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14.12.2005, 14:24
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: May 2005
Ort: Düsseldorf
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ALG II >>> Selbstständigkeit ?
Hi,
würde gerne einige Dinge zum Thema Selbstständigkeit wissen.
Da ich aufgrund von 2 Knieoperationen in den letzten 12 Monaten ALG II Bezieher bin, sprich Arbeitslos bin, würde mich interessieren auf was ich achten muss.
In einigen Tagen steht eine weitere OP an [Kreuzbandriss], bin mit meiner Situation absolut unzufrieden und will etwas ändern.
Würde mich gerne Selbständig machen. Im Bereich Grafikdesign / NonPrint.
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14.12.2005, 20:03
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Und was ist jetzt die Frage?
Übrigens solltest du dich damit am besten an die AA wenden da evtl die Möglichkeit auf Überbrückungsgeld besteht.
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14.12.2005, 21:28
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: May 2005
Ort: Düsseldorf
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Danke, die Antwort war ja mal sinnvoll !
Alles was man beachten müsste, wäre interessant zu wissen !
Welche Rechtform sich empfiehlt, GMBH oder LTD oder weiteres.
Braucht man einen Steuerberater.
Was bleibt nach Steuern für mich Netto übrig, ergo wieviel Steuern muss ich zahlen.
Was kann man genrell falsch machen. Was sollte man unbedingt beachten.
Was wäre wenn neben der Selbständigkeit noch ein 400 € Job vorhanden ist oder sogar Vollzeit ?
Oder die während der Selbständigkeit passiert.
Habe ich Anspruch auf Sozialleistungen, wenn die Selbstständigkeit nicht fruchtet ?
Was kosten KK-Beiträge in etwa, ist die Anmeldung Pflicht.
Gibt es weitere ständige, laufen Beitragszahlungsverpflichtungen.
Mehr fällt mir momentan nicht ein.
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14.12.2005, 21:46
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Zitat:
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Zitat von Bling-Bling
Hi,
würde gerne einige Dinge zum Thema Selbstständigkeit wissen.
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Sorry aber das konnt ich aus dieser Angabe beim besten Willen nicht rausgelesen.
Aber deine Frage wurden eigentlich alle schon beantwortet. Forensuche und FAQ´s bieten Antworten.
- Warum nicht ein einfaches Einzelunternehmen? Für alles andere bräuchtest du Eigenkapital - noch dazu so lang du gar nicht weißt ob es zum tragen kommt.
- Die Sätze der Krankenversicherungen sind sehr unterschiedlich aber so ab 150 Euro aufwärts darfst du schon rechnen.
- Wenn du noch in einem Angestelltenverhältnis tätig sein willst würde auch ein Nebengewerbe reichen. Hat den Vorteil, dass du über deinen Arbeitgeber versichert bist und auch bei Arbeitslosigkeit Ansprüche geltend machen kannst.
- Aus der Selbständigkeit (Hauptgewerbe) arbeitslos werden ist nämlich eher ein Problem. Ich kenne diesen Fall aus der Verwandschaft. Er war selbständig mit einem Imbiss, wurde arbeitslos und erhält jetzt nur ca. 200 Euro monatlich Arbeitslosengeld.
- Die Steuern richten sich nach deinen Einnahmen und Ausgaben, da kannst du vorher keine Rechnung ansetzen, dass du einen gewissen Betrag Steuern zahlen musst im Jahr.
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14.12.2005, 22:35
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: May 2005
Ort: Düsseldorf
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Ok, erstmal Danke, sorry bin Heute nicht bestens Gelaunt, da 40+ °C Fieber.
Ok, bin aber nicht verpflichtet mich zu versichern oder ?
Bei den Steuern muss es doch feste Richtlinien wie 40 % oder änlich geben.
Mit der Forensuche ist das so ne Sache, da alles was ich gefunden habe sich nicht auf meinen konkreten Fall bezieht.
Was müsste man denn bei einem "Einzelunternehmen" beachten ?
Was gäbe es für Alternativen ?
Was ist Überbrückungsgeld ?
