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Alt 30.01.2006, 21:00   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2006
badboymm28 macht alles soweit korrekt

Nebenbeschäftigung: Standort Polen oder Deutschland?


Hallo zusammen,

ich habe mich hier schon einwenig Eingelesen, nur so richtig werde ich immer noch nicht Schlauer!!! Obwohl einige Beiträge schon bestehen, möchte ich Spezial auf meinen Fall eingehen.

Zurzeit Arbeite ich Hauptberuflich in Festanstellung in einem Büroberuf. Ich bekomme ca. 24000 € jährlich. Zusätzlich bin ich noch Nebenberuflich auf 400 € Basis als Taxifahrer beschätigt. Nur an diesem Steuerfreien Betrag komme ich garnicht erst herran, bei einem "Hungerlohn" von 4 € die Stunde. Ich mache dort im durchschnitt ca. 40 - 60 Stunden pro Monat. Das entspricht ca. 160 bis 240 € monatlich nebenbei. Auf dauer ist es mir aber zu stressig, für die paar "Mücken" mir dort Arsch aufzureißen. Würde liebend gerne sofort einen besser bezahlten Nebenjob ausüben. Nur es ist nicht leicht, einen Nebenjob mit meinem Hauptberuf zu kombinieren, da ich im Schichtbetrieb eingesetzt werde. Im Promotionbereich habe ich auch schon, das eine oder andere gemacht, nur in letzter Zeit, wird dort jetzt immer ein Gewerbeschein verlangt.

Daher ist meine Überlegung, vielleicht eine Gewerbe anzumelden. Nur bevor ich jetzt weitere gedanken daran verschwende, hätte ich vorher gerne gewußtOhne Euch als Finanzberater in Anspruch zu nehmen und abgesehen mein Arbeitgeber hätte nichts dagegen)

1. Würde es sich Überhaupt für mich lohnen, bei einem Jahresbruttoverdienst von 24000 € jährlich oder stehe ich ich mich nicht besser, weiterhin auf der 400 € Basis zu Arbeiten?
2. Was passiert aus meinem Nettoverdienst von 1400 € und wie verhält es sich der Gewerbe Anmeldung?
3. Gibt es bei einer Gewerbeanmeldung auch diesen Steuerfreien Zusatzverdienst von 400€ oder so etwas ähnliches?
4. Mir würde ein Nebenverdienst von 400€ monatlich völlig genügen und deshalb vielleicht hin und wieder ein Promotionjob zu machen!! – Nur fällt es dann unter Scheinselbstständigkeit?
5. Anmeldung eines "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe"?
6. Kleingewerbe nicht möglich, da mein Jahresgehalt mehr als 17440 €, also müßte ich ein Nebengewerbe anmelden!!! – Richtig...???
7. Standortwahl: In Polen oder Deutschland?
8. Gibt es vielleicht Vorteile bei der Standortwahl außerhalb Deutschland und Innerhalb der EU?

Gruß
badboy
badboymm28 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 30.01.2006, 21:44   #2
TP-Senior
 
Benutzerbild von Innova
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
Innova ist auf einem guten Weg
Zitat:
1. Würde es sich Überhaupt für mich lohnen, bei einem Jahresbruttoverdienst von 24000 € jährlich oder stehe ich ich mich nicht besser, weiterhin auf der 400 € Basis zu Arbeiten?
2. Was passiert aus meinem Nettoverdienst von 1400 € und wie verhält es sich der Gewerbe Anmeldung?
3. Gibt es bei einer Gewerbeanmeldung auch diesen Steuerfreien Zusatzverdienst von 400€ oder so etwas ähnliches?
4. Mir würde ein Nebenverdienst von 400€ monatlich völlig genügen und deshalb vielleicht hin und wieder ein Promotionjob zu machen!! – Nur fällt es dann unter Scheinselbstständigkeit?
5. Anmeldung eines "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe"?
6. Kleingewerbe nicht möglich, da mein Jahresgehalt mehr als 17440 €, also müßte ich ein Nebengewerbe anmelden!!! – Richtig...???
7. Standortwahl: In Polen oder Deutschland?
8. Gibt es vielleicht Vorteile bei der Standortwahl außerhalb Deutschland und Innerhalb der EU?
Uff... also du hast da was völlig in den falschen Hals gekriegt!

