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Alt 20.12.2005, 09:39   #1
TP-Junior
 
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Neumann macht alles soweit korrekt

Auflösung GbR - Neue Unternehmensform, Gesellschafterwechsel


Hallo,

wie schon einmal an anderer Stelle beschrieben, löst sich zum Ende diesen Jahres meine GbR auf (Umweltbildung mit verschiedenen Zielgruppen, GbR als freiberuflicher Nebenerwerb). Meine ehem. Kollegin steigt zum 31.12. aus privaten Gründen aus, ich werde aber weiter in diesem Bereich arbeiten und ihn ausbauen. Eine befreundete Umweltpädagogin hat großes Interesse an einem gemeinsamen Auftritt bzw. einem Zusammenschluss. Sie bezieht aber gerade ALG und stellt noch Überlegungen zu der Gründung einer Ich-AG an. Es gibt auch noch zwei andere Umweltpädagoginnen, die Interesse haben, über mich (bzw. uns) ihre Veranstaltungen anzubieten.

Hier nun meine Frage Nummer 1: Angenommen, ich würde alleine als Freiberuflerin im Nebengewerbe weiter arbeiten. Dürfen in meinem Programm (welches an Schulen, Jugendbildungswerke etc. geht) die Veranstaltungen der anderen Umweltpäds mit deren Namen aufgeführt werden? Oder gelten wir per Gesetz dann automatisch als Personengesellschaft??? Meine Überlegung war, den jeweiligen Referentinnen ein Honorar für ihre Veranstaltungen zu zahlen.

Frage Nummer 2: Angenommen, ich gründe mit Umweltpäd.1 eine Pers.ges. (GbR oder Partnerschaftsges.). Ich nehme an, dass sie als Ich-AG dort nicht eintreten darf (wenn GbR als U-Form bleibt, würde ja nur ein Gesellschafterwechsel statt finden und es würde sich bei ihr nicht um eine Gründung handeln). Stimmt das? Wenn wir aber eine Partnerschaftsges. gründen würden (unter dem Namen der alten GbR), könnte sie dann als Ich-AG eintreten bzw. würde das dann bei ihr als Existenzgründung gelten? Der Hintergedanke dabei ist: Im ersten Quartal 2006 wird für sie wenig Verdienst herauskommen (Saison geht erst ab April/Mai los). Sie ist also auf das ALG in dieser Zeit angewiesen (bei einer Ich-AG würde sie etwas besser da stehen). Es ist aber wegen der Erstellung des neuen Programms und der Werbung dringend notwendig, ab 1.1.06 die Unternehmensform festzulegen.

Ich hoffe, die Fragen sind nicht zu chaotisch gestellt und waren einigermaßen verständlich.

Viele Grüße,
Frau Neumann
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Alt 20.12.2005, 10:24   #2
TP-Moderator
 
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Zitat:
Hier nun meine Frage Nummer 1: Angenommen, ich würde alleine als Freiberuflerin im Nebengewerbe weiter arbeiten. Dürfen in meinem Programm (welches an Schulen, Jugendbildungswerke etc. geht) die Veranstaltungen der anderen Umweltpäds mit deren Namen aufgeführt werden? Oder gelten wir per Gesetz dann automatisch als Personengesellschaft??? Meine Überlegung war, den jeweiligen Referentinnen ein Honorar für ihre Veranstaltungen zu zahlen.
Wenn dann solltest du den Namen hergeben und meinetwegen "Gastdozent xyz" daruntersetzen.

Zitat:
Frage Nummer 2: Angenommen, ich gründe mit Umweltpäd.1 eine Pers.ges. (GbR oder Partnerschaftsges.). Ich nehme an, dass sie als Ich-AG dort nicht eintreten darf (wenn GbR als U-Form bleibt, würde ja nur ein Gesellschafterwechsel statt finden und es würde sich bei ihr nicht um eine Gründung handeln). Stimmt das?
Inwieweit kann denn überhaupt eine GbR vorliegen, wenn nur eine Person vorhanden ist???

Wenn nur eine Person vorhanden ist kann keine Personengesellschaft bestehen. Es käme im Falle eines Zusammenschluss zu einer Neugründung. Inwieweit es jedoch schädlich für den Existenzgründerzuschuss ist, dass jemand ohne Existengründerstatus an der GbR beteiligt ist weiß ich nicht.
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Alt 20.12.2005, 11:17   #3
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Neumann macht alles soweit korrekt
Verstehe ich die Antworten richtig?

Antwort zu Frage 1: Ich darf keine anderen Referentinnen angeben, da es sich sonst um eine Personengesellschaft handeln würde???

Antwort zu Frage 2: Ich-AG ist eine Unternehmensform. Meine Kollegin könnte als Ich-AG nicht noch zusätzlich eine GbR gründen.
Neumann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2005, 11:42   #4
TP-Moderator
 
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Zitat:
Ich darf keine anderen Referentinnen angeben, da es sich sonst um eine Personengesellschaft handeln würde???
Doch, das schon. Aber man sollte darauf schließen können, dass du auch in dieses Projekt eingebunden bist.

Zitat:
Ich-AG ist eine Unternehmensform.
Eine Ich-AG ist ein Einzelunternehmen.

Zitat:
Meine Kollegin könnte als Ich-AG nicht noch zusätzlich eine GbR gründen.
Prinzipiell würde ich sagen, dass dies geht. Ich kann dir allerdings nicht sagen, inwieweit sich dann die Personengesellschaft auf den Existenzgründerzuschuss auswirkt.
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Alt 20.12.2005, 13:19   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Dec 2005
galoppfreund macht alles soweit korrekt
hallo,
die Gründung einer GbR ist von mindestens 2 Partnern vorzunehmen. Im Gesellschaftervertrag (siehe nachstehend Auszug aus einem G.-Vertrag) kann ein § die Kündigung und das Ausscheiden eines Gesellschafters und die Weiterführung, regeln. Hinweis, sollte in eurem Vertrag nicht so ein § enthalten sein, könnt ihr doch schnell noch einen Nachtrag dazu formulieren.

"Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen."
Zur Förderung durch AA in diesem Falle , kann ich nichts Konkretes sagen, ausser: hingehen, fragen.
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