TP Underground Lounge 07/08
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Alt 03.03.2002, 17:40   #1
TP-Junior
 
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Stevender macht alles soweit korrekt

Frage zu Webdesign Gewerbe...


Ich bin 15 Jahre alt und Möchte ein Webdsign Gewerbe aufmachen.

Meine Eltern sind einverstanden muss ich jetzt trotzdem zum Vormundschaftsgericht?

Mir kommt das nähmlich etwas komisch vor.. Ist das wirklich nötig?

Ich warte auf eure Antworten!

Schonmal Danke im Voraus!
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Alt 03.03.2002, 19:43   #2
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Benutzerbild von TobiWan
 
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TobiWan macht alles soweit korrekt
Lies dir das hier durch:
http://www.traum-projekt.com/html/tr...ur/agentur.php

Besonders diesen Absatz:
"2. Zusätzlich bedarf ..."

Wenn es dir danach nicht klar ist, dann solltest du das mit der Firma auch lieber lassen.
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Alt 03.03.2002, 19:49   #3
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caspar macht alles soweit korrekt
bin auch 15 selbst mit formundschaft ist es glaube ich erst ab 16 wirklich möglich ein gewerbe über die eltern zu gründen,ansonsten kannst du deine dienste ja anbieten über deine eltern...das sollte eigendlich funktioniren...


caspie
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* 09.10.1986 +19.10.2004
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Alt 03.03.2002, 20:36   #4
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Stevender macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von TobiWan
Lies dir das hier durch:
http://www.traum-projekt.com/html/tr...ur/agentur.php

Besonders diesen Absatz:
"2. Zusätzlich bedarf ..."

Wenn es dir danach nicht klar ist, dann solltest du das mit der Firma auch lieber lassen.
genau darum frag ich hier ja!
Da ich andere Quellen habe in denen das gegenteil gennant ist!

Ist keiner Hier der mir
a, eindeutig sagen kann ob ich mit vormundschaft ein Gewerbe aufmachen kann!

und

b, ob ich zwingend zum Vormundschaftsgericht muss!
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Alt 03.03.2002, 20:47   #5
TP-Member
 
Benutzerbild von TobiWan
 
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Hannover
TobiWan macht alles soweit korrekt
Was sind denn deine anderen Quellen?

Sonst musst du da halt mal anrufen und direkt nachfragen.
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Alt 03.03.2002, 20:54   #6
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also mit 15 ist man nicht im stande ein gewerbe zu gründen und MWS etc zu verlangen ! kurz und knapp !

zu punkt b... solltest du dich am besten auf em A amt oder so informieren.....


caspie
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Alt 03.03.2002, 21:02   #7
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Registriert seit: Mar 2002
Stevender macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von caspie
also mit 15 ist man nicht im stande ein gewerbe zu gründen und MWS etc zu verlangen ! kurz und knapp !

zu punkt b... solltest du dich am besten auf em A amt oder so informieren.....


caspie
sondern erst ab 16 oder?
Und was soll das mit der MWST? Das will ich ja garnicht ich gehe davon aus das mein umsatz unter 250000 DM bzw mein gewinn unter 35000 DM liegen wird! also ist die MWST irrelevant!

zu punkt b:
ja das stimmt müsste leicht zu klären sein
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Alt 03.03.2002, 21:11   #8
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caspar macht alles soweit korrekt
das mit der MWS hat schon was mit verdienst zu tuhen ..aber die kannste auch schon unter deinen aufgelisteten beträgen verlangen...(pro jahr)

eine möglichkeit ist es bis zu deinem 16 lebensjahr das ganze privat zu regeln ( funtzt natuerlich nicht bei grosseren firmz ) oder einfach die arbeiten im namen deiner eltern ab zu liefern...

das funktioniert....

caspie
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Alt 03.03.2002, 22:50   #9
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
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::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Der bereits öfter erwähnte Artikel gibt die aktuelle Gesetzteslage wieder.

Inwiefern im Lande Hessen andere Gesetze gelten ist mir nicht bekannt. Habe bis eben eigentlich gedacht, das das BGB und die anderen Gesetze in allen Bundesländern gelten. Aber man lernt ja nie aus.....

