunternehmer bist du dazu verpflichtet deinen Namen mit deinem "Künstlernamen" (Firmennamen) anzugeben. d.h. z.b. Schmidts Katz, Inh. Manfred Müller oder "Schmidts Katz Manfred Müller".
Am sichersten seien immernoch die Nachname-Firmen. Also "Katzen Müller" z.B.
Oha...dass kann teuer werden ;-)
Bei einem Einzelunternehmen gibt es keine Inhaber ;-)
Es müsste heißen:
Schmidts Katz
Manfred Müller
Musterweg ...

Die Bezeichnung Inhaber lässt auf eine andere Rechtsform schliessen und ist bei Einzelunternehmen nicht zulässig. Es wurde schon desöfteren abgemahnt wenn es mit Inhaber im Impressum stand ;-)

Deinen Phantasienamen musst Du jedoch nicht angeben, sondern deinen Vor- und Zunamen ;-)
forumaner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2005, 22:48   #6
TP-Senior
 
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overflood macht alles soweit korrekt
Oha, interessant!
Da hat der Typ, der mich mal wohl lehren wollte mir bewusst Inhaber reingeschrieben, obowohl er wusste ich bin einzelunternehmer.. ok, das merke ich mir. Also wie kann ich das schreiben? "Schmidts Katz, Manfred Müller"?
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Alt 07.09.2005, 14:35   #7
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Registriert seit: Aug 2005
forumaner ist mal kurz schlecht aufgefallen
Zitat:
Zitat von overflood
Oha, interessant!
Da hat der Typ, der mich mal wohl lehren wollte mir bewusst Inhaber reingeschrieben, obowohl er wusste ich bin einzelunternehmer.. ok, das merke ich mir. Also wie kann ich das schreiben? "Schmidts Katz, Manfred Müller"?
ja genau so...ohne Inhaber oder wie ich auch schon öfters gesehen habe "Geschäftsführer" !

z. B.
Schmidts Katz
Max Mustermann
Mustergartenweg 4
00000 Musterhausen
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Alt 07.09.2005, 17:55   #8
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danke, das merk ich mir besonders! thx!
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Alt 07.09.2005, 20:09   #9
TP-Member
 
Registriert seit: Aug 2005
forumaner ist mal kurz schlecht aufgefallen
ach ja...und natürlich noch die anderen Dinge mit dazu...

wie Telefon-Nr., ggf. E-Mail Adresse und sofern vorhanden die USt.-IdNr. ;-)
Aber nur die USt.-IdNr. wenn Du eine hast, ansonsten gar nichts...manche geben dann ihre normale Steuernummer an, aber das ist kein MUSS ;-)
forumaner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2005, 20:49   #10
TP-Senior
 
Registriert seit: Oct 2003
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Bart222 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von forumaner
ach ja...und natürlich noch die anderen Dinge mit dazu...

wie Telefon-Nr., ggf. E-Mail Adresse und sofern vorhanden die USt.-IdNr. ;-)
Aber nur die USt.-IdNr. wenn Du eine hast, ansonsten gar nichts...manche geben dann ihre normale Steuernummer an, aber das ist kein MUSS ;-)
Hallo,

generell stimmt das so nicht ganz
Wenn Du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmst und somit die MwSt ausweisem musst, gehört auch eine Steuernummer mit in das Impressum, wenn man keine UstId hat.

Gruß

Bart
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Bart222 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2005, 21:05   #11
TP-Member
 
Registriert seit: Aug 2005
forumaner ist mal kurz schlecht aufgefallen
ist aber richtig :-)

zeig mir mal einen Paragraphen, der vorschreibt das ich meine Steuernummer im Impressum angeben muss ;-)

Lediglich § 10 Abs. 6 des MDStV besagt, daß eine Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben werden muss, sofern einer erteilt wurde.
Das die Steuernummer in ein Impressum gehört ist ein viel verbreitetes Gerücht in Foren und ähnlichem. ;-)
forumaner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2005, 11:03   #12
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von forumaner

Die Bezeichnung Inhaber lässt auf eine andere Rechtsform schliessen und ist bei Einzelunternehmen nicht zulässig. Es wurde schon desöfteren abgemahnt wenn es mit Inhaber im Impressum stand ;-)

Deinen Phantasienamen musst Du jedoch nicht angeben, sondern deinen Vor- und Zunamen ;-)
Gibt es dafür Rechtsgrundlagen...z.B. aus dem HGB???

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