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21.10.2005, 19:11
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Essen
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Nebenberufliche Selbständigkeit - Was ändert sich???
Hallo, ich habe dieses Forum nun seit einigen Tagen mal durchforstet und viele interessante Infos gelesen. Jetzt hab ich mich auch mal angemeldet und hab auch direkt mal ne Frage:
Ich bin Azubi zum Industriekaufmann und studiere gleichzeitig Wirtschaft an der FOM. Ich würde gerne in naher Zukunft (innerhalb der nächsten 6 - 12 Monate - bis dahin ist meine Ausbildung vorbei) einen Onlineshop eröffnen.
Wie das genau geht, was es für Vor- und Nachteile hat sich z. B. von der USt befreien zu lassen, etc. habe ich nun soweit rausgefunden.
Allerdings ist es ja so, dass man als Selbständiger ja in eine private Krankenversicherung, Rentenversicherung, etc. einzahlen muss.
Wie sieht das nun bei Leuten aus, die nebenberuflich selbständig sind? Müsste ich dann aus der Betriebskrankenkasse, etc. austreten, oder würden diese Sachen alle wie bisher weiterlaufen?
Für eure Antworten danke ich euch jetzt schon. Falls ich die Antwort auf meine Frage in einem Thread oder in den FAQ's übersehen haben sollte, dann sagt mir bitte wo ich Infos darüber finde.
Gruß
Olli
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22.10.2005, 11:22
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#2
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sauerland
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Zitat:
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Zitat von Olli21
Allerdings ist es ja so, dass man als Selbständiger ja in eine private Krankenversicherung, Rentenversicherung, etc. einzahlen muss.
Wie sieht das nun bei Leuten aus, die nebenberuflich selbständig sind? Müsste ich dann aus der Betriebskrankenkasse, etc. austreten, oder würden diese Sachen alle wie bisher weiterlaufen?
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Ja und zwar: Das ist nur bei 'Voll'-Selbstständigen. Wenn du das nebenberuflich machst, bleibt es beim Alten.
Hauptsache ist halt, dass dein Arbeitgeber dem Ganzen zustimmt.
__________________
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
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22.10.2005, 12:16
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#3
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TP-Member
Registriert seit: May 2005
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Ich glaube es gibt eine Grenze, wieviele Stunden pro Woche du nebenberuflich arbeiten darfst, damit das so geht!
Die genaue Grenze weiß ich jetzt aber nicht! Bei Studenten sind's z.B. 20 Stunden!
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22.10.2005, 12:35
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Essen
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Aha, also bleibt erstmal alles beim alten. Das ist ja schonmal gut. Gibt es vernünftige Gründe, warum mein Arbeitgeber was dagegen haben könnte? Ich gehe mal nicht davon aus, dass ich direkt nach der Ausbildung eine aussertarifliche Anstellung bekomme, wo es dann möglich wäre das der Arbeitgeber z. B. sagen könnte, "Du musst dich 24 Std am Tag voll und ganz auf deinen Beruf konzentrieren." o. ä.
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07.02.2006, 12:55
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2005
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um das Thema nochmal aufzugreifen: Ich fange jetzt an zu studieren und möchte nebenbei ein Gewerbe betreiben. Zur Zeit bin ich noch über meine Mutter mitversichert. Nun 3 Fragen:
1) Bis zu welchem Alter/Zeitpunkt läuft diese Mitversicherten-Geschichte?
2) Muß ich mich nach dem Studium, wo ich ja im schlechtesten Falle erstmal keinen Job habe und nur mein Gewerbe betreibe, dann direkt privat versichern?
3) Bezogen auf 2: Wäre es dann nicht günstiger, dann lieber jetzt in die PKV einzutreten, wegen Eintrittsalter etc.? Was sind die Vor- und Nachteile?
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07.02.2006, 19:54
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Ohne Gewähr aber soweit ich weiß, geht die Familienversicherung mitlerweile noch bis 25, früher mal 27. Während dem Studium müsste es meiner Meinung nach auch so bleiben außer du hast so hohe Einnahmen über dein Gewerbe wovon ich jetzt mal nicht ausgehe.
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21.03.2006, 15:48
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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Zitat:
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Zitat von keeny
um das Thema nochmal aufzugreifen: Ich fange jetzt an zu studieren und möchte nebenbei ein Gewerbe betreiben. Zur Zeit bin ich noch über meine Mutter mitversichert. Nun 3 Fragen:
1) Bis zu welchem Alter/Zeitpunkt läuft diese Mitversicherten-Geschicht
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--> Versicherung anrufen und nachfragen
Zitat:
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Zitat von Olli21
Aha, also bleibt erstmal alles beim alten. Das ist ja schonmal gut. Gibt es vernünftige Gründe, warum mein Arbeitgeber was dagegen haben könnte? Ich gehe mal nicht davon aus, dass ich direkt nach der Ausbildung eine aussertarifliche Anstellung bekomme, wo es dann möglich wäre das der Arbeitgeber z. B. sagen könnte, "Du musst dich 24 Std am Tag voll und ganz auf deinen Beruf konzentrieren." o. ä.
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er kann das verbieten wenn sich der verdahct ergibt dass deine arbeitsleistung davon in irgendeiner form beeinträchtigt werden könnte,
wenn du z.b. etwas für deinen nebenberuf während deiner arbeitszeit erledigst etc.
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