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Alt 20.10.2005, 00:23   #1
TP-Junior
 
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felix_z_90 macht alles soweit korrekt

Gewerbeschein für Handel ... Kosten? ... minderjährig


Hallo
ich bin 15 Jahre und will mein eignes kleines Geschäft aufziehen. Ich bin mir vollständig über meine Konsequenzen bewusst und auch bereit für diese geradezustehen. Von meinem Eltern bekomme ich vollste Unterstützung, da sie seid je her mal Initiative, mein eignes Geld zu verdienen, erwarten. Ich bin noch Schüler und will mit dem Gewerbeschein mir ein wenig Geld in die Taschen spülen(natürlich weniger als 400€ den Monat). Meine Eltern würden mir beim erlangen des Gewerbescheins mit ihren Unterschriften helfen und das Vormundsschaftsgesetz sehe ich auch nicht als unüberwindbare Hürde an. Ich habe bereits fundiertes Wissen in der Marktwirtschaft, bin mit dem Handel sehr gut vertraut, verfüge über gute mathematische Kenntnise und fühle mich auch in der Lage den so oft beschriebenen SoftSkills annähernd gewachsen zu sein. Wissen über die zu handelne Ware ist vorhanden und Qualitätsunterschiede sind bereits mir bekannt.( Dies soll nicht als Lobpreisung meiner Fähigkeiten oder Überheblichkeit aufgefasst werden, sondern nur zur Fragenvorgreifung dienen... habe den Artikel über Minderjährige gelesen...entmutigend)

So far... that was about me.
Jetzt zu meinen Fragen:

1. Ich habe gehört, der Gewerbeschein in HH kostet 18€, stimmt das in etwa?
2. Fallen, nachdem ich ein Gewerbe(Handeln mit Waren aller Art) angemeldet habe, noch Kosten für andere Institutionen an Hab was davon auf meiner Recherche gehört, auch nochma 100€ oder so!!RICHTIG???)
3. Solange ich unter dem Freibetrag von 400€ monatlich nur verdiene, fällt keine Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer an( ich gelte doch als Kaufmann/kleinunternehmer/ggf. eintrag im Handelsregister)
4. Welche Versicherungen sind nötig?(noch bei Eltern gültig oder?)
5. "Eltern haften für ihre Kinder" ist in dem Falle wohl erst recht nicht anzuwenden oder? (hab gehört, dass es überhaupt garnicht legitim ist)
6. Was habe ich alles nachzuweisen auser Rechnungen, Verträge und Buchhaltung?
7. Ist nur eine Steuererklärung am Ende des Jahres fällig oder auch Umsatzsteuervoranmeldung (hab ich eigentlich garnicht,da kleinunternehmer oder?)
8. Ich kann wohl nicht die Vorsteuer absetzen, da ich auch keine Umsatzsteuer erhebe?
9. Sobald ich mein Gewerbeschein habe, müsste ich doch nach §1-2 HGB sofort als Kaufmann gelten und könnte, müsste aber nicht, mich in den Handelsregister eintragen lassen.
10. Sind die Auflagen eines Kleinunternehmers, was die 400€ beträgt auf reinen Gewinn oder auf jegliche art von Investizion bezogen.
11. wie teuer is ein eintrag in den Handelsregister? welche vorteile?
12. Einfach freistellung der UST beantragen und schon is man sozusagen Kleinunternehmer?
13. Bei der Klassierung meines gewerbes wäre ich doch Einzelunternehmen/kaufmann/kleinunternehmer zugleich oder?


Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr mir meine Fragen beantworten könntet. Hab mich wirklich schon umfassend informiert, aber meist nur auf Ratschläge für die "web-master" von Morgen gestoßen. Bin mir meiner Sache ziehmlich sicher, wollte mich nur nochmal absichern und schauen, ob meine Fragen wie gehofft beantwortet werden und ich mich nicht verkalkulier.


