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19.01.2006, 02:29
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
Ort: NRW
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Freiberufler - und jetzt das...
Hallo zusammen,
habe mich soeben angemeldet, um demnächst meinen Beitrag in diesem Forum zu leisten.
Vorweg habe ich aber auch Fragen, die mich z.Zt. massiv beschäftigen. Wäre toll, wenn der ein oder andere mir da helfen könnte!
Zunächst zu meiner Tätigkeit:
Als Dipl.-Ing. (Bauingenieur) bin ich seit ca. drei Jahren freiberuflich tätig. Ohne Kammerzugehörigkeit unterstütze ich befreundete Büros im Bereich von Statik und Konstruktion. Hierfür brauche ich keine Berufshaftpflicht, da die Arbeiten nicht in meinem Namen an den Auftraggeber gehen.
Seit einem Jahr habe ich nun einen Kunden, der mich sehr stark an sein Unternehmen bindet. Dieses ist selbst im Maschinenbau tätig. Meine vorhandene Konstruktionserfahrungen aus dem Bauwesen konnte ich in kurzer Zeit auf diesen Bereich übertragen. Mittlerweile entwickel und konstruiere ich Maschinen und übernehme die Projektsteuerung als freier Mitarbeiter für das Unternehmen.
Hieraus ergeben sich nun zwei "Probleme" für mich:
- Da mich das Unternehmen monatlich stark einspannt, bleibt kaum Zeit für andere Kunden --> die bekannte 5/6 Regelung bzgl. des Einkommens ist überschritten und ich könnte den Anschein der Scheinselbständigkeit erwecken.
- Die nicht unerhebliche Entfernung von 90km (hin und zurück) zu dem Betrieb will bewältigt werden. Momentan bin ich wirklich täglich in diese Richtung unterwegs um im Meeting zu sitzen oder Dinge abzuklären, um anschließend wieder zurück zu fahren. Nun habe ich gehört, dass das Finanzamt dies so sieht:
"Fährt ein Selbständiger über drei Monate hinweg ein und dieselbe Stelle an, so gilt diese fortan als seine Betriebsstätte." Demnach wird die Fahrt nicht mehr als Dienstfahrt gewertet, sondern als Fahrt zum Arbeitsplatz, wobei nur die einfache Wegstrecke angesetzt werden darf.
Fazit: Steuerliche Absetzbarkeit sehr ungünstig.
FRAGE:
- Muss ich mir ernsthafte Gedanken machen, als Scheinselbständiger zu gelten? Ich kann doch nicht aus dieser Angst heraus diesen Auftraggeber vergraulen...
- Muss ich die täglichen Fahrten so ansehen, wie oben beschrieben? Es kann doch nicht sein, dass man mir eine Betriebsstätte andichten will, wenn ich nur eine Besprechung habe, oder?
Wäre wirklich toll, wenn hierzu jemand Stellung beziehen könnte!
Und als ob das nicht schon genug wäre, kommt schon das nächste "Problem" um die Ecke:
Schon länger beschäftige ich mich mit der Erstellung von Internetpräsenzen. Jetzt habe ich den Auftrag eine bestehende Präsenz vom Design her neu zu gestalten. Und die anschließende Realisierung, sprich Programmierung ist im Prinzip als Folgeauftrag garantiert!
Da Webdesign anscheinend zu den gewerblichen Tätigkeiten gehört, passe ich nicht so wirklich mit meiner Freiberuflichkeit da hinein.
FRAGE:
Darf ich denn trotzdem eine Rechnung mit meinem Ingenieurs-Briefkopf stellen? Und darf ich das Einkommen einfach in meine E/A-Rechnung integrieren oder muss ich gar im Vorfeld einen Gewerbeschein beantragen!?!??
Was ist hier zu tun?
Vielleicht liegt es auch am Arbeitspensum und an der Tatsache, dass ich demnächst auch noch Vater werde. Auf jeden Fall bin ich z.Zt. schlichtweg überfragt und hoffe wirklich, dass mir jemand bei der Beantwortung der Fragen ein wenig Unterstützung zukommen lässt...
Mit bestem Dank im Voraus!
