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Alt 11.12.2005, 21:36   #1
TP-Senior
 
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winternet ist auf einem guten Weg

Meine Schritte zum Kleinunternehmen - Habe ich alles richtig verstanden?


Hallo liebes TP-Forum und einen schönen 3. Advent!

Ich habe die letzten 5 Stunden damit verbracht diverse FAQ's und Threads in diesem Forum zu lesen und bin eigentlich schon recht weit mit der Planung meiner Gewerbegründung. Trotzdem bin ich mir noch nicht im Klaren, ob ich irgendetwas vergessen habe, wäre sehr nett, wenn mich jemand auf Fallen oder Missverständnisse hinweisen könnte. Ich repariere gelegentlich Computer für Privatleute und installiere DSL-Anschlüsse etc.

1.) Ich gehe in der nächsten Woche ins Rathaus und melde ein Gewerbe an. Das kostet mich ca. 30 €. Ich gebe als Gewerbebezeichnung "Computerdienstleistungen aller Art" an, um evtl. noch mal Webdesign da drunter zu führen. Ich bekomme dann in den nächsten Wochen Post vom Finanzamt und muss meinen voraussichtlichen Gesamtumsatz schätzen. Dieses Formular sende ich einfach zurück und. Dieser wird deutlich unter 7000€ liegen, also muss ich keine Umsatzsteuer zahlen. Alles richtig?

2.) Da ich auch unter 5200€ liegen werde, bin ich IHK-Beitrag-Freigestellt.

Beitragsfreistellung nach § 3 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 IHKG
(1) Nicht im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragene
IHK-Zugehörige, deren Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb
gem. § 4 Abs. 2, 5.200 € nicht übersteigt, sind vorbehaltlich eines Beschlusses nach Absatz 3 vom Beitrag freigestellt.

D.h. ich bekomme irgendwann eine Beitragsrechnung von der IHK und muss nur zurückschreiben, dass ich unter 5200€ liege und die Rechnung wird "fallengelassen" - Alles Richtig?

3.) Ich bin derzeit 19 Jahre alt und gehe noch zur Schule. Ich beziehe volles Kindergeld, bin auch über meine Eltern versichert. Solange ich unter ca. 7000€ bleibe ist das kein Problem und ich muss nicht fürchten irgendwas davon aberkannt zu bekommen - Richtig?

4.) Ich bin in Zukunft berechtigt direkt beim Kunden Rechnungen auszustellen.
Ein Hinweis "steuerbefreit gem. § 19 UStG" reicht aus um meine Rechnung als Kleinunternehmerrechnung zu kennzeichnen. Das heisst ich stelle eine Rechnung aus, behalte eine Kopie für mich. Angenommen ich würde 40€ kassieren darf ich auch 40€ letztendlich behalten. Richtig?

5.) Die Steuererklärung die ich dann zum nächsten Jahr machen muss ist so einfach, dass ich sie privat machen kann und keinen Steuerberater in Anspruch nehmen muss - Richtig?

6.) Das heisst - letztendlich kommen nicht mehr Kosten als die einmaligen 30€ für die Gewerbeanmeldung auf mich zu. Und ich arbeite so völlig legal und kann wieder ruhig schlafen ohne dass irgendwann mal ein Finanzbeamter bei mir vor der Tür steht und mein Bett pfändet - Richtig?

Ich danke euch vielmals für eure Hilfe und wünsche euch eine gesegnete Weihnachtszeit!

Arne
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Alt 12.12.2005, 07:54   #2
TP-Moderator
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Punkt 1 und 3 kann ich so abnicken

Punkt 2 dürfte auch stimmen, wenn ich mir den Text so durchlese
http://bundesrecht.juris.de/ihkg/BJN...000306377.html

Punkt 4 muss jeder selbst wissen, der eine kann es, der andere nicht.

zu Punkt 5:
Ruhig schlafen solltest du auf jeden Fall können. Ob noch weitere Kosten auf dich zukommen ist eine andere Sache, z.B. Schraubenzieher zum Entfernen des Gehäuses sind ja schließlich auch Betriebsausgaben. Grob gesagt ist alles was mit dem Betrieb zusammenhängt Betriebsausgabe.

