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Alt 30.11.2005, 10:47   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2005
david-G macht alles soweit korrekt

Kleingewerbe als Studierender (Kindergeld, Verdienst ...)


Hi,

ich spiele mit dem Gedanken ein kleines Gewerbe zu gründen. Dazu habe ich ein paar Fragen.

Meine Verdienste im Jahr 2006

Aufgrund meines Studiums, muss ich insgesamt 26 Wochen Praktikum nächste Jahr machen. Dabei verdiene ich einmal für 6 Wochen 500 Euro und für 20 Wochen 4000 Euro.
In den Monaten, in dem ich nicht im Praktikum bin, werde ich wahrscheinlich ca. 2000 Euro in meinem 400 Euro Job verdienen.

Wenn ich weiterhin Kindergeld beziehen will, muss ich unter 7188 Euro bleiben, oder? Zählen dazu die verdienste aus dem Praktikum und aus dem 400 Euro Job? Muss ich mein Taschengeld, welches ich von meinen Eltern bekomme auch mit einberechnen(Ich glaube nicht, oder?)?
Aufgrunden meinen Jobs werde ich 2006 ca. 6500 Euro verdienen. Wenn ich jetzt noch zusätzlich mit selbstständig machen, dann dürfte ich max. noch 688 Euro aus dem gewerbe verdienen, damit ich noch kindergeld bekommen!?! Sehe ich das so richtig?

Wie ist es, wenn ich den Gewinn, der mein Gewerbe (ganz Grob gesagt: Internethandel mit Computer) bringt, mir nicht auszahle, sonderen sofort wieder in neue Sache investiere, die ich dann wieder weiterverkaufe?

Das wären so meine Frage, die mir noch durch den Kopf gehen.. Ich bedanke mich schon mal für Antworten.

Gruß
dAVID
david-G ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 30.11.2005, 16:47   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Wenn ich weiterhin Kindergeld beziehen will, muss ich unter 7188 Euro bleiben, oder?
7.680 EUR

Zitat:
Zählen dazu die verdienste aus dem Praktikum und aus dem 400 Euro Job?
OHNE GEWÄHR

Wenn das Praktikum auf Lohnsteuerkarte läuft dann ist es den Einkünften zuzuordnen und der Mini-Job stellt in meinen Augen Bezüge dar. Der Unterschied besteht darin, dass unterschiedliche Pauschbeträge zu gewähren sind bei den Einkünften und Bezügen.

Zitat:
Muss ich mein Taschengeld, welches ich von meinen Eltern bekomme auch mit einberechnen(Ich glaube nicht, oder?)?
Gute Frage, wär' ich nie drauf gekommen. Ich würd's nicht machen aber frag' mich nicht warum. Ich würde wahrscheinlich mit "nicht steuerbarer Schenkung" argumentieren.

Zitat:
Wie ist es, wenn ich den Gewinn, der mein Gewerbe (ganz Grob gesagt: Internethandel mit Computer) bringt, mir nicht auszahle, sonderen sofort wieder in neue Sache investiere, die ich dann wieder weiterverkaufe?
Einnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn = Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Sollte dir zumindest weiterhelfen deinen Denkfehler zu erkennen.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2005, 19:11   #3
KaM
TP-Member
 
Registriert seit: May 2005
KaM ist auf einem guten Weg
Du musst auch aufpassen, dass du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, denn nur dann bist du hauptberuflich Student. Sonst kommen weitere Nachteile, wie z.B. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung auf dich zu! Da solltest du dich nochmal informieren!

Ausnahmen gibt es natürlich auch, damit kann man schon einiges wieder retten:
- wenn die Beschäftigung geringfügig entlohnt ist oder nur kurzfristig ausgeübt wird (also z.B. das Praktikum)
- du nur in den Semesterferien und/oder am Wochenende und in den Abend- und Nachtstunden mehr als 20 Stunden arbeitest
KaM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2005, 08:27   #4
TP-Senior
 
Benutzerbild von Jules_B
 
Registriert seit: Sep 2004
Ort: Hessen
Jules_B ist auf einem guten Weg
Ich bin ebenfalls Studentin und werde im Januar auchein Gewerbe anmelden.
Ich darf wegen meiner Krankenkasse 340 Euro im Monat verdienden.
Sonst müsste ich mich selbst Krankenversichern.
Die Grenze mit dem Kindergeld kann ich so nicht überschreiten.
Wobei du die Grenze mit dem Kindergeld - sprich Gewinn von 7500 Euro nicht erreichst wenn du Abschreibungen hast - du dir also zb. einen PC oder ähnliches für dein Kleingewerbe käuftst....

Grüße Jules
Jules_B ist offline   Mit Zitat antworten
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