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Alt 05.12.2005, 10:02   #1
TP-Newbie
 
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der_noob macht alles soweit korrekt

gewerbe gründen, blicke nicht mehr durch


hallo liebe community,

ich trage mich auch mit dem gedanken ( seit einem halben jahr ) ein gewerbe zu gründen.

nun, wie soll ich es beschreiben , ich fange einfach mal an.

ich möchte gerne ein gewerbe anmelden für einen rund um pc service, d.h. festplatten, grafikarten, cpu usw. tauschen, systeme aufsezten, kleine netzwerke einrichten, sowie computer für den laien instandhalten oder bei problemen helfen, desweiteren internetseiten, visitenkarten, flyer die ich für eventuell. kunden mache.

derzeit arbeite ich noch in vollzeit, möchte dann aber gerne nur 2 - 3 tage die woche fest angestellt sein ( videothek, aushilfe in lebensmittel markt oder jetziger arbeitgeber ), und die restliche zeit in mein gewerbe stecken.

wie gehe ich da nun richtig vor ?
wie sieht es hier mit den versicherungen aus ? ( rente, krankenkasse )
habe schon diverse infomaterialien gelesen, blicke aber eben nicht mehr durch.

darf ich mit dem gewerbeschein auch waren beim großhändler kaufen und an meine kunden wieder verkaufen, z.B. eine grafikarte ?
ich habe ja kein ladengeschäft, sondern möchte das zuhause machen, ich hole z.b. einen defekten pc beim kunden ab, repariere diesen (sofern möglich ) und bringe diesen wieder dem kunden.

was wäre ich ? ein kleingewerbe ? oder ein normales gewerbe ?

- wie sieht es hier mit rechnungen schreiben aus ?
- wie müßte ich die schreiben ?
- müßte eine steuernummer auf der rechnung sein ?
- oder reicht ein einfacher quittungsblock da aus ?

ich weiß dies sind eine menge fragen, aber ich finde einfach keine richtige beratungstelle, bei der ihk habe ich mich schon informiert, war nicht so informativ,
haben mir nur gesagt was ich am pc machen darf und was nicht. z.b. keine monitore reparieren ( könnte ich eh nicht )

also vielen dank für eure antworten, und entschuldigt event. schreibfehler, ist noch früh am morgen.

gruß an alle.
der_noob ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 05.12.2005, 11:54   #2
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Master_T2 macht sich hier sehr viel Mühe
FAQ's in diesem Forum lesen, da wird alles beantwortet...
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Grüße aus Übach-Palenberg
Tim

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Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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Alt 07.12.2005, 06:19   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Dec 2005
der_noob macht alles soweit korrekt
nun ja, die FAQ decken nur einen kleinen teil meiner fragen !
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Alt 07.12.2005, 06:44   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Alle deine Fragen wurden bisher beantwortet

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Wenn dann noch Unklarheiten sind kannst du gerne weiter fragen.
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Alt 07.12.2005, 20:01   #5
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Benutzerbild von Innova
 
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Innova ist auf einem guten Weg
Dann versuch ich nen kleinen Überblick zu geben:

Wenn du weiter als Angestellter arbeitest wird das ganze ein Nebengewerbe. Anfangs sollte es reichen ein Kleinstgewerbe anzumelden da deine Umsätze erst mal relativ gering sein werden und du hinterher immer noch umstellen kannst. Vorteil daran ist, dass du keine Vorsteueranmeldungen machen musst die anfangs monatlich gefordert werden. Rechnungen werden dann brutto=netto gestellt da du dann keine Umsatzsteuer verlangen kannst.

Wenn du ein normales Nebengewerbe machst musst du monatliche Vorsteueranmeldungen ans Finanzamt schicken, kannst dafür aber natürlich deine ganzen Einkaufsrechnungen (von den Festplatten etc) absetzen. Rechnungen werden in dem Fall mit ausgewiesener MWSt gestellt.

Generell müssen Rechnungen deine Steuernummer enthalten (bei Geschäften mit dem Ausland auch eine Umsatzsteuer-ID aber ich hoffe das ist erst mal hinfällig), ausgewiesene Steuer mit Angabe des Prozentsatzes, einen Lieferzeitpunkt und eine Rechnungsnummer. Andernfalls werden gerade Firmenkunden deine Rechnungen bemängeln denn nur korrekt gestellte Rechnungen können machen es möglich einen Vorsteuerabzug anzuwenden.