Es kommt ganz darauf an was du machen möchtest. Wenn du sowieso nur nach nem kleinen Nebenverdienst sucht wäre wohl das einfachste einen 400-Euro-Job anzunehmen falls du einen passenden findest. Einen Freibetrag gibts so gesehn beim Gewerbe nicht aber das ist auch völlig anders. Der Freibetrag den du meinst bezieht sich ja nur darauf ob du auf deinen Verdienst noch Sozialabgaben etc zahlen musst, bei einem Gewerbe wärst du ja sozusagen dein eigener Arbeitgeber. Die Grenze für Kleinstgewerbe bezieht sich nicht auf dein Brutto- oder Nettoeinkommen aus deinem Arbeitsverhältnis sondern auf die Umsätze aus deinem Gewerbe! Schmeiß das nicht in einen Topf und rühr mal drin rum, da kommt nichts dabei raus Und wenn du hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis bist kann das Gewerbe nur als Nebengewerbe ausgeführt werden. Die Unterscheidung ist aber nicht Nebengewerbe und Kleinunternehmer sondern Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung.

Aber bevor ich jetzt selber noch ganz wirr werde, lies dir bitte die FAQ Kleinunternehmer durch oder benutz die Suche. Du schießt völlig übers Ziel hinaus und vergleichst Äpfel mit Birnen.
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Innova ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2006, 20:41   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2006
badboymm28 macht alles soweit korrekt
Ersteinmal Danke für die schnelle Antwort und Entschuldigung für die Verwirrung. Aber deshalb frage ich ja nach.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat mein Gehalt vom Arbeitgeber nur indirekt was mit dem Nebengewerbe zu tun. Weil es ja schon versteuert wurde, wird es nur zur Berechnung des Steuersatzes benötigt, welches dann später aus dem Gewinn des Gewerbe abgezogen wird.

Müssen dafür alle Einnahmen addiert werden und davon alle Ausgaben am Ende des Jahres abgezogen werden, um den "abzuziehenden Steuersatz" für den Gewinn zu ermitteln oder ergibt sich dieser "Steuersatz" nur aus meinem Gehalt vom Arbeitgeber? Welche Tabellen gibt für diese Steuersätze und wo finde ich diese?

Die Ermittlung des Umsatzes setzt sich "nur" aus allen Einnahmen des Gewerbe zusammen. Bis 17440 Euro Jahresumsatz ist es möglich ein Kleinunternehmergewerbe anzumelden!!!

Als Freiberufler könnte ich 1848€ jährlich Steuerfrei dazu verdienen. Das würde in etwa dem 400 € Minijob entsprechen. Nur es ist natürlich schwierig in den Genuß des Freiberuflers zu kommen. Da würde mir nur auf Anhieb einen Jugendtrainer Job einfallen.

Ist das soweit von mir Richtig verstanden?

Geändert von badboymm28 (02.02.2006 um 20:45 Uhr).
badboymm28 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2006, 20:44   #4
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2006
badboymm28 macht alles soweit korrekt
Ist das soweit von mir Richtig verstanden?
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Alt 03.02.2006, 18:36   #5
TP-Senior
 
Benutzerbild von Innova
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
Innova ist auf einem guten Weg
Klingt auf jeden Fall schon wesentlich besser als dein Anfangsbeitrag Aber btw: Die Steuerklasse für dein Angestelltengehalt richtet sich nach deinen Familienverhältnissen. Da kannst du - solltest du nicht zufällig verheiratet sein - erst mal nichts an der Steuerklasse I drehn. Für dein Gewerbe gibts in dem Sinne sowas wie ne Steuerklasse nicht. Gewinnermittlung über die Einnahme-Überschuss-Rechnung die du dann zusammen mit deiner Einkommenssteuererklärung abgibst. Zur Kleinunternehmerregelung steht hier im Forum ja ganz wunderbar ne Zusammenfassung.
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