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Alt 13.12.2005, 23:16   #1
isd
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2005
isd macht alles soweit korrekt

Wann ist zweiter Gewerbeschein nötig


Hi!

Ich habe eine Firma im Bereich EDV-Support / Webdesign.
Wenn ich jetzt z.B. plane zukünftig auch noch Waren über das Internet zu vertreiben oder auch irgendwas zu tun, was nichts mit meiner derzeitigen Tätigkeit zu tun hat, wie z.B. Gärtner und diese Tätigkeit nicht in meinem jetzigen Gewerbeschein aufgeführt ist muss ich das dann dort nachtragen lassen, bzw. muss ich einen zweiten Gewerbeschein beantragen?
Läuft in letzterem Falle dann auch die Buchhaltung doppelt?

Oder interessiert das eigentlich niemanden was an Tätigkeiten im Gewerbeschein eingetragen ist?

Evtl. ein paar Linsk mit weiteren Infos?
Danke schon mal im Voraus...
Gruss
Marcus
isd ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 14.12.2005, 20:14   #2
TP-Senior
 
Benutzerbild von Innova
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
Innova ist auf einem guten Weg
Also bei meinem Freund war es so, dass wir die weiteren Tätigkeiten einfach nachtragen ließen in den Gewerbeschein. Wie das dein zuständiges Amt haben möchte solltest du am besten dort erfragen aber wir haben z. B. Djing, PC Hard- und Softwareverkauf und Serververmietung drin stehn und daran hat sich keiner gestört. Sogar als noch ein vierter Punkt drin stand den wir mitlerweile gestrichen haben war das kein Thema. Abgerechnet wurde alles zusammen bei der Vorsteueranmeldung.
Innova ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2005, 00:54   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2004
Salieri macht alles soweit korrekt
zum gewerbeamt müsste man dafür, oder?
Salieri ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2005, 20:12   #4
TP-Senior
 
Benutzerbild von Innova
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
Innova ist auf einem guten Weg
Eigentlich reichts wenn du da hin gehst wo du dein Gewerbe beantragt hast. Also auf die Stadt oder die Gemeinde. Oder einfach mal anrufen
Innova ist offline   Mit Zitat antworten
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