MasterL
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Alt 03.03.2002, 23:32   #10
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hui sarkastisch pur unser master lummp...respekt!
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Alt 04.03.2002, 01:32   #11
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Batwoman
 
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Batwoman macht alles soweit korrekt
Hola ... ihr zwei beiden

Und zu Stevender, ja, auch ich würde Dir raten, das ganze auf privater Schiene bzw. über Deine Eltern zu lösen. Vielleicht können sie ja Rechnungen für Deine Leistungen schreiben ?
__________________
Gruss

Batwoman


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Alt 04.03.2002, 01:36   #12
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Benutzerbild von Billahonk
 
Registriert seit: Sep 2001
Billahonk ist auf einem guten Weg
Also MWSt musst Du nicht verlangen. Das geht bis zu einem bestimmten Betrag gut (müsste jetzt genau nachschauen, ist aber schon so spät). Wenn Du den Betrag allerdings übertriffst, wirst Du automatisch nach oben gestuft und musst die Steuer dann ans Finanzamt abführen. Da gibt es so ein Gesetz für Kleinstgewerbetreibende oder so ähnlich, die dürfen keine MWSt verlangen und natürlich auch keine VorSt geltend machen.

Zu Deinem Umsatz: 250000 DM??????? Träumen wir gerade und mein ich hier schreibt ein 15 jähriger, der von Nichts eine Ahnung hat! Stells Dir mal nicht so einfach vor!!!!!!!!!!!
Und du wärst der erste Webdesigner, der im ersten Jahr 35.000 DM Gewinn macht. Im ersten Jahr macht man in aller Regel Verlust!
Übrigens die gute alte DM (Gott sei Dank) gibt es nicht mehr. Es dreht sich seit dem 1. März nur noch um den €!!!!!!!!
Und Junge. Wer 250000 DM Umsatz macht, muss sehr wohl MWSt verlangen.
Am besten lass das Ganze, bis Du ein wenig älter bist. Es steckt nämlich ein wenig mehr dahinter ein Gewerbe aufzuziehen, als Du Dir vorstellen kannst.

Rock On
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modern life is rubbish
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Alt 04.03.2002, 12:19   #13
TP-Supporter
 
Benutzerbild von SMURF
 
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Coburg / Bayern
SMURF ist auf einem guten Weg
hi,
@Billahonk: Naja, bevor du so auf ihm rumhackst ... ... er hat ja geschrieben:

Zitat:
ich gehe davon aus das mein umsatz unter 250000 DM bzw mein gewinn unter 35000 DM liegen wird!
Bin allerdings auch der Meinung, dass du das mit dem Gewerbe lieber lassen solltest. In dem Alter ist man schnell sehr euphorisch und ebenso schnell wieder gelangweilt von einer Sache.

(Bitte nicht gleich hauen Caspie ... du bist natürlich eine Ausnahme )

Mach einfach weiter mit dem Webdesign. Kümmer dich erstmal um deine privaten Seiten und um die Schule

in drei Jahren kannst du immernoch ein Gewerbe eröffnen.

Gruß
SMURF
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Alt 04.03.2002, 13:45   #14
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kann smurf zustimmen ... besonders dazu das ich ne ausnahme bin...
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Alt 04.03.2002, 14:33   #15
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2002
Stevender macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von Billahonk
Also MWSt musst Du nicht verlangen. Das geht bis zu einem bestimmten Betrag gut (müsste jetzt genau nachschauen, ist aber schon so spät). Wenn Du den Betrag allerdings übertriffst, wirst Du automatisch nach oben gestuft und musst die Steuer dann ans Finanzamt abführen. Da gibt es so ein Gesetz für Kleinstgewerbetreibende oder so ähnlich, die dürfen keine MWSt verlangen und natürlich auch keine VorSt geltend machen.

Zu Deinem Umsatz: 250000 DM??????? Träumen wir gerade und mein ich hier schreibt ein 15 jähriger, der von Nichts eine Ahnung hat! Stells Dir mal nicht so einfach vor!!!!!!!!!!!
Und du wärst der erste Webdesigner, der im ersten Jahr 35.000 DM Gewinn macht. Im ersten Jahr macht man in aller Regel Verlust!
Übrigens die gute alte DM (Gott sei Dank) gibt es nicht mehr. Es dreht sich seit dem 1. März nur noch um den €!!!!!!!!
Und Junge. Wer 250000 DM Umsatz macht, muss sehr wohl MWSt verlangen.
Am besten lass das Ganze, bis Du ein wenig älter bist. Es steckt nämlich ein wenig mehr dahinter ein Gewerbe aufzuziehen, als Du Dir vorstellen kannst.

Rock On
Was soll der Mist! Lies den Text mal richtig durch vieleicht checkst du ihn ja dann!

Da steht das mein Umsatz mit sicher heit unter 250000DM liegen wird und das der Gewinn ebenfalls unter 35 000 DM liegen wird!

Da zweifelt man an deiner Intelligentz!
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