Da du weiter arbeitest bei einem Arbeitgeber bleiben deine Versicherungen wie gehabt. Allerdings musst du deinem Arbeitgeber eigentlich mitteilen, dass du ein Nebengewerbe hast.

Mit dem Gewerbeschein kannst du bei Großhändlern einkaufen. Es entscheidet aber jeder Großhändler nochmal eigenständig ob er dir einen Zugang zu seinem Großhändershop gibt oder ob du Endkundenpreise zahlst. Ich weiß zwar nicht ob ich das darf aber da mein Freund selber mal im PC-Zubehör Einkauf und Verkauf ein Nebengewerbe hatte empfehl ich dir Firmen wie Adam Riesig - das sind richtig klasse Geschäftpartner gewesen. Aber ich hab ja nichts gesagt

Soweit zur Theorie. Ich würde dir aber raten erst mal ein normales Nebengewerbe anzumelden (kein Kleinstgewerbe) und dir dann sowohl Kunden als auch Großhändler zu suchen mit denen du zusammenarbeiten kannst (Onlineshop, eigene HP?) unterrichte deinen Arbeitgeber (musst du ja eh wenn du ein anderes Arbeitszeitmodell vereinbaren willst) und mach dich schlau ob dein zuständiges Finanzamt die Vorsteueranmeldungen per Post/Fax oder in elektronischer Forum (Elster) will. Diese machst du dann monatlich und stellt lediglich Umsatzsteuer und Vorsteuer gegenüber (und kriegst wenn du Glück hast sogar noch was raus ) und achte bei deinen Rechnungen auf die o. g. Kriterien.

P.S.: Du wirst aber überrascht sein wie die Großhändlerpreise stehn. Teilweise kriegst du Artikel bei Auktionshäusern oder bei Aktionen von großen Märkten wie MediaMarkt etc zum gleichen Preis oder die Gewinnspanne ist verschwindend klein - oder dritte Möglichkeit: Die Versandkosten oder Mindestbestellmengen verderben dir den Preis. Aber gucks dir an und viel Erfolg für dein Gewerbe

Geändert von Innova (07.12.2005 um 20:05 Uhr).
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Alt 07.12.2005, 20:46   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Ich würde dir aber raten erst mal ein normales Nebengewerbe anzumelden (kein Kleinstgewerbe) und dir dann sowohl Kunden als auch Großhändler zu suchen mit denen du zusammenarbeiten kannst (Onlineshop, eigene HP?) unterrichte deinen Arbeitgeber (musst du ja eh wenn du ein anderes Arbeitszeitmodell vereinbaren willst) und mach dich schlau ob dein zuständiges Finanzamt die Vorsteueranmeldungen per Post/Fax oder in elektronischer Forum (Elster) will.
Wobei man dann 5 Jahre an den Regelbesteuerer gebunden ist und nicht zur Kleinunternehmerregelung wechseln kann.
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Alt 07.12.2005, 21:47   #7
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Benutzerbild von fettmme
 
Registriert seit: Feb 2002
fettmme bringt sich richtig einfettmme bringt sich richtig ein
Ich kann nur immer wieder empfehlen zu einem guten (!) Existenzgründungsberater zu gehen. Das hilft in einigen Fällen Dich vor dem Schlimmsten zu bewahren. Ein guter Coach wird Dir sicher auch die wichtigen Netzwerke zeigen, in denen Du näher an Deine potentiellen Kunden kommst.

Nach einem guten Coaching springen immer wieder einige Leute ab, und das ist auch gut so.

Aber! Einen guten Coach zu finden ist echt schwer
__________________
class GetProfileCustomerEntityReceiverInformationReceiverAndProgrammingInforma...{
public function __construct(){ if(!$this) die(' '); } }
http://www.thedailywtf.com/
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Alt 07.12.2005, 22:17   #8
TP-Veteran
 