Gruß
Sven
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 12.12.2005, 21:42   #3
TP-Senior
 
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winternet ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von Saxoflyer

Punkt 4 muss jeder selbst wissen, der eine kann es, der andere nicht.
Könntest du das erläutern?

Danke,
Arne
winternet ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2005, 22:54   #4
TP-Moderator
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Oh, verdammt. Hab' mich in der Nummer vertan. Punkt 4 kann ich auch so abnicken.

Ich meinte natürlich Punkt 5 muss jeder selbst wissen und Punkt 6 natürlich mit dem ruhig schlafen.
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Alt 16.12.2005, 11:48   #5
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

noch eine kleine Ergänzung zu den IHK-Beiträgen... seit 2004 sind Existenzgründer unter gewissen Voraussetzungen s.u. für zwei bzw vier Jahre von Beiträgen und Umlagen befreit.

MfG
BEBOUB

Beitragsfreistellung:
ausschließlich für Kleingewerbetreibende, d.h. nicht in das Handelsregister eingetragene Unternehmen mit einem Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb bis zu 5.200 € (ab 2002).


Beitragsfreistellung für Existenzgründer ab 2004 (§ 3 Absatz 3 Satz 4 IHKG):
Existenzgründer werden im 1. und 2. Jahr von Grundbeitrag und Umlage sowie im 3. und 4. Jahr von der Umlage befreit, wenn sie die folgenden Voraussetzungen vollständig erfüllen:

- natürliche Person ohne Eintragung in Handelsregister bzw. Genossenschaftsregister
- Gewerbeanmeldung ab 01.01.2004
- Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb von nicht mehr als 25.000,00 €
- Nachweis (Selbstauskunft), dass in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor der Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt wurden noch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung zu mehr als einem Zehntel an einer Kapitalgesellschaft bestand.
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2006, 00:02   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2006
HenVog macht alles soweit korrekt
Zu Punkt 6)

Wenn ich die gleichen Voraussetzungen wie "winternet" habe - kommen für mich doch auch nur die 30 Euro für die Gewerbeanmeldung zu, oder?
HenVog ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2006, 20:42   #7
TP-Newbie
 
Registriert seit: May 2006
Jacfab macht alles soweit korrekt
noch eine frage zu 3)
also es ist so, dass das kleinunternehmen nicht mehr einbringen darf als 7000€ wenn man vor hat noch kindergeld zu beziehen.
was ist aber wenn man einen nebenjob hat, der bspsweise 350€/monat bringt und dazu auch noch das kleinunternehmen, bei dem man vielleicht 3500€/jahr verdient? dann habe ich nämlich einerseits das problem, dass ich über der 400€ grenze (monatl) liege und außerdem insgesamt mehr als 7000€ pro jahr verdiene.
wird mir das kindergeld abgezogen? oder reduziert?
Jacfab ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2006, 23:54   #8
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Deine gesamten Einkünfte dürfen diesen Freibetrag von gut 7000 € nicht überschreiten und meines Wissens nach fällt sonst das komplette Kindergeld weg.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2006, 13:09   #9
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Xilef
 
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Stuttgart
Xilef bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Jacfab
noch eine frage zu 3)
also es ist so, dass das kleinunternehmen nicht mehr einbringen darf als 7000€ wenn man vor hat noch kindergeld zu beziehen.
was ist aber wenn man einen nebenjob hat, der bspsweise 350€/monat bringt und dazu auch noch das kleinunternehmen, bei dem man vielleicht 3500€/jahr verdient? dann habe ich nämlich einerseits das problem, dass ich über der 400€ grenze (monatl) liege und außerdem insgesamt mehr als 7000€ pro jahr verdiene.
wird mir das kindergeld abgezogen? oder reduziert?
Dann kannst du dir das ja wohl auch leisten kein Kindergeld mehr zu beziehen ...

@HenVog Vielleicht sind die Gewerbeanmeldungskosten bei dir auch ggf. höher oder niedriger. Also müssen es bei dir nicht zwingend 30€ sein. Informiere dich einfach auf deinem zuständigem Gewerbeamt.
__________________
Liebe Grüße Felix
"Es gibt keine Probleme nur Herausforderungen."
Good Old Europe

Xilef ist offline   Mit Zitat antworten
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