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01.02.2006, 09:15
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2006
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neben dem Hauptberuf Arbeiten?
Hallo zusammen,
ich habe folgende Fragen an euch!?
Ich arbeite zur Zeit als Fachinformatiker in einer Renomierten Firma, ich würde gerne nebenbei also Privat mir etwas dazu verdienen dazu würde ich gerne den Leuten Flyer austeilen das Sie sich bei mir melden können bei Problemen mit dem PC usw.!? Geht das ohne das ich ein Gewerbe laufen lasse!? Bzw. so als Minijob gesehen bis 400€!? Wo kann man sich schlau machen über mein vorhaben!?
Bitte um Informationen!?
DANKE
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01.02.2006, 12:39
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Bei einem Gewerbe gibt es nicht so direkt die Unterscheidung zwischen Minijob und Hauptberuf wie bei einem Angestelltenverhältnis.
Sicher kannst du ein/e Gewerbe/Selbständigkeit auch im Nebenerwerb ausführen, das ist kein Problem. Deine Gesamteinkünfte werden halt entsprechend versteuert.
Minijobs werden doch den Arbeitgebern durch die Pauschalbesteuerung schmackhaft gemacht, du bist dann aber dein eigener Chef.
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01.02.2006, 12:53
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2006
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hmm klar bin ich dann mein eigener Chef, nur es muss doch möglich sein wenn man einen MiniJob annimmt und man 400€ verdienen kann, das man dann auch bis 400€ Privat sich etwas dazuverdienen kann. Ohne was mit Steuern usw.
Gruß
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01.02.2006, 20:33
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Dann wähle ein Kleinstgewerbe, dadurch erhöht sich am Jahresende nur dein zu versteuerndes Einkommen. Aber mal ehrlich, man macht nicht eben mal zum Spaß ein Gewerbe auf und wundert sich dann, das es was anderes als ein Minijob ist oder...?
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01.02.2006, 23:19
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Bei einem Gewerbe gibt es nicht so direkt die Unterscheidung zwischen Minijob und Hauptberuf wie bei einem Angestelltenverhältnis.
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Das verstehe ich nicht. Es gibt schlicht und einfach keinen Zusammenhang zwischen einem Minijob und einer selbständigen Tätigkeit!
Bei einem Minijob bist du bei einem Arbeitgeber tätig, der dir maximal 400 Euro Vergütung dafür zahlt. Wenn du diesen Minijob neben deinem Hauptberuf ausübst und steuerpflichtiges Einkommen erzielst, musst du natürlich auch die 400 Euro aus dem Minijob besteuern!
Wenn du nebenher eine Tätigkeit ausübst, die den Kriterien einer gewerblichen Tätigkeit entspricht, musst du dafür ein Gewerbe anmelden und entsprechend Steuern zahlen.
So wie ich das sehe, kannst nebenher nichts dazuverdienen, ohne dafür auch Steuern zu zahlen.
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01.02.2006, 23:33
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Eben. Ich glaube das wird immer verwechselt. Man zahlt ja nur keine Sozialabgaben, um die Steuer kommt man ja nicht rum...
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01.02.2006, 23:39
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ähm, und warum brauch ich dann Beträge bis 400 Euro noch nicht mal in der Ekst.-Erklärung angeben? (Weil's vom Arbeitgeber, ich glaub mit 2 %, pauschal versteuert wird.)
Aber ich hab auch gemeint, es gibt keinen Zusammenhang zwischen Minijob und selbst. Tätigkeit. Hab mich nur nicht so geschickt ausgedrückt, sorry.
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05.02.2006, 22:50
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2006
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Hallo,
ok alles klar, also muss ich ein Gewerbe anmelden...als was muss ich das dann anmelden kleinunternehemen!? Das wäre ja nur ich der arbeitet und nur wenn mich jemand anruft und ich mit ihm ein Termin vereinbare. Ansonsten gibt es ja keine tätigkeiten die ich ausführe.
gruß
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05.02.2006, 23:03
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Du meldest ein Gewerbe an und wählst als Rechtsform normalerweise das Einzelunternehmen.
Auf Antrag beim Finanzamt kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (keine Umsatzsteuererstattung etc.).
Am Jahresende macht du eine E/Ü-Rechnung und gibst deinen Gewinn bei der Ekst.-erklärung mit an.
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21.03.2006, 15:57
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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Zitat:
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Zitat von dcprodigy
Hallo,
ok alles klar, also muss ich ein Gewerbe anmelden...als was muss ich das dann anmelden kleinunternehemen!? Das wäre ja nur ich der arbeitet und nur wenn mich jemand anruft und ich mit ihm ein Termin vereinbare. Ansonsten gibt es ja keine tätigkeiten die ich ausführe.
gruß
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du geht zu leuten und reparierst den pc... d.h. du arbeitest an der software, tauschst evtl hardware aus, (kaufst neue?) etc.
dies alles muss vom gewerbeschein abgedeckt sein.
die softwareseite ist kein problem, jedoch solltest du dich mal wegen arbeiten ander hardware erkundigen (ihk), denn dazu benötigt man evtl. eine gewisse ausbildung, ich weiss nicht ob eine ausbildung als fachinformatiker reicht. jedoch würde mich das freuen da ich auch eine ausbildung als fachinformatiker anfang und mit genau dem selben gedanken spiele.
also bitte alle erfahrungen und alle ergebnisse posten würd emir sehr weiterhelfen 
greets,
soomon
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21.03.2006, 18:29
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2006
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Kleiner Tipp:
1. Denk dir vorher alle möglichen Begriffe aus mit denen du zu tun haben könntest, denn nachher noch "Begriffe" dazu zuschreiben kostet wieder 20 EUR, wie die Anmeldung.
Also mit Begriffe mein ich zb. "Internethandel mit xxxxxx" du kannst soviel ich weiß auch sachen nehmen die du garnicht machst...
2. Solltest du erst deinen Arbeitgeber fragen ob das ok ist, musste ich auch machen und meiner meinte wenn meine Schulnoten irgendwie negativ auffallen, also einfach nur schlechter werden dann streichen die mir das ganze.
Ich weiß nicht was passieren kann wenn man seinem Arbeitgeber nichts erzählt, aber Sicherheitsweise würd ichs machen
MfG
HTW
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21.03.2006, 19:45
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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Zitat:
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Zitat von HTW
Ich weiß nicht was passieren kann wenn man seinem Arbeitgeber nichts erzählt, aber Sicherheitsweise würd ichs machen
MfG
HTW
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ich würd snich ausprobieren.. ne abmahnung vllt?
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22.03.2006, 00:24
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2006
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oh^^
Das war eigentlich eher so gemeint "Ich würds machen, dem Chef halt Bescheid sagen"
Also Sicherheitsweise den Chef fragen
MfG
HTW
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