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Nebenberuflich Fotodienstleistungen anbieten
Hallo zusammen...
ich bin eben durch Zufall über Google auf dieses fantastische Forum gekommen.
Eine Frage, die mich seit Monaten immer wieder mal beschäftigt.
Hauptberuflich bin ich Angelstellter bei einer Großbank.
Von meinem AG habe ich die schriftliche Erlaubnis nebenberuflich tätig zu sein, solange ich die gesetzlichen Rahmenbedingen (max. Arbeitszeit / Tag usw.) in Summe einhalte.
Von dieser Seite aus sind also keine Probleme zu erwarten.
Daneben habe ich seit über 10 Jahren ein Einzelunternehmen in dessen Rahmen ich Veranstaltungen organisiere und durchführe.
Seit mehreren Jahren fotografiere ich als "Amateur".
Da ich in letzter Zeit immer mehr Anfragen nach "bezahlten Aufträgen" bekomme überlege ich, ob ich das ganze nicht offizell mache.
Die Auftragsarbeiten sind i.d.R. folgende fotografischen Diestleistungen:
- Veranstaltungsfotografie bei der die Bilder danach im Web zum nachbestellen als Fotoabzüge angeboten werden
- Portrait- bis Aktfotografie (künstlerisch) im Kundenauftrag
- Passbildfotografie
- Hochzeitsfotografie (was Umsatztechnisch gesehen den Löwenanteil > 60 % ausmachen wird)
Ich schätze das Umsatzvolumen der Auftragsfotografie auf 6' - 10' € / Jahr. Nicht die Welt, aber schön, wenn man es hat.
Meine Einschätzung der Situation ist im Moment folgende:
1. Fotograf darf sich jeder nennen.
2. Wer handwerklich fotografiert, der muss sich in der Handwerksrolle eintragen lassen.
3. Handwerkliche Fotografie ist m.E. Passbildfotografie und Hochzeitsfotografie
4. Wer als Fotograf in der Handwerksrolle eingetragen ist, der muss zwingend Mitglied in der BG Druck&Papier (da bin ich mir nicht 100% sicher) werden und sich über diese auch versichern.
5. Wer als Fotograf in der Handwerksrolle eingetragen ist, der muss zwingend Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, unabhängig davon, ob er dies im Rahmen z.B. einer Festanstellung sowieso schon tut.
Demzufolge stehen den Einnahmen aus der Fotografie die Mitgliedsbeiträge der HWK, der BG und der Rentenkasse gegenüber.
Fragen:
1. Ist meine obige Analyse korrekt?
2. Gibt es Umsatzgrenzen, mit denen man sich den HWK-Akt und seine Folgen ersparen kann.
3. Ändert sich etwas, wenn ich mich nicht als Fotograf bezeichne, sondern als Bildjournalist oder Photodesigner?
Ich freue mich auf euere Antworten.
lg
Jürgen
P.S.: Die Suche habe ich schon intensiv genutzt. Leider sind die meisten Beiträge zu diesem Thema ein Gemisch aus der Zeit vor der Handwerksreform und der Zeit danach.
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