Wirf da mal einen Blick drauf:
http://www.9monate.de/Erziehungsgeld_anspruch.html
Ich zitiere mal: Der Anspruch auf Erziehungsgeld ist unabhängig von der bisherigen Tätigkeit. Das heißt, Anspruch haben sowohl Arbeitnehmer(innen) als auch Hausfrauen, Beamte,
Selbstständige, Schüler, Studenten, Auszubildende und Sozialhilfeempfänger.