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sachsen
rednug bringt sich richtig einrednug bringt sich richtig ein
Aus aktuellem Anlaßß auch mein Senf:
Da ich in dem letzten halben Jahr keinen Job in der Festanstellung gefunden habe, wage ich den Schritt nach vorn und werde mich wieder selbständig machen. Ich wußte auch, dass ich manche Fehler nicht noch einmal machen werde. Durch Zufall bin ich an einen Coacher geraten, der sicher nicht ganz billig ist, andererseits jedoch weiß, wovon er spricht.
Im Vorfeld sind wir meine Geschäftsidee durchgegangen und dann kam sein o.k. zur Betreuung.
Heute nun war KFW-Termin wegen Coaching-Unterstützung. Letzte Nacht nicht geschlafen, da mir 3 weitere in der Zwischenzeit dringends davon abgeraten haben, einen Termin im Dezember zu machen, weil dann halt ja schon die Gelder raus sind.
Oh Leute, mir ging es schlimmer als den Superstars wahrscheinlich.
Und nun das Ende vom Lied - Ich bzw. wir haben die Coaching-Unterstützung in der Tasche. Die Bankgespräche machen wir allerdings erst Anfang nächsten Jahres.
Ich kann nur jedem empfehlen;Setzt euch im Vorfeld mit der IHK in Verbindung. Das kostet erst einmal nichts und bringt schon Grundlagen. Dann eine Liste geben lassen, wo "gelistete!" Coacher aufgeführt werden. Und scheut euch nicht vor der zusätzlichen Ausgabe, wenn es nach dem ersten Gespräch auch um die Kosten geht. Bei mir reicht nicht ein Tausender, doch was solls, ich kann im Nachhinein besser arbeiten und unter bestimmten Bedingungen habt ihr eine gute Gegenkontrolle und man konzentriert sich auf das Geschäft. Und der Coacher als Außenstehender stellt zwar mitunter "dumme" Fragen, aber gerade diese helfen weiter und verhindern eine Betriebsblindheit und Selbstüberschätzung!
Was auch wichtig ist, die vorgelegten Zahlen müssen Hand und Fuß haben! Wenn man sich etwas vormacht, geht es zum einen schief und eine Bank oder auch die KFW lehnt das sofort ab! Oftmals bringen hier Steuerberater schöne Zahlen, wo aber nicht viel dahinter steht!

Der Beitrag sollte gar nicht so lang werden - Sorry!

Gunder
rednug ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2005, 22:22   #9
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Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Wobei man dann 5 Jahre an den Regelbesteuerer gebunden ist und nicht zur Kleinunternehmerregelung wechseln kann.
Ich möchte deine Aussage eigentlich nur ungern in Frage stellen aber bei ein und demselben Gewerbe haben wir zuerst mit einem normalen Nebengewerbe begonnen, zwischendrin mal auf Kleinstgewerbe umgestellt und nun wieder auf normales Gewerbe gewechselt (klingt chaotisch ich weiß) und das innerhalb von 2 Jahren und ohne Probleme. Gilt das vielleicht nur bei einem Hauptgewerbe?
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Alt 08.12.2005, 06:20   #10
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Zitat:
Zitat von Innova
Dann versuch ich nen kleinen Überblick zu geben:

Wenn du weiter als Angestellter arbeitest wird das ganze ein Nebengewerbe. Anfangs sollte es reichen ein Kleinstgewerbe anzumelden da deine Umsätze erst mal relativ gering sein werden und du hinterher immer noch umstellen kannst. Vorteil daran ist, dass du keine Vorsteueranmeldungen machen musst die anfangs monatlich gefordert werden. Rechnungen werden dann brutto=netto gestellt da du dann keine Umsatzsteuer verlangen kannst.

Wenn du ein normales Nebengewerbe machst musst du monatliche Vorsteueranmeldungen ans Finanzamt schicken, kannst dafür aber natürlich deine ganzen Einkaufsrechnungen (von den Festplatten etc) absetzen. Rechnungen werden in dem Fall mit ausgewiesener MWSt gestellt.

Generell müssen Rechnungen deine Steuernummer enthalten (bei Geschäften mit dem Ausland auch eine Umsatzsteuer-ID aber ich hoffe das ist erst mal hinfällig), ausgewiesene Steuer mit Angabe des Prozentsatzes, einen Lieferzeitpunkt und eine Rechnungsnummer. Andernfalls werden gerade Firmenkunden deine Rechnungen bemängeln denn nur korrekt gestellte Rechnungen können machen es möglich einen Vorsteuerabzug anzuwenden.

Da du weiter arbeitest bei einem Arbeitgeber bleiben deine Versicherungen wie gehabt. Allerdings musst du deinem Arbeitgeber eigentlich mitteilen, dass du ein Nebengewerbe hast.