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14.12.2005, 23:12
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sachsen
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Erstmal gute Besserung, Bling-Bling!
Aber nichts desto trotz empfehle auch ich mal einen Gang zum Arbeitsamt, Zur IHK, zu einem Berater, vielleicht auch zu einem guten (!) Bekannten, Existenzgründerseminare etc.
Oder erwartest du echt, dass hier dein Eintritt in die Selbständigkeit komplett gecoacht wird?
Und gerade was deine Rückfrage wegen Steuern angeht, zeigt mir, der schon selbst wenig Ahnung hat, dass ich dir noch im Vorteil bin.
Ist jetzt bestimmt nicht überheblich oder wie auch immer gemeint.
Ich wage jetzt das 2.Mal den Schritt und habe mir dafür einen Coacher gesucht. Ist sicher nicht die preiswerteste Variante, Jedoch aller Unkenrufe zum Trotz haben wir erst einmal die Coaching-Unterstützung (KFW-Mittel)erkämpft.
Gegenwärtig grüble ich gerade wegen der Technikanschaffung, wo mir auch keiner so recht raten mag. Ich aber die gegenwärtig sehr guten Angebote nutzen möchte (da habe ich auch mal was von unserer Wirtschaftslage!  )
Und solche Überlegungen
Zitat:
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Ok, bin aber nicht verpflichtet mich zu versichern oder ?
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sind nach meiner Meinung tödlich!
Viel Erfolg und mach langsam!
Gunder
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15.12.2005, 01:06
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: May 2005
Ort: Düsseldorf
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Danke, wird auch schon besser.
Das grösste Problem in dieser Thematik ist Halbwissen. Bevor ich mich mit einem Berater des AA's treffe, was am 19.12.05 sein wird, wollte ich mich diesbezüglich informieren. Vor allem da der Berater zu Recht angehalten ist, Menschen wie mich in Arbeitverhältnisse einzubringen. Ich mich aber nicht in einer Zeitarbeitsfirma, oder im Lager als Hilfskraft dauerhaft sehe, wollte ich in diesem Gespräch schon die Richtung Selbstständigkeit anstreben.
Werde mal schaun' was sich so in Düsseldorf zu diesem Thema an weiteren Beratungsmöglichkeiten finden lässt.
Im Übrigen, ja eigentlich hatte ich mir ein TP - Coaching zum erfolgreichen Selbstständigen erhofft, mit aufgesetzter rosa roten Brille wohlgemerkt.
Kann Dir nur alles Gute auf Deinem Weg wünschen, auf das es funktioniert !
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15.12.2005, 14:26
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#8
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TP-Supporter
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Trier
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ALG II und selbstständig machen?
Da brauchst du aber Finanzielle Rücklagen.
Denn vom AA brauchst du nichts zu erwarten.
Wenn du nur Arbeitslos wärst, bekämst du vom AA einen "Coach" bezahlt, der dich in die Selbstständigkeit begleitet.
So musst du ein Gewerbe anmelden, zum Steuerberater gehen und dir eine "Schätzung?" machen lassen, was du ca. einnehmen wirst mit deinem Unternehmen.
Das wird dir natürlich vom ALG II abgezogen!
Bleibst du mit deinem Einnahmen monatlich unter dem, was du vom AA erhälst, bist du auch weiterhin über das AA versichert.
(Ob Wohngeld mitberechnet wird, weiß ich gerade nicht)
Einem Freund erging es ähnlich wir dir und er hat es sein gelassen, weil die Gefahr zu verarmen zu hoch wahr.
Aber scheinbar geht es dir ja gut, wenn du schon von der Gründung einer GmbH redest!
Sag mir wie es bei deinem Berater lief!
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15.12.2005, 15:03
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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wäre in dem Fall nicht auch die Ich AG etwas?
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15.12.2005, 16:00
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#10
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TP-Supporter
Registriert seit: May 2005
Ort: Düsseldorf
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Danke nochmals.
@ Aphix
Habe ja nicht von der Gründung einer GMBH gesprochen, wollte nur wissen, welche Art von Rechtsform sich in diesem meinem Falle anbieten würde.
