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Alt 20.01.2006, 15:48   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Düsseldorf
skaetman macht alles soweit korrekt

Nebentätigkeit - ohne Anmeldung beim Arbeitgeber möglich?


Hallo,

das Forum hier ist ja eine richtige Fundgrube. Ich bin begeistert.

Hintergrund für mein Problem:

Ich bin leitender Angestellter in einem (zurzeit) gut gehenden Unternehmen und verdiene auch gut.
Daneben habe ich die Fotografie zu meinem Hobby gemacht und bin mittlerweile so gut, dass ich meine Fotos verkaufen kann.
Diese Tätigkeit lief bisher als freiberufliche Tätigkeit über meine Frau. Bisher, denn mittlerweile sind wir geschieden und in dieser Form geht es also nicht mehr.
Ich möchte die Tätigkeit weiterführen, müsste dazu aber meinen Arbeitgeber informieren, da laut Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit angemeldet und genehmigt werden muss.
Dazu kommt, dass ich die Fotos über eine Internetseite anbiete und über Mitgliedsbeiträge dazuverdiene (Internet-Services).

Mein Problem:

Ich möchte in keinem Fall meinen Arbeitgeber um Genehmigung der Nebentätigkeit ersuchen, da ich befürchte dass das meine Karriere hemmen könnte. Als leitender Angestellter wird umso mehr von mir verlangt meinen Einsatz voll auf die Firma zu konzentrieren.

Meine Fragen:

Welche Konstruktion wäre denkbar, damit ich meine Nebentätigkeiten (Fotovermarktung und Internet-Services) weiterführen kann ohne meinen Arbeitgeber zu informieren.

Ich hatte mir schon folgende Möglichkeiten überlegt, aber nichts hat mich bisher wirklich überzeugt:

- Eine GbR mit einer Vertrauensperson, z.B. meine Mutter, in der ich im Gesellschaftsvertrag festlege, dass ich keine operativen Tätigkeiten ausführe. Aber überzeugt das im Zweifelsfall?

- Gründung einer GmbH scheint mir zu aufwendig und kostspielig. Der Umsatz ist sehr gering (zurzeit noch) und rechtfertigt eigentlich keine Kapitalgesellschaft. Außerdem kann ich in der Anfangszeit die Verluste nicht auf meine persönliche Steuererklärung anrechnen.

- Gründung einer Einzelunternehmung unter meinem Namen und Anstellung einer Vertrauensperson, die das operative Geschäft führt. Habe ich dann eine Sozialversicherungspflicht dem Angestellten gegenüber? Das scheint mir wieder zu aufwendig zu sein.

- Gründung einer Einzelunternehmung unter dem Namen der Vertrauensperson. Dann besteht keine Bindung zu mir aber der Einfluss ist am geringsten.

Ich würde mich freuen, wenn ich Hinweise zu meinem Problem bekomme. Schließlich ist hier sehr viel Sachverstand und Erfahrung unterwegs.

Gruß

Geändert von skaetman (20.01.2006 um 17:24 Uhr).
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