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09.12.2005, 20:09
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Dec 2005
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nebengewerbeanmeldung im kleinen stil - fragen
Ich überlege seit ein paar wochen, einen gewerbeschein für edv-beratung, service sowie installation und verkauf von hard- u. software zu beantragen. Das ganze soll nebenberuflich im sehr kleinen stil stattfinden (einzelunternehmen), ich möchte einfach nur nicht schwarz arbeiten sondern offiziell geld verlangen dürfen (als anhaltspunkt würde ich jahresumsatz von max 200 euro angeben). Als versicherung hatte ich ausschließlich an eine berufshaftpflicht gedacht. Das einverständnis vom AG stellt denk ich mal kein problem dar.
Dazu habe ich schon viel in foren gelesen, auch die stickies etc, aber blicke für meine situation immer noch nicht durch.
Ich habe nur bedenken
1. vor versteckten kosten, die auch mich zukommen können... mir sind nur 20-30 euro einmalig für den gewerbeschein bekannt.
2. dass mir die ausführung der tätigkeit von der IHK aufgrund fehlender ausbildung im edv-bereich nicht genehmigt wird. Ich arbeite in einem krankenhaus als systemadministrator und bin im edv-bereich beruflich gesehen quereinsteiger (gelernter industriekaufmann, EDV selbst angeeignet). BSP: Ein bekannter von mir hat in der gewerbeanmeldung "elektroarbeiten" angegeben, das durfte er nicht ausüben weil er keinen meistertitel hat.
3. dass alles mit zuviel verwaltungsaufwand (buchführung/finanzamt) verbunden ist
Ich hoffe, nicht auf die suchfunktion oder andere FAQs verwiesen zu werden.
Wäre schön, wenn mir jemand helfen kann.
Geändert von telly (09.12.2005 um 20:12 Uhr).
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09.12.2005, 20:49
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Na dann will ich mal schnell antworten
Die IHK hat mit deinem Nebengewerbe erst mal gar nix zu tun. Das kannst du völlig außer Acht lassen. Kosten kommen eigentlich nicht auf dich zu. Die Gewerbeanmeldung mit 20-30 Euro ja aber sonst eigentlich nichts was du vorher "schwarz" nicht auch schon gehabt hättest. Wenn dein Arbeitgeber dir nicht im Wege steht kanns eigentlich losgehn.
Gewerbe beantragen und monatliche Vorsteueranmeldung machen, Richtlinie für korrekte Rechnungen beachten und am Ende des Jahres mit der Einkommenssteuererklärung abrechnen - Ende. Versichert bist du sonst ja weiter über deinen Arbeitgeber.
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11.12.2005, 19:28
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Dec 2005
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hallo und danke für die antwort.
aber wie war das mit der mtl. vorsteueranmeldung? muss ich das wirklich jeden monat machen? hab was gelesen, dass man es bei einem kleinstgewerbe oder so nicht machen muss und das einmal im jahr reicht, seine einnahmen/ausgaben gegenüberzustellen!?
ich gehe ganz ehrlich gerade am anfang nicht davon aus, dass ich regelmäßig rechnungen schreiben werde (also auch arbeiten=geld verlangen).
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11.12.2005, 19:40
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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hab was gelesen, dass man es bei einem kleinstgewerbe oder so nicht machen muss und das einmal im jahr reicht, seine einnahmen/ausgaben gegenüberzustellen!?
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Jupp
=> FAQ Kleinunternehmer im Unterforum Steuer, Recht & Co
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13.12.2005, 23:19
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Dec 2005
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okay so weit so gut. angenommen, ich gestalte eine internetseite um werbung für mich zu machen, dürfte ich als kleinstunternehmer (s.o.) einen namen wie "MUSTERMANN SYSTEMS" oder so auf die internetseite schreiben, obwohl ich dann nicht im HR eingetragen bin?
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13.12.2005, 23:29
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: May 2005
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Nein.
Du kannst lediglich "Mustermann Systems Herber Müller" schreiben.
Also dein voller Vor- und Zuname müssen immer dabeistehen und im Firmennamen enthalten sein.
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13.12.2005, 23:43
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#7
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TP-Newbie
Registriert seit: Dec 2005
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ich heisse jetzt mal max mustermann.
ist der name MAX MUSTERMANN SYSTEMS dann okay?
lt. deiner aussage schon, ich möcht nur ganz sicher gehn.
prima forum hier
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13.12.2005, 23:55
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: May 2005
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Achso.. ja dann ist es OK
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