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Alt 03.01.2006, 01:55   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2005
Utopika9 macht alles soweit korrekt

Zwei Gewerbe auf eine Person


Hallo ich noch einmal!

ist es eigentlich möglich zwei Gewerbe auf die gleiche Person anzumelden und diese dann steuerlich getrennt voneinander zu betrachten?

Vielen Dank!
Utopika9 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 03.01.2006, 03:05   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
2 oder mehr Gewerbe auf eine Person sind kein Problem

steuerlich getrennt so weit ich weiß auch nicht.
Aber macht das dann Sinn?
Wenn du sowieso alleiniger Inhaber zweier Gewerbe bist, ist eine steuerliche Trennung doch überflüssig und verursacht nur überflüssige Arbeit/Kosten
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2006, 08:45   #3
TP-Senior
 
Benutzerbild von Toskka
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Mittelfranken
Toskka macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Utopika9
Hallo ich noch einmal!

ist es eigentlich möglich zwei Gewerbe auf die gleiche Person anzumelden und diese dann steuerlich getrennt voneinander zu betrachten?

Vielen Dank!
Du musst das anders sehen. Hast du bereits ein Gewerbe gemeldet, dann wäre eine Ummeldung nötig, in der du deine Tätigkeiten erweiterst.

Ist noch kein Gewerbe gemeldet, dann melde doch die Tätigkeiten aus beiden Gewerben in einer Anmeldung mit an.

Eine steuerliche Trennung bringt dir außer Arbeit nicht viel (einziger Vorteil wäre die Übersicht).
__________________
Life is fast, be faster...
Toskka ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2006, 11:24   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

mehrere Gewerbe auf eine Person anzumelden ist kein Problem.

Der steuerliche Vorteil liegt u.a. im Gewerbesteuerfreibetrag (24.500€), der pro Gewerbe Anrechnung findet, aber unterschiedliche Geschäftsbereiche und streng voneinander getrennte Buchführungen erfordert.

Umsatzsteuerlich spielt es keine Rolle, denn egal ob zwei oder mehrere Gewerbe, es gibt immer nur ein Unternehmen. D.h. die Umsatzsteuervoranmeldungen werden für beide Gewerbe in einer Anmeldung zusammengefasst eingereicht, alles andere ist voneinander getrennt.

MfG
BEBOUB
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2006, 13:36   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2005
Utopika9 macht alles soweit korrekt
Hallo!

vielen Dank für die Antworten!
Ich hätte mir nur gedacht, dass ich beide als Kleinunternehmen laufen lasse und damit ohne Umsatzsteuer arbeite, was bei einem Gewerbe nicht möglich wäre, da ich über die Grenze komme.
Aber nach BEBOUB´s Antwort ist dies dann wohl auch hinfällig.
Utopika9 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2006, 19:38   #6
TP-Senior
 
Benutzerbild von Innova
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
Innova ist auf einem guten Weg
Richtig, wir haben momentan z. B. diesen Fall. Zwei Gewerbe die zwar gemeinsam in der Umsatzsteuervoranmeldung erfasst werden (Steuer darf immer nur einmal und nur an EIN Finanzamt abgeführt werden, niemals - auch nicht bei unterschiedlichen Standorten - an zwei Finanzämter die Voranmeldung für das jeweilige Gewerbe schicken) nur bei der EÜR können sie wieder gesplittet werden und für jedes Gewerbe eine eigene abgegeben werden.
Innova ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2006, 12:06   #7
TP-Supporter
 
Benutzerbild von 23012
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: NRW
23012 macht sich hier sehr viel Mühe
Eine Frage, die in diesen Zusammenhang gehört:
bei zwei Gewerben auf eine Person wird - nehme ich an -
nur eine Umsatzsteuererklärung
abgegeben oder?
Danke im voraus für die Hilfe
23012
__________________
[TUTORIAL] Nahtlose Muster erstellen in Photoshop
23012 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2006, 15:36   #8
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
yep, sollte alles über eine einzige Steuernummer laufen,
dann auch nur eine USt.-Voranmeldung und eine Einkommenssteuer-Erklärung
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2006, 19:26   #9
TP-Senior
 
Benutzerbild von Innova
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
Innova ist auf einem guten Weg
Kleine Ergänzung: Soweit alles richtig, aber wenn du das möchtest kannst du die Einnahmeüberschussrechnung dann für beide Gewerbe getrennt machen. Kommt aber trotzdem beides in die gleiche Einkommenssteuererklärung, die gleiche Umsatzsteuervoranmeldung etc.
__________________
--------------------------------------------------
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Innova ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2006, 19:57   #10
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2006
theshow macht alles soweit korrekt
Moin,

ich hätte dazu auch eine Frage:
Ich überlege derzeit auch 2 Gbr's anzumelden, da ich Softwareprogrammieren will, wovon ich einen Teil allein und den anderen mit zwei Freunden bewältigen will.

(Themengebiet ist ähnlich)

Meine Frage lautet nun, ob ich zu diesem Zweck zwei Gewerbe anmelden kann, eins für meine privaten Einkünfte und eins für die Gemeinschaftsarbeit.

Worauf muss ich achten?

Wie ich hier bisher gelesen habe scheint das kein Problem zu sein!?
theshow ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2006, 15:31   #11
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Meine Frage lautet nun, ob ich zu diesem Zweck zwei Gewerbe anmelden kann, eins für meine privaten Einkünfte und eins für die Gemeinschaftsarbeit.
Das ist auch kein Problem, wobei das eine ein Einzelunternehmen ist und das andere eine GbR.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2006, 14:52   #12
den
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
den macht alles soweit korrekt
Sorry, wenn ich ein altes Thema raushole, aber es geht bei mir um ein ähnliches Problem und zwar habe ich aktuell ein Kleingewerben, was für mir in der Dienstleistungsbranche sehr passt.

Nun möchte ich aber auch handeln, wofür ich die MwSt ausgewiesen haben möchte. Was wäre denn nun klug, mein Gewerbe zu erweitern und auf MwSt umzustellen oder ein neues zu eröffnen, eins als Kleingewerbe, das andere nicht, geht das überhaupt?

Da ich bei meinem aktuellen Gewerbe eigentlich nichts verkaufe und keine Rechnungen schreibe, sondern lediglich Provisionen und Gutschriften erhalte und einige Deinste (inkl. MwSt) zahle, spielt es ja keine Rolle ob ich nun die MwSt ausweisen kann oder nicht, deshalb ist die Wahl damals auf ein Kleingewerbe gefallen, ist doch richtig gewesen, oder?
den ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2006, 16:09   #13
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

das wäre schön, geht aber leider nicht.

Sie können zwar mehrere unterschiedliche Gewerbe nebeneinander führen, in der Summe handelt es sich dabei aber immer um nur ein Unternehmen, d.h. die Umsatzsteuervoranmeldungen und abschliessende -erklärung wird für alle Gewerbe in einer Meldung zusammengefasst abgegeben.

Also entweder USt. für alle Gewerbe ausweisen oder für keines der Gewerbe ausweisen, wenn Sie die Schwellenwerte 17500 und 50.000 überschreiten kommt ohnehin nur ein Ausweis der USt. in Frage.

MfG
BEBOUB

PS: Das stand doch aber schon einige Postings vorher erklärt ???
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
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