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Wann ist zweiter Gewerbeschein nötig
Hi!
Ich habe eine Firma im Bereich EDV-Support / Webdesign.
Wenn ich jetzt z.B. plane zukünftig auch noch Waren über das Internet zu vertreiben oder auch irgendwas zu tun, was nichts mit meiner derzeitigen Tätigkeit zu tun hat, wie z.B. Gärtner und diese Tätigkeit nicht in meinem jetzigen Gewerbeschein aufgeführt ist muss ich das dann dort nachtragen lassen, bzw. muss ich einen zweiten Gewerbeschein beantragen?
Läuft in letzterem Falle dann auch die Buchhaltung doppelt?
Oder interessiert das eigentlich niemanden was an Tätigkeiten im Gewerbeschein eingetragen ist?
Evtl. ein paar Linsk mit weiteren Infos?
Danke schon mal im Voraus...
Gruss
Marcus
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