PS: sorry für die vielen Fragen, habe aber vor "selber" was auf die Beine zu stellen und nciht zu scheitern. Eure hilfe nehm ich trotzdem gerne in anSpruch


jetzt genug geschwafel
danke im Vorraus felix
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Alt 20.10.2005, 02:34   #2
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Master_T2 bringt sich richtig einMaster_T2 bringt sich richtig ein
Hmm, du scheinst dich noch kein bischen in die Materie eingelesen zu haben. Alle Fragen die du stellst werden in den FAQ's oder mit der Suche beantwortet... Das hört sich so an, als ob du heut mittag entschlossen hast dich selbstständig zu machen....
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim

WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de

Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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Alt 20.10.2005, 09:12   #3
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Xilef bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von felix_z_90
Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr mir meine Fragen beantworten könntet. Hab mich wirklich schon umfassend informiert, aber meist nur auf Ratschläge für die "web-master" von Morgen gestoßen. Bin mir meiner Sache ziehmlich sicher, wollte mich nur nochmal absichern und schauen, ob meine Fragen wie gehofft beantwortet werden und ich mich nicht verkalkulier.
Hättest du mal lieber noch weiter gelesen.
Wie Master_T2 schon gesagt hast, findest du alle Fragen beantwortet in den Sticky-Threads.
__________________
Liebe Grüße Felix
"Es gibt keine Probleme nur Herausforderungen."
Good Old Europe

Xilef ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2005, 09:39   #4
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Dutchman macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
5. "Eltern haften für ihre Kinder" ist in dem Falle wohl erst recht nicht anzuwenden oder? (hab gehört, dass es überhaupt garnicht legitim ist)
Lol - in nem anderen Thread wird grade genau dieses Thema behandelt... - und dann bekommst auch Du noch mit wie Deine Eltern da mit reingezogen werden...

Oh Mann!!! - Kann mich nur den beiden anderen anschließen...

Ach noch ein Tipp - nimm Dir jetzt mal 3 Jahre Zeit - lies Dir den Kram gaaaanz in Ruhe durch und dann gehst Du zum 18. Geburtstag zur Stadt und holst Dir den Schein...
Dutchman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2005, 16:16   #5
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felix_z_90 macht alles soweit korrekt
Hättet ihr euch ma meine Fragen genauer durchgelesen und auch was dannach noch so alles stand, hättet ihr eigentlich lesen müssen, dass ich mich sehrwohl dafür schon reichhaltig erkundigt habe, aber nun halt nochma fragen wollte ob ich alles richtig verstanden habe.

Zu1: Die einzige Info war diese:
Die Kosten liegen so etwa bei 18 EUR (in Hamburg, Stand: 199.
Quelle:http://www.datasource.de/swfaq/recht1.html
Wollte fragen ob sie sich verändert haben?

Zu2: In keinem Thread oder bei Google-Recherche tauchte auf, welche Briefe ect man nach dem Gewerbeschein erhalten würde? Worum ich mich dann kümmern müsste. Das kann definitiv nur einer wissen, der einen hat, einer von euch

Zu3: Keinerlei steuern fallen an, da ich nach dem Erlangen des Gewerbescheines sofort Kleinunternehmer bin und sicherlich unter beiden Freibeträgen agieren werde( Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer). Richtig oder?

Zu4: Ich muss mich nicht neu versichern lassen, sondern solte nur mit der versicherung meiner Eltern reden. Richtig oder?

Zu5:Habe folgendes gefunden:
Eine weitere Folge der Ermächtigung und der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung ist aber auch, das sich in diesem Fall der Volljährig gewordene nicht auf die Haftungsbeschränkung des § 1629a BGB berufen kann. Er haftet also unbeschränkt. Denn: war der Minderjährige aufgrund der besonderen Umstände durch die Gewährung derunbeschränkten Geschäftsfähigkeit einem Volljährigem gleichgestellt, so muß er sich auch wie ein solcher behandeln
lassen und für die so begründeten schuldrechtlichen Verbindlichkeiten voll haften.
Quelle:
http://www.promoconection.de/webseiten/forum1/read.php?
Außerdem haften Eltern im normalen Leben NIE für ihre Kinder.das ist ein verbreiteter Irrtum.
Sind die oben genannten Infos richtig, und es gilt auch fürs Gewerbe?

