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Alt 24.11.2005, 05:57   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2005
meisterheimwerk macht alles soweit korrekt

Genehmigung Nebentätigkeit durch Arbeitgeber


Hallo zusammen,

ich überlege ein Nebengewerbe anzumelden.
Da laut meinem Arbeitsvertrag Nebentätigkeiten untersagt sind benötige ich eine Genehmigung von meinem Arbeitgeber.
Ich möchte meinem Chef, wenn ich ihn wegen der Genehmigung frage, direkt ein entsprechendes Formschreiben vorlegen.
Wie muß diese Genehmigung zum Nebengewerbe aussehen?
Was muß alles drin stehen?
Gibt es im Netz entsprechende Formschreiben zum Download?

Gruß
Stefan
meisterheimwerk ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 24.11.2005, 06:57   #2
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: Mönchengladbach
Tänzer macht alles soweit korrekt
Hallo,

dass ist wohl von AG zu AG unterschiedlich (Vermutung).

Ich habe erst vor ca. 2 Wochen mir meine Nebentätig genehmigen lassen. Das ganze ging formlos. Wichtig war der ungefähre zeitliche Aufwand pro Woche. Am besten auch angeben, ob die Tätigkeit hauptsächlich in der Woche oder am WE ausgeübt wird.


Gruß
Frank
Tänzer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2005, 09:28   #3
TP-Insider
 
Benutzerbild von SteffenR
 
Registriert seit: Dec 2004
Ort: Braunschweig
SteffenR bringt sich richtig einSteffenR bringt sich richtig ein
Bei mir hat es damals gereicht, eine Mail an die betreffende Stelle im Unternehmen zu schreiben - daraufhin bekam ich die "Erlaubnis" per Post zugesandt (dann hat man, falls es mal zu Problemen kommen sollte, etwas in der Hand) Wichtig dabei ist, dem Arbeitgeber zu versichern, dass durch die Ausübung der Nebentätigkeit der eigentlich Job (also die Arbeit im Unternehmen) in keinster Weise beeinträchtigt wird (dies könntest du auf dem Schreiben ja auch noch mal gesondert aufführen) ..

SteffenR
SteffenR ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2005, 10:06   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: nähe Frankfurt a. Main
Metzilein macht alles soweit korrekt
Eigentlich funktioniert soetwas formlos, der AG will mit so einer Klausel normal nur sicherstellen, dass die Leistung seines Arbeitnehmer nicht durch eine Nebentätigkeit beeinflußt wird.
Zudem ist eine Nebentätigkeit im gleichen Gewerbe natürlich schon sehr problematisch, aber gehe mal davon aus, dass das bei Dir nicht zutreffen sollte.
Metzilein ist offline   Mit Zitat antworten
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