Mit dem Gewerbeschein kannst du bei Großhändlern einkaufen. Es entscheidet aber jeder Großhändler nochmal eigenständig ob er dir einen Zugang zu seinem Großhändershop gibt oder ob du Endkundenpreise zahlst. Ich weiß zwar nicht ob ich das darf aber da mein Freund selber mal im PC-Zubehör Einkauf und Verkauf ein Nebengewerbe hatte empfehl ich dir Firmen wie Adam Riesig - das sind richtig klasse Geschäftpartner gewesen. Aber ich hab ja nichts gesagt

Soweit zur Theorie. Ich würde dir aber raten erst mal ein normales Nebengewerbe anzumelden (kein Kleinstgewerbe) und dir dann sowohl Kunden als auch Großhändler zu suchen mit denen du zusammenarbeiten kannst (Onlineshop, eigene HP?) unterrichte deinen Arbeitgeber (musst du ja eh wenn du ein anderes Arbeitszeitmodell vereinbaren willst) und mach dich schlau ob dein zuständiges Finanzamt die Vorsteueranmeldungen per Post/Fax oder in elektronischer Forum (Elster) will. Diese machst du dann monatlich und stellt lediglich Umsatzsteuer und Vorsteuer gegenüber (und kriegst wenn du Glück hast sogar noch was raus ) und achte bei deinen Rechnungen auf die o. g. Kriterien.

P.S.: Du wirst aber überrascht sein wie die Großhändlerpreise stehn. Teilweise kriegst du Artikel bei Auktionshäusern oder bei Aktionen von großen Märkten wie MediaMarkt etc zum gleichen Preis oder die Gewinnspanne ist verschwindend klein - oder dritte Möglichkeit: Die Versandkosten oder Mindestbestellmengen verderben dir den Preis. Aber gucks dir an und viel Erfolg für dein Gewerbe
wow, vielen dank für die super antwort, das hat mir weitergeholfen, wichtig war mir der part mit den versicherungen. klasse dann werde ich es im januar mal voll angehen, ich habe das glück das mein vermieter steuerberater ist, er wird mir was die steuerlichen dinge angeht zur seite stehen.

wenn ich noch fragen haben sollte, hoffe ich nochmal hier posten zu dürfen.

vielen dank nochmals.

nun ist mir doch noch etwas eingefallen, ist es denn ein problem das ich die pc´s erst einmal zu hause reparieren möchte, oder ist ein ladengeschäft dazu zwingend notwendig ?
oder gibt es da probleme ( gewerbeaufsicht ? )

Geändert von der_noob (08.12.2005 um 06:24 Uhr).
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Alt 08.12.2005, 06:44   #11
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@ Innova: Das gilt für jeden Unternehmer. Der Gesetzestext des § 19 Abs. 2 UStG sollte eindeutig sein.

http://bundesrecht.juris.de/ustg_198...003715301.html

@ der_noob: Das geht auch zu Hause, nur sollte dann auch im Gewerbeschein dein zu Hause als Anschrift angegeben sein.
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Alt 08.12.2005, 20:23   #12
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Zitat:
Zitat von Saxoflyer
@ Innova: Das gilt für jeden Unternehmer. Der Gesetzestext des § 19 Abs. 2 UStG sollte eindeutig sein.
Ich möchte deine Kompetenz auch gar nicht in Frage stellen da ich beim durchlesen des Forums schon bemerkt habe, dass du wirklich kompetent auf dem Gebiet bist. Ich hab mich nur gewundert weil es bei uns tatsächlich so gelaufen ist, hatte aber vergessen zu erwähnen dass das Gewerbe den Standort gewechselt hat und dadurch vielleicht die Regelung jedesmal wieder neu angelaufen ist.

@der_noob: Freut mich wenn ich dir ein bisschen weiterhelfen konnte. Bei Fragen jederzeit wieder aber ich kenn mich auch nur soweit aus wie ich es selbst schon erlebt habe. Gesetzestexte könnte ich dir z. B. leider keine zitieren, dazu reicht mein Fachwissen noch nicht. Viel Glück für dein Gewerbe!
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Alt 08.12.2005, 20:41   #13
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Zitat:
Ich hab mich nur gewundert weil es bei uns tatsächlich so gelaufen ist, hatte aber vergessen zu erwähnen dass das Gewerbe den Standort gewechselt hat und dadurch vielleicht die Regelung jedesmal wieder neu angelaufen ist.
Tja. Das zeigt mal wieder das in den Finanzämtern Menschen sitzen, die auch Fehler machen. Die Standortverlegung spielt an sich keine Rolle, wobei wahrscheinlich bei der Übernahme der Daten Fehler gemacht wurden und das Umsatzsteuersignal in der Datenverarbeitung falsch gesetzt wurde.
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Alt 09.12.2005, 19:55   #14
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Vermutlich ja aber mir nur recht. Mir ist das gar nicht so unrecht, dass wir wieder monatlich die Steuer machen aber danke für die Antwort
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