Zu6-7: Ich müsste eigentlich von nur eine Rechnung über meine Umsatz bei der Steuererklärung ect abgeben, damit die sehen, dass ich mit allen Steuern nicht belastet werden kann.
Steuerbare Umsätze
+ Steuerbare unentgeltliche Wertabgaben des Unternehmers
./. Verkäufe des Anlagevermögens
./. bestimmte Umsatzsteuerfreie Umsätze (siehe § 19 (3) UStG)
+ Umsatzsteuer
= Gesamtumsatz im Sinne des § 19 (1) Satz 1

eine Umsatzsteuervoranmeldung muss auch nicht jeden Moant geschrieben werden, da ich mich von anfang an als Kleinunternehmer anmelde. Zur Buchhaltung bin ich aus Gruünden der Beweispflicht verpflichtet. Richtig oder?

Zu8ieser punkt wurde mir soeben klar beantwortet, sorry
Die Vorsteuer, die in diesen Kosten enthalten ist bekommt der Kleinunternehmer nicht vom Finanzamt erstattet und kann sie auch nicht an den Kunden weitergeben, weil diese Gegenstände ja im Unternehmen verbleiben und nicht verkauft werden.Quelle:forum hier

Zu9: Ich unterliege doch sofort, nachdem ich mein Gewerbe angemeldet habe, den Richlinien des HGB. Ich bin somit automatisch Kaufmann. Richtig oder?
Sofern man ein Gewerbe nach HGB betreibt das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Handelsbetrieb erfordert, wie gesagt erfordert und nicht zwingend notwendig hat, betreibt man ein Handelsgewerbe und ist damit automatisch Kaufmann im Sinne des HGB. Man unterfällt damit automatisch den Vorschriften des HGB. Diesen Status erlangt man auch ohne Eintragung in das Handelsregister.

Das hat dann zur Folge, das im täglichem Geschäftsbetrieb bzw. im Handelsverkehr die Vorschriften des HGB gelten. Also z.B. die Vorschriften über die Firma, die Kaufmännische Haftung und Buchführunspflichten und die Vorschriften über die Handelsgeschäfte nach §§ 343 - 475h HGB.


Zu10: Die Umsatzsteuer hat einen Freibetrag bis 17500€. Mein maximales mon. Einkommen kann also bei ca. 1400€ liegen und ich würde keine Umsatzsteuer bezahlen müssen(natürlich +UST).
Die Einkommenssteuer hat einen Freibetrag von 7664€. Mein max. mon. Einkommen kann also bei ca. 630€ liegen und ich würde keine Einkommenssteuer bezahlen müssen.
ich kann unter einem monatlichen Verdienst von 630€ bleiben und müsste keine Abgaben an Vater Staat zahlen. Alles richtig oder?

Zu11: Welche Vorteile habe ich außer einen leichterne Geldbeutel und dem öffentlichen Verzeichns zu stehen vom Eintrag in das Handelsregister? es besteht aber kein Zwang. Richtig oder?

Zu12: Gleich nachdem ich den Gewerbeschein erhalten habe, kann ich mich als Kleinunternehmer anmelden und so sofort die vorzüge genießen. Richtig oder?

Zu13: Letzendlich bin ich mit meinen Gewerbeschein " Handel mit Waren aller Art", wenn ich mich als Kleinunternehmer anmelde, ein Kaufmann und würde somit dem HGB und Kleinunternehmerbestimmung ( Sticky im Forum) unterliegen. Richtig oder?



PS: Mit der genaueren Definition meiner Fragen und der erwarteten Antworten, wollte ich euch versichern, dass ich mich nicht erst seid gestern in dieses Thema einlese, viele Fragen nur zur Absicherung gestellt wurden und nicht nur Flausen im Kopf habe. Die beantwortung meiner Fragen müsste nun schneller zu erledigen sein. Ich hoffe, dass ihr mir meine Mühen anrechnet und meine Fragen beantwortet. Ich kann euren Argwohn gegenüber Leuten, die lieber fragen als lesen, durchaus verstehen, will mich aber davon distanzieren. Ich hoffe auch, dass ihr die Zeit,d ie ich für diesen Post aufgewendet habe, als Beweis meiner Existensgründungsabsicht anseht.


