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Hallo ...
es gäbe Nachteile wenn er z.B. arbeitslos wäre und den Nebenerwerb zum ALGI betreiben wollte.
Würde er dann "hauptberuflich" eintragen, dann verlöre er die ALGI Förderung, weil dann § 141 SGBIII nicht mehr zuträfe.
MfG
BEBOUB
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I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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