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03.01.2006, 01:55
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: May 2005
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Zwei Gewerbe auf eine Person
Hallo ich noch einmal!
ist es eigentlich möglich zwei Gewerbe auf die gleiche Person anzumelden und diese dann steuerlich getrennt voneinander zu betrachten?
Vielen Dank!
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03.01.2006, 03:05
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#2
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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2 oder mehr Gewerbe auf eine Person sind kein Problem
steuerlich getrennt so weit ich weiß auch nicht.
Aber macht das dann Sinn? 
Wenn du sowieso alleiniger Inhaber zweier Gewerbe bist, ist eine steuerliche Trennung doch überflüssig und verursacht nur überflüssige Arbeit/Kosten
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03.01.2006, 08:45
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Mittelfranken
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Zitat:
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Zitat von Utopika9
Hallo ich noch einmal!
ist es eigentlich möglich zwei Gewerbe auf die gleiche Person anzumelden und diese dann steuerlich getrennt voneinander zu betrachten?
Vielen Dank!
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Du musst das anders sehen. Hast du bereits ein Gewerbe gemeldet, dann wäre eine Ummeldung nötig, in der du deine Tätigkeiten erweiterst.
Ist noch kein Gewerbe gemeldet, dann melde doch die Tätigkeiten aus beiden Gewerben in einer Anmeldung mit an.
Eine steuerliche Trennung bringt dir außer Arbeit nicht viel (einziger Vorteil wäre die Übersicht).
__________________
Life is fast, be faster...
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03.01.2006, 11:24
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
mehrere Gewerbe auf eine Person anzumelden ist kein Problem.
Der steuerliche Vorteil liegt u.a. im Gewerbesteuerfreibetrag (24.500€), der pro Gewerbe Anrechnung findet, aber unterschiedliche Geschäftsbereiche und streng voneinander getrennte Buchführungen erfordert.
Umsatzsteuerlich spielt es keine Rolle, denn egal ob zwei oder mehrere Gewerbe, es gibt immer nur ein Unternehmen. D.h. die Umsatzsteuervoranmeldungen werden für beide Gewerbe in einer Anmeldung zusammengefasst eingereicht, alles andere ist voneinander getrennt.
MfG
BEBOUB
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03.01.2006, 13:36
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: May 2005
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Hallo!
vielen Dank für die Antworten!
Ich hätte mir nur gedacht, dass ich beide als Kleinunternehmen laufen lasse und damit ohne Umsatzsteuer arbeite, was bei einem Gewerbe nicht möglich wäre, da ich über die Grenze komme.
Aber nach BEBOUB´s Antwort ist dies dann wohl auch hinfällig.
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03.01.2006, 19:38
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Richtig, wir haben momentan z. B. diesen Fall. Zwei Gewerbe die zwar gemeinsam in der Umsatzsteuervoranmeldung erfasst werden (Steuer darf immer nur einmal und nur an EIN Finanzamt abgeführt werden, niemals - auch nicht bei unterschiedlichen Standorten - an zwei Finanzämter die Voranmeldung für das jeweilige Gewerbe schicken) nur bei der EÜR können sie wieder gesplittet werden und für jedes Gewerbe eine eigene abgegeben werden.
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08.03.2006, 12:06
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2003
Ort: NRW
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Eine Frage, die in diesen Zusammenhang gehört:
bei zwei Gewerben auf eine Person wird - nehme ich an -
nur eine Umsatzsteuererklärung
abgegeben oder?
Danke im voraus für die Hilfe
23012
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08.03.2006, 15:36
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#8
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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yep, sollte alles über eine einzige Steuernummer laufen,
dann auch nur eine USt.-Voranmeldung und eine Einkommenssteuer-Erklärung
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09.03.2006, 19:26
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Kleine Ergänzung: Soweit alles richtig, aber wenn du das möchtest kannst du die Einnahmeüberschussrechnung dann für beide Gewerbe getrennt machen. Kommt aber trotzdem beides in die gleiche Einkommenssteuererklärung, die gleiche Umsatzsteuervoranmeldung etc.
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19.03.2006, 19:57
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#10
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2006
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Moin,
ich hätte dazu auch eine Frage:
Ich überlege derzeit auch 2 Gbr's anzumelden, da ich Softwareprogrammieren will, wovon ich einen Teil allein und den anderen mit zwei Freunden bewältigen will.
(Themengebiet ist ähnlich)
Meine Frage lautet nun, ob ich zu diesem Zweck zwei Gewerbe anmelden kann, eins für meine privaten Einkünfte und eins für die Gemeinschaftsarbeit.
Worauf muss ich achten?
Wie ich hier bisher gelesen habe scheint das kein Problem zu sein!?
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24.03.2006, 15:31
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Meine Frage lautet nun, ob ich zu diesem Zweck zwei Gewerbe anmelden kann, eins für meine privaten Einkünfte und eins für die Gemeinschaftsarbeit.
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Das ist auch kein Problem, wobei das eine ein Einzelunternehmen ist und das andere eine GbR.
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24.04.2006, 14:52
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2006
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Sorry, wenn ich ein altes Thema raushole, aber es geht bei mir um ein ähnliches Problem und zwar habe ich aktuell ein Kleingewerben, was für mir in der Dienstleistungsbranche sehr passt.
Nun möchte ich aber auch handeln, wofür ich die MwSt ausgewiesen haben möchte. Was wäre denn nun klug, mein Gewerbe zu erweitern und auf MwSt umzustellen oder ein neues zu eröffnen, eins als Kleingewerbe, das andere nicht, geht das überhaupt?
Da ich bei meinem aktuellen Gewerbe eigentlich nichts verkaufe und keine Rechnungen schreibe, sondern lediglich Provisionen und Gutschriften erhalte und einige Deinste (inkl. MwSt) zahle, spielt es ja keine Rolle ob ich nun die MwSt ausweisen kann oder nicht, deshalb ist die Wahl damals auf ein Kleingewerbe gefallen, ist doch richtig gewesen, oder?
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24.04.2006, 16:09
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#13
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
das wäre schön, geht aber leider nicht.
Sie können zwar mehrere unterschiedliche Gewerbe nebeneinander führen, in der Summe handelt es sich dabei aber immer um nur ein Unternehmen, d.h. die Umsatzsteuervoranmeldungen und abschliessende -erklärung wird für alle Gewerbe in einer Meldung zusammengefasst abgegeben.
Also entweder USt. für alle Gewerbe ausweisen oder für keines der Gewerbe ausweisen, wenn Sie die Schwellenwerte 17500 und 50.000 überschreiten kommt ohnehin nur ein Ausweis der USt. in Frage.
MfG
BEBOUB
PS: Das stand doch aber schon einige Postings vorher erklärt ???
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I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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