Danke für eure Zeit, die ihr mir scheinbar aufgebracht habt... so nun auch ma was essen
have a nice day felix
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Alt 20.10.2005, 17:05   #7
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Xilef bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von felix_z_90
Hättet ihr euch ma meine Fragen genauer durchgelesen und auch was dannach noch so alles stand, hättet ihr eigentlich lesen müssen, dass ich mich sehrwohl dafür schon reichhaltig erkundigt habe, aber nun halt nochma fragen wollte ob ich alles richtig verstanden habe.

Zu1: Die einzige Info war diese:
Die Kosten liegen so etwa bei 18 EUR (in Hamburg, Stand: 199.
Quelle:http://www.datasource.de/swfaq/recht1.html
Wollte fragen ob sie sich verändert haben?

http://www.hamburg.de << hier schonmal geguckt?
in der Suche "Gewerbeanmeldung eingegeben?
Dann auf das erste Suchergebniss geklickt?
Darauf deine Straße eingegeben?
Dann deine Antwort gefunden?
- Ich schon


Zu2: In keinem Thread oder bei Google-Recherche tauchte auf, welche Briefe ect man nach dem Gewerbeschein erhalten würde? Worum ich mich dann kümmern müsste. Das kann definitiv nur einer wissen, der einen hat, einer von euch

Die TP-Suche würde weiterhelfen. Ich will mal nicht so sein du erhälst vom FA Post und ggf. von einer Genossenschaft oder liege ich da falsch?

Zu3: Keinerlei steuern fallen an, da ich nach dem Erlangen des Gewerbescheines sofort Kleinunternehmer bin und sicherlich unter beiden Freibeträgen agieren werde( Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer). Richtig oder?

Nö auf dem Gewerbeschein bist du nicht als Kleinunternehmer vermerkt.
Das muss man dem FA mitteilen. Das hat nichts mit der Stadt bzw. der Gewerbeanmeldung zutun.


Zu4: Ich muss mich nicht neu versichern lassen, sondern solte nur mit der versicherung meiner Eltern reden. Richtig oder?

Du solltest der Versicherung deiner Eltern deine Selbständigkeit mitteilen um ggf. Missverständnisse zu vermeiden.

Zu5:Habe folgendes gefunden:
Eine weitere Folge der Ermächtigung und der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung ist aber auch, das sich in diesem Fall der Volljährig gewordene nicht auf die Haftungsbeschränkung des § 1629a BGB berufen kann. Er haftet also unbeschränkt. Denn: war der Minderjährige aufgrund der besonderen Umstände durch die Gewährung derunbeschränkten Geschäftsfähigkeit einem Volljährigem gleichgestellt, so muß er sich auch wie ein solcher behandeln
lassen und für die so begründeten schuldrechtlichen Verbindlichkeiten voll haften.
Quelle:
http://www.promoconection.de/webseiten/forum1/read.php?
Außerdem haften Eltern im normalen Leben NIE für ihre Kinder.das ist ein verbreiteter Irrtum.
Sind die oben genannten Infos richtig, und es gilt auch fürs Gewerbe?

Im normalen Leben haften Eltern für ihre Kinder nur wenn du von deinen Eltern & dem Vormundschaftsgericht berechtigst wirst ein Gewerbe zu führen. Bist du dann mit allen Vollmachten ausgestattet um diese zu führen aber eben auch mit allen Pflichten, dies umfasst auch die Haftung.

Zu6-7: Ich müsste eigentlich von nur eine Rechnung über meine Umsatz bei der Steuererklärung ect abgeben, damit die sehen, dass ich mit allen Steuern nicht belastet werden kann.
Steuerbare Umsätze
+ Steuerbare unentgeltliche Wertabgaben des Unternehmers
./. Verkäufe des Anlagevermögens
./. bestimmte Umsatzsteuerfreie Umsätze (siehe § 19 (3) UStG)
+ Umsatzsteuer
= Gesamtumsatz im Sinne des § 19 (1) Satz 1

eine Umsatzsteuervoranmeldung muss auch nicht jeden Moant geschrieben werden, da ich mich von anfang an als Kleinunternehmer anmelde. Zur Buchhaltung bin ich aus Gruünden der Beweispflicht verpflichtet. Richtig oder?

