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Alt 15.01.2006, 11:11   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
wilber macht alles soweit korrekt

E/A Rechnung


Hallo,
ich habe jetzt den Weg in die Selbstständigkeit gewagt.
In den Bereichen Internet-Handel, Webdesign etc möchte ich erstmal im Nebenerwerb als Kleinunternehmer agieren.
Bin ansonsten Hauptberuflich angestellt.

Für den Hauptberuf bekomme ich ja brav eine monatliche Gehaltsabrechnung inkl. Abführung der Lohnsteuer etc.

Wie verhält sich das mit dem Freibetrag? Wird der seperat von der eigentlichen Haupttätigkeit betrachtet?

Für die Buchung habe ich mir das Programm EasyCash&Tax auserkoren. Hat Jemand damit Erfahrungen gesammelt? Wie ist eure Meinung zu dem Programm?

Mal eine grundsätzliche Frage:
Ich habe jetzt z.b. 30,-EUR für den Gewerbeschein ausgelegt. Wenn ich jetzt erste Einnahmen mache, könnte ich ja eigentlich die 30,-EUR wieder entnehmen? Ich denke halt, das es dann ja kein Einkommen währe oder?
Denke ich da zu kompliziert?
wilber ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 15.01.2006, 13:13   #2
TP-Supporter
 
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sauerland
Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Mal eine grundsätzliche Frage:
Ich habe jetzt z.b. 30,-EUR für den Gewerbeschein ausgelegt. Wenn ich jetzt erste Einnahmen mache, könnte ich ja eigentlich die 30,-EUR wieder entnehmen? Ich denke halt, das es dann ja kein Einkommen währe oder?
Denke ich da zu kompliziert?
Ich verstehe die Frage nicht so richtig. Du kannst doch entnehmen so viel du willst bzw. so viel da ist.
__________________
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
Era W Xel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2006, 16:17   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
wilber macht alles soweit korrekt
Und was sagt das Finanzamt dazu?
wilber ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2006, 18:16   #4
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Hannover
simon-kue macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von wilber
Denke ich da zu kompliziert?
Ja, ich denke schon.
Grundsätzlich sind in Deinem Fall ohnehin zwei Steuerarten betroffen: Einkommensteuer für die neue selbständige Tätigkeit und Lohnsteuer für Deine angestellte Tätigkeit. Mein Tipp: Einfach beim FA anrufen, die haben oft Hotlines an denen sie zwar nicht "beraten" aber in der Regel auch Fragen beantworten.
simon-kue ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2006, 10:08   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Krefeld
SonjaF macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von wilber
Und was sagt das Finanzamt dazu?

Das Finanzamt sagt da erstmal gar nichts zu.
Wenn Du am Ende des Geschäftsjahres Deine Bilanz bzw. bei Dir vermutlich die Einnahme-Überschuss-Rechnung aufstellst, musst Du zur Ermittlung Deines wirklichen Gewinns alle Privatentnahmen (und das ist es ja, was Du tun würdest, wenn Du Geld entnimmst) hinzurechnen und alle Privateinlagen abziehen. Oder einfacher

Betriebsvermögen 31.12.2006
- Betriebsvermögen 01.01.2006
+ Privatentnahmen während des Jahres 2006
- Privateinlagen während des Jahres 2006
--------------------------------------------
Dein Gewinn (nur rein rechnerisch - Du musst nicht zur Bank und alles wieder einzahlen, bzw. auszahlen lassen)

Und wenn Du dabei über die steuerlichen Höchstgrenzen kommst musst Du den Gewinn versteuern.
Du kannst aber während des laufenden Geschäftsjahres soviel Geld 'herausnehmen' wie Du möchtest.

Schöne Grüße
Sonja
SonjaF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2006, 15:19   #6
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von simon-kue
Grundsätzlich sind in Deinem Fall ohnehin zwei Steuerarten betroffen: Einkommensteuer für die neue selbständige Tätigkeit und Lohnsteuer für Deine angestellte Tätigkeit.
bullshit: die lohnsteuer ist eine art vorabsteuer der einkommensteuer. nicht umsonst ist die lohnsteuer im einkommensteuergesetz geregelt.

@wilber:bitte bitte benutze die suchfunktion UND lies dir die FAQ durch, da steht soviel wissenwertes drin. wenn ich deine ausführungen richtig deute, ist es mit deinem kaufmännischen wissen noch nciht so doll??? dann solltest du das schleunigst aufbessern, sonst kann dir einiges in die "Hose" gehen...
__________________

fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2006, 15:29   #7
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
wilber macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von fridge
bullshit: die lohnsteuer ist eine art vorabsteuer der einkommensteuer. nicht umsonst ist die lohnsteuer im einkommensteuergesetz geregelt.

@wilber:bitte bitte benutze die suchfunktion UND lies dir die FAQ durch, da steht soviel wissenwertes drin. wenn ich deine ausführungen richtig deute, ist es mit deinem kaufmännischen wissen noch nciht so doll??? dann solltest du das schleunigst aufbessern, sonst kann dir einiges in die "Hose" gehen...
@SonjaF: Danke, das ist eine einleuchtende Antwort gewesen!

@fridge: Die Suchfunktion UND die FAQ habe ich schon intensiv genutzt, nur über meine Anfangsfrage kein Beispiel dortdrin gefunden. Aber vlt. kannst Du mir ja sagen, wo etwas darüber in der Faq zu finden ist, würde mich freuen...
wilber ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2006, 15:40   #8
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
also wenn du nach dem Wort "Entnahmen" suchst, findest du reichlich treffer, die sich genau mit diesem thema befassen.....
__________________

fridge ist offline   Mit Zitat antworten
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