Finanziell gut gehen kann es mir ja nicht, da alles recht transparent geworden ist, was auch richtig so ist. [Streitpunkt, is' klar]
@ Zerwas
Hier kommt von meiner Seite auch wieder gefährliches Halbwissen zu Tage.
Auf Anfrage vor einiger Zeit sagte man mir, dass ALG II Bezieher ledeglich wenig bekommen, nicht wie ALG I Bezieher. Wie gesagt, weiß es aber nicht wirklich.
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15.12.2005, 16:06
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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Bin da auch nicht auf dem laufenden, aber wegen der Ich AG würde ich am besten mal direkt beim AA nachfragen. Angeblich soll dies ja nur noch bis mitte nächsten Jahres möglich sein.
Wäre interessant zu wissen, was dir diesbezüglich beim Arbeitsamt gesagt wird.
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15.12.2005, 17:20
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#12
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TP-Supporter
Registriert seit: May 2005
Ort: Düsseldorf
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Gut, meine Fragen sind natürlich längst nicht beantwortet, aber weiteres entnehme ich dann doch ersteinmal dem Gespräch mit dem Agent der AA.
Werde danach aber hier mal schreiben wie es gelaufen ist.
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15.12.2005, 18:50
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#13
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TP-Supporter
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Trier
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Nimm dir Taschentücher mit, die wirst du brauchen!
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15.12.2005, 18:58
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#14
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TP-Veteran
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sachsen
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Hi Bling-Bling,
ich kann nur für unsere Region sprechen (Leipzig). Jedoch ist man daran interessiert, die Arbeitslosenzahlen zu senken, egal ob durch Zeitarbeitsfirmen oder halt durch Selbständigkeit.
Zitat:
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zum Steuerberater gehen und dir eine "Schätzung?" machen lassen, was du ca. einnehmen wirst mit deinem Unternehmen.
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Das ist für Förderungsgespräche nicht brauchbar. Du selbst mußt eine Rentabilitätsplanung (mit dem Steuerberater oder noch besser einem guten Existenzgründer-Berater) erstellen, um auch aussagen zu können, wie du diese Zahlen erreichen willst. Und für dich selbst ist das auch wichtig!
Viel Erfolg!
Gunder
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15.12.2005, 19:17
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#15
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
jetzt ist zwar viel geschrieben worden... leider aber nicht viel Brauchbares!
Also... als ALG-II Empfänger kann man ausschliesslich Einstiegsgeld nach § 29 SGB II beantragen, Förderungen nach § 57 SGB III (Überbrückungsgeld) oder § 421l SGB III (Existenzgründungszuschuss sog. "Ich-AG") sind nur beantragbar wenn man ALG-I Empfänger ist, sie scheiden hier also aus.
Zur Beantragung von Einstiegsgeld benötigt man einen Businessplan aus dem Machbarkeit und Tragfähigkeit des Vorhabens hervorgehen, die zur Beantragung erforderlichen Formulare erhält man in personalisierter Form von dem zuständigen Fallmanager.
Die "fachkundige Stellungnahme" von IHK, Steuerberater, Anwalt oder Unternehmensberater wird zwar standardmäßig mit den Formularen herausgegeben, eine fachkundige Stellungnahme ist jedoch per Gesetz nicht vorgesehen, weil die Bewilligung einzig und alleine eine Entscheidung des Fallmanagers ist. Von daher lehnen selbst einige IHK's eine Stellungnahme ab wenn damit "nur" Einstiegsgeld beantragt wird.
Um eventuelle Beratungskosten nicht ausschliesslich zu Lasten des Antragstellers gehen zu lassen, erhalten Antragsteller auf Anfrage einen Beratungskostengutschein, der in Düsseldorf zur Zeit 150€ beträgt. Damit lassen sich problemlos erste Gespräche mit einem Berater führen, ggf. ein schlüssiges Kurzkonzept erstellen.
Als Rechtsform böte sich entweder der Gewerbebetrieb an oder, je nach Tätigkeit, die freiberufliche Tätigkeit mit einer Versicherung über die KSK, das muss man abprüfen.
Viel Erfolg !
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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