Buchhaltung muss man generell führen. Also ja nach meinen Kenntnissen. Alle Rechnung etc. 10 Jahre aufbewahren..


Zu8ieser punkt wurde mir soeben klar beantwortet, sorry
Die Vorsteuer, die in diesen Kosten enthalten ist bekommt der Kleinunternehmer nicht vom Finanzamt erstattet und kann sie auch nicht an den Kunden weitergeben, weil diese Gegenstände ja im Unternehmen verbleiben und nicht verkauft werden.Quelle:forum hier

Zu9: Ich unterliege doch sofort, nachdem ich mein Gewerbe angemeldet habe, den Richlinien des HGB. Ich bin somit automatisch Kaufmann. Richtig oder?
Sofern man ein Gewerbe nach HGB betreibt das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Handelsbetrieb erfordert, wie gesagt erfordert und nicht zwingend notwendig hat, betreibt man ein Handelsgewerbe und ist damit automatisch Kaufmann im Sinne des HGB. Man unterfällt damit automatisch den Vorschriften des HGB. Diesen Status erlangt man auch ohne Eintragung in das Handelsregister.

Du musst dich eintragen im Handelsregister um dich Kaufmann nennen zu dürfen bzw. es auf deiner Website angeben zu können z.B. "eingetragener Kaufmann blabla".

Das hat dann zur Folge, das im täglichem Geschäftsbetrieb bzw. im Handelsverkehr die Vorschriften des HGB gelten. Also z.B. die Vorschriften über die Firma, die Kaufmännische Haftung und Buchführunspflichten und die Vorschriften über die Handelsgeschäfte nach §§ 343 - 475h HGB.


Zu10: Die Umsatzsteuer hat einen Freibetrag bis 17500€. Mein maximales mon. Einkommen kann also bei ca. 1400€ liegen und ich würde keine Umsatzsteuer bezahlen müssen(natürlich +UST).
Die Einkommenssteuer hat einen Freibetrag von 7664€. Mein max. mon. Einkommen kann also bei ca. 630€ liegen und ich würde keine Einkommenssteuer bezahlen müssen.
ich kann unter einem monatlichen Verdienst von 630€ bleiben und müsste keine Abgaben an Vater Staat zahlen. Alles richtig oder?

Zu11: Welche Vorteile habe ich außer einen leichterne Geldbeutel und dem öffentlichen Verzeichns zu stehen vom Eintrag in das Handelsregister? es besteht aber kein Zwang. Richtig oder?

kein Zwang. Wenn du eingetragen bist, steht das für mehr Seriösität ansonsten muss du andere Fragen was das für Vorteile hat.

Zu12: Gleich nachdem ich den Gewerbeschein erhalten habe, kann ich mich als Kleinunternehmer anmelden und so sofort die vorzüge genießen. Richtig oder?

Dann bekommst du Post vom Finanzamt mit den Unterlagen kannst du dich dann als Kleinunternehmer anmelden. Du kannst nach der ERFOLGREICHEN Gewerbeanmeldung dem FA die Unterlagen schon zu schicken, indem du sie online ausfüllst und abschickst per Post. Das ist halt die schnellere Methode.

Zu13: Letzendlich bin ich mit meinen Gewerbeschein " Handel mit Waren aller Art", wenn ich mich als Kleinunternehmer anmelde, ein Kaufmann und würde somit dem HGB und Kleinunternehmerbestimmung ( Sticky im Forum) unterliegen. Richtig oder?

Mit einem Gewerbeschein unterliegt man dem HGB ob Kaufmann oder nicht ist egal, denke ich mal. Ja du würdest den Kleinunternehmerbestimmungen unterliegen.



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Alt 20.10.2005, 18:16   #8
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Mehr kann ich dazu nicht sagen. Alles wurde schon 100 Mal beantwortet.
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Alt 20.10.2005, 21:12   #9
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felix_z_90 macht alles soweit korrekt
viel vielen dank Felix999 du hast mir sehr geholfen

@all nörgler:

ihr seht doch, es waren außer 4 sachen alle nur bestätigungen. mehr wollte ich ja auch nicht. 2 von den 4 sachne, das mit den Kosten und den Brief des FA hätte ich wissen müssen, den rest habe ich aber nur flasch verstanden und somit hat das Lesen auch nichts gebracht. Nun, da FAST alles bestätigt
wurde, kann ich mich bei meiner entscheidung um ein vielfaches sicherer fühlen.