MiK
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20.01.2006, 14:17
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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1. Muss ich mir ernsthafte Gedanken machen, als Scheinselbständiger zu gelten? Ich kann doch nicht aus dieser Angst heraus diesen Auftraggeber vergraulen...
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Das kann man so nicht beantworten, weil man immer die Gesamtumstände kennen muss. Scheinselbstständigkeit ist ja gleichzusetzen mit einem Angestelltenverhältnis (ganz grob gesagt) und wenn jemand z.B. noch Werbung für sein Unternehmen betreibt spricht er schon mehrere Käufer an und m.E. würde keine Scheinselbstständigkeit mehr vorliegen. Aber das ist nur so meine Meinung.
Zitat:
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Muss ich die täglichen Fahrten so ansehen, wie oben beschrieben? Es kann doch nicht sein, dass man mir eine Betriebsstätte andichten will, wenn ich nur eine Besprechung habe, oder?
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Wenn du noch andere Arbeitsstätten aufsuchst wird die 3 Monatsfrist unterbrochen und demnach käme es auch nicht zur regelmäßigen Betriebsstätte. Aber um das genauer zu werten muss auch mehr vom Sachverhalt wissen.
Zitat:
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etzt habe ich den Auftrag eine bestehende Präsenz vom Design her neu zu gestalten.
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Demnach ist Scheinselbstständigkeit nicht mehr gegeben und du brauchst dir darum keine Gedanken mehr machen. Allerdings kommt nunmehr die sogenannte Abfärbetheorie ins Spiel, so dass keine freiberuflichen Einkünfte mehr vorliegen können, sondern gewerbliche. Auch die Planungstätigkeiten als Bauingenieur werden als gewerbliche Einkünfte umqualifiziert.
=> Steuerberater aufsuchen
Zitat:
Darf ich denn trotzdem eine Rechnung mit meinem Ingenieurs-Briefkopf stellen? Und darf ich das Einkommen einfach in meine E/A-Rechnung integrieren oder muss ich gar im Vorfeld einen Gewerbeschein beantragen!?!??
Was ist hier zu tun?
Vielleicht liegt es auch am Arbeitspensum und an der Tatsache, dass ich demnächst auch noch Vater werde. Auf jeden Fall bin ich z.Zt. schlichtweg überfragt und hoffe wirklich, dass mir jemand bei der Beantwortung der Fragen ein wenig Unterstützung zukommen lässt...
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Das hängt alles mit der oben genannten Abfärbetheorie zusammen
=> Steuerberater, es sollte sich lohnen
Gruß
Sven
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21.01.2006, 01:55
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
Ort: NRW
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Hallo Sven,
vielen Dank für Dein(e) Kommentar(e)!
Prinzipiell verweist Du auf den Gang zum Steuerberater.
Diesen werde ich wohl auch antreten müssen, keine Frage.
Leider habe ich in der Vergangenheit bei anderen erlebt, dass deren Steuerberater Probleme verursachte. Dabei ging es um falsche Buchungen o.ä.
In jedem Fall hat es mich gelehrt, selbst immer genau Bescheid wissen zu wollen. Dinge für sich erledigen zu lassen, ist eine feine Sache - kostet auch. Wenn man aber selbst nicht den Durchblick hat, dann entsteht eine Abhängigkeit, die mir selbst nicht behagt.
Das ist auch der Grund, warum ich solche Fragen stelle.
Kurz noch zur "Abfärbetheorie":
Gilt diese den grundsätzlich oder nur, wenn man freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit unter gleichem (Firmen-)Namen anbietet? Wenn ich freiberufliches unter Statik-Büro Sowieso und gewerbliches unter Design-Büro Tralala anbiete, dann müsste doch eine eindeutige Trennung vorliegen, oder?
Und nun noch zum Webdesign allgemein:
Braucht es hierfür eine bestimmte Ausbildung, Qualifikation oder gar ein Diplom, um dieses wirklich vor den Augen des Finanzamtes ausüben zu dürfen? Durch mein Studium bin ich ja als Ingenieur in der Freiberuflichkeit beheimatet. Für die Erstellung von Internetpräsenzen habe ich so keine Daseinberechtigung außer meinem autodidaktischen aber nicht beglaubigtem Wissen. Ist das ein Problem?
