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Alt 17.12.2005, 14:01   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2005
Klarer Verstand macht alles soweit korrekt

vom Hobby zum Gewerbe


Hallo,
darf ich mich kurz vorstellen?
Nachdem ich seit sieben Jahren mein Hobby Kampfkunst und Fitness immer mehr ausgedehnt habe, habe ich mich im November dazu entschlossen ein Gewerbe anzumelden.
Wie mir ein Bekannte gesagt hatte, könne ich das drei Monate rückwirkend machen - der Vorteil: Ich kann auch die Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrvideos und Bücher, die ich seit September gekauft habe, bei der Steuererklärung angeben.
Nun meine Fragen:
1.) Ich habe gelesen, dass man nicht rückwirkend das Gewerbe anmelden darf - das wäre strafbar.
Stimmt das?
Was nun?
Soll ich lieber angeben, dass ich ab September nur Lehrvideos und CDs gekauft habe und der Startbeginn erst ab November war?
Dementsprechend sollte ich dann auch erst ab November den Mietvertrag unterschreiben lassen und vorzeigen? Den Vertrag habe ich eigentlich schon seit fünf Jahren, aber wie geschrieben - es war bisher alles nur ein Hobby.
2.) Heute habe ich mir auf Kredit ein gebrauchtes Auto gekauft, weil ich nun regelmäßig zum Training (9 Kilometer) fahren muss.
Wie kann ich das steuerlich angeben?
Sollte ich einfach ein Fahrtenbuch schreiben und es vorlegen?
Kann ich den Kredit (ist ein Dispo-Kredit) auch angeben?
Der Bekannte, der mir zum dreimonatigen Voranmelden riet, meinte ich könne das Auto auch einfach an mich selbst vermieten. Ich solle einfach zusammenrechnen, was es mich rechnerisch kosten würde. Ich kam dabei inklusive Versicherung auf ca. 100 Euro.
Ist das realistisch?
Ich würde mich freuen, wenn ich von euch Tips bekommen würde.
Vielen Dank!
Klarer Verstand ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 17.12.2005, 19:01   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
1.

Es wird sicherlich nicht gern gesehen und wird in manchen Fällen auch mit Geldbußen belegt.

2.

Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden mit 30 Cent je einfache Entfernung angesetzt. Zum Thema Fahrtenbuch, vgl. meine Signatur und dort die Linkliste Steuerrecht.
Der Kredit ist nicht abzugsfähig, jedoch die Schuldzinsen. Eine Vermietung an sich selbst ist völliger Schwachsinn. Der PKW ist abzuschreiben über 6 Jahre.

Ich empfehle aufgrund des kaum vorhandenen Grundwissens einen Steuerberater aufzusuchen.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
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