Diese frage wurde leider übersehen ist aber auch ziehmlich fundamental:

Zu10: Die Umsatzsteuer hat einen Freibetrag bis 17500€. Mein maximales mon. Einkommen kann also bei ca. 1400€ liegen und ich würde keine Umsatzsteuer bezahlen müssen(natürlich +UST).
Die Einkommenssteuer hat einen Freibetrag von 7664€. Mein max. mon. Einkommen kann also bei ca. 630€ liegen und ich würde keine Einkommenssteuer bezahlen müssen.
ich kann unter einem monatlichen Verdienst von 630€ bleiben und müsste keine Abgaben an Vater Staat zahlen. Alles richtig oder?
felix_z_90 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2005, 21:19   #10
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Alt 20.10.2005, 21:38   #11
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Nur mal so aus Neugier: Womit möchtest du denn handeln? Und bist du dir über das evtl Haftungsrisiko bewusst?


// Aha! Im ff gehts...
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Geändert von Era W Xel (20.10.2005 um 21:43 Uhr).
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Alt 20.10.2005, 21:40   #12
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Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo???!! Warum kann ich meinen Beitrag nicht editieren
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Era W Xel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2005, 21:55   #13
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felix_z_90 macht alles soweit korrekt
nichts technisches oder so. wo auch eine Garantie öfters beansprucht wird. Bin mir da sicher. Handele mit Verbrauchsgütern:
ok dann aber auch nicht beantwortet... würde das jemand ma bitte tun danke



um mich noch weiterzubilden im thema kleinunternehmer, pflichten, garantiebestimmungen, buchhaltung usw, kann mir jemand ein Taschenbuch empfehlen als Abendlektüre?

ihr hattet ja Recht, war wohl doch nochnicht so gut informiert.

danke mfg zywietz

Geändert von felix_z_90 (20.10.2005 um 22:18 Uhr).
felix_z_90 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2005, 22:16   #14
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Zitat:
Zu10: Die Umsatzsteuer hat einen Freibetrag bis 17500€. Mein maximales mon. Einkommen kann also bei ca. 1400€ liegen und ich würde keine Umsatzsteuer bezahlen müssen(natürlich +UST).
Die Einkommenssteuer hat einen Freibetrag von 7664€. Mein max. mon. Einkommen kann also bei ca. 630€ liegen und ich würde keine Einkommenssteuer bezahlen müssen.
ich kann unter einem monatlichen Verdienst von 630€ bleiben und müsste keine Abgaben an Vater Staat zahlen. Alles richtig oder?
Freibetrag, wenn ich das schon lese läuft's mir kalt den Rücken runter.

Die Kleinunternehmerregelung besagt, dass die Umsatzsteuer für Umsätze i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG nicht erhoben wird, wenn der maßgebliche Umsatz unter 17.500 EUR liegt.
Die einkommensteuerliche Progressionsgrenze liegt bei 7.680 EUR im Jahr 05 und ändert sich jährlich.

Du kannst meinetwegen in dem einen Monat auch 7.679 EUR verdienen unter der Voraussetzung, dass du in den anderen Monaten nichts verdienst. Die Grenze bezieht sich auf ein Jahr.
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2005, 22:28   #15
TP-Junior
 
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felix_z_90 macht alles soweit korrekt
is klar, aber ich kann doch so mit 630€ dem Monat kalkulieren. Das ist jez ein mittelwert, das sich der Betrag aufs jahr bezeiht, habe ich verstanden auch ma was

PS;:
um mich noch weiterzubilden im thema kleinunternehmer, pflichten, garantiebestimmungen, buchhaltung usw, kann mir jemand ein Taschenbuch empfehlen als Abendlektüre?

ihr hattet ja Recht, war wohl doch nochnicht so gut informiert.


mfg zywietz
felix_z_90 ist offline   Mit Zitat antworten
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