Nochmals vielen Dank an Dich!
Schönes WE... MiK
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21.01.2006, 02:09
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von MiK
Und nun noch zum Webdesign allgemein:
Braucht es hierfür eine bestimmte Ausbildung, Qualifikation oder gar ein Diplom, um dieses wirklich vor den Augen des Finanzamtes ausüben zu dürfen? Durch mein Studium bin ich ja als Ingenieur in der Freiberuflichkeit beheimatet. Für die Erstellung von Internetpräsenzen habe ich so keine Daseinberechtigung außer meinem autodidaktischen aber nicht beglaubigtem Wissen. Ist das ein Problem?
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Nein, Webdesigner ist keine geschützte Berufsbezeichnung oder dergleichen.
__________________
♥
~ ...! ~
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21.01.2006, 11:21
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Leider habe ich in der Vergangenheit bei anderen erlebt, dass deren Steuerberater Probleme verursachte. Dabei ging es um falsche Buchungen o.ä.
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Dagegen sind die Halsabschneider dann aber auch versichert.
Zitat:
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Gilt diese den grundsätzlich oder nur, wenn man freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit unter gleichem (Firmen-)Namen anbietet?
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richtig
Zitat:
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Wenn ich freiberufliches unter Statik-Büro Sowieso und gewerbliches unter Design-Büro Tralala anbiete, dann müsste doch eine eindeutige Trennung vorliegen, oder?
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was google alles bewirken kann um auf solche Gedanken zu kommen 
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21.01.2006, 12:14
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
Ort: NRW
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So, so...
Dann sähe also mein nächster Schritt so aus, dass ich neben meiner Freiberuflichkeit noch ein Gewerbe im Design(?) anmelde.
Auf diese Weise läge eine eindeutige Trennung vor und ich könnte zunächst wie gewohnt eine E/A-Rechnung für den Bereich Statik machen.
Muss ich parallel hierzu eine doppelte Buchführung und richtige Buchungssätze für den Designbereich führen? Oder bin ich da falsch informiert? Eine simple E/A-Rechnung wäre mir für diesen Bereich natürlich um Längen lieber!!! Kann ich diese weiter beibehalten?
Gewerbesteuer kommen ja erst ab einer gewissen Größenordnung an Umsatz (oder war es Gewinn?) zum tragen. Richtig? Und auch hier dürfte somit keine Zusammenlegung vorliegen, obwohl in beiden Fällen letztlich mein Name steht - auch wenn sich die Büros Firmennamentechnisch anders nennen?
Zitat:
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was google alles bewirken kann um auf solche Gedanken zu kommen
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Hab ich nicht ganz begriffen??? Vielleicht sollte ich früher zu Bett gehen und nicht so viel Styropor vor dem Schlafen essen...*LOL*
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21.01.2006, 12:16
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
Ort: NRW
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Zitat:
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Zitat von hezen
Nein, Webdesigner ist keine geschützte Berufsbezeichnung oder dergleichen.
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Vielen Dank für die Auskunft!
Wie verhält es sich da mit einer Versicherung (Berufshaftpflicht)? Erforderlich?
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21.01.2006, 12:30
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Muss ich parallel hierzu eine doppelte Buchführung und richtige Buchungssätze für den Designbereich führen?
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nein, EÜR reicht
Zitat:
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Gewerbesteuer kommen ja erst ab einer gewissen Größenordnung an Umsatz (oder war es Gewinn?) zum tragen.
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Grob gesagt ab 24.500,- EUR Gewinn.
Du solltest trotzdem einmal zum Berater gehen und dich informieren, was es noch an Besonderheiten mit zwei Unternehmen gibt.
Zitat:
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Hab ich nicht ganz begriffen???
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Wenn man das Wort "Abfärbetheorie" bei Google eingibt sollte mindestens unter den ersten 10 Treffern 5 Mal der Tipp mit einem Zweitbetrieb rausgeschmissen werden.
Zum Thema Berufshaftpflicht hatten wir schon ein paar Beiträge hier im Forum, einfach mal die Suchfunktion benutzen.
Gruß
Sven
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