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Alt 06.02.2006, 17:49   #1
HTW
TP-Junior
 
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HTW macht alles soweit korrekt
Question

Kleines Gewerbe, kostenfrei?


Hallo TP Gemeinde!
Ich interessiere mich dafür ein Gewerbe zu betreiben (aber erstmal nebenberuflich).
Da mir dieses Forum sehr gefällt, wende ich mich einfach mal an euch.
Ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig helfen.

Zum Sachverhalt:
Ich möchte gerne übers Internet (Webshop und evtl. eBay) Sachen verkaufen (Elektroartikel, PC-Hardware, usw.).
Jedoch das ganze nur neben meiner Ausbildung und alleine.
Wie ich den Gewerbeschein beantrage und was dieser kostet weiß ich schon.
Ich habe aber noch keinen angemeldet, habe also dementsprechend noch keine Unterlagen bekommen.
Die FAQs hier im Forum habe ich bereits gelesen und muss sagen -> T O P !
so nun zu

Meinen Fragen:

Vorab eine Verständnissfrage: Einzelunternehmer, Kleinunternehmer oder die Kleinunternehmerregelung ist das gleiche ja? also ich bin jetzt davon ausgegangen das es das gleiche ist und meine mit Kleinunternehmer die Regelung dass man Ust. befreit ist.

Zitat:
Zitat von PDF Datei "Selbstständigkeit FAQ"
Einnahme-/Überschussrechnung, erst ab Gewinn über 30.000 € oder Umsätze ab 350.000 € Bilanzierung.
Das bedeutet also wenn ich davon ausgehe (was ich auch tuhe) dass ich nicht mehr als 30.000 € im Jahr verdienen werde, brauche ich keine E/Ü Rechnung zu machen? was denn dann?
Da ich auch jetzt keine großen Sachen hätte die ich absetzen könnte wäre wohl die Kleinunternehmerregelung gut für mich, oder liege ich da falsch?

Noch ein paar Fragen: Was muss ich jetzt dokumentieren und wem muss ich das wann "zeigen" ?
Also was ich weiß ist dass ich nichts absetzen kann (von meinen Ausgaben) und ich auch keine MwSt. auf meinen Rechnungen ausweisen darf.
Muss ich also auch nichts ans Finanzamt zahlen, richtig?
Wo treten denn dann noch evtl. Kosten für mich auf? (außer Fahrtkosten, Warenkosten etc.)

Bekomme ich eigentlich eine Ust. Id. Nr. wenn ich Kleinunternehmer (also Ust. befreit) bin?

Muss ich meine gesetzliche Krankenkasse auf eine private ummelden? (Mein Chef hat sowas mal erwähnt)

Zitat:
Zitat von PDF Datei "Selbstständigkeit FAQ"
Fall einem Kleinunternehmer das zu hoch ist, kann er Antrag stellen als Kleinunternehmer behandelt zu
werden. Somit muss er keine Umsatzsteuer abführen, darf jedoch auch keine Vorsteuer abziehen. Und schon
gar nicht darf er Mwst. dem Endverbraucher in Rechnung stellen. Diese Befreiung ist zulässig wenn die
Umsätze des Unternehmens im vorangegangenen Kalenderjahr 16.620 € nicht überschritten haben und im
laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen werden. Unternehmen deren abgeführte
Umsatzsteuer im Vorjahr 6.136€ nicht überstiegen, dürfen die Vorsteueranmeldung auch vierteljährlich
abgeben.
Das bedeutet also wenn ich nicht mehr als 16.620 € im ersten Jahr verdiene (Umsatz = Gewinn als Kleinunternehmer richtig?) kann ich mich für die Kleinunternehmerregelung (in der ich Ust. befreit bin) entscheiden, richtig?

Kurz zusammgefasst:
  • Soll ich mich für die Kleinunternehmerregelug entscheiden? (weil ich erstmal wenig verdienen werde)
  • Welche Kosten kommen auf mich zu? (außer Waren usw.)
  • Was muss ich jetzt dokumentieren? (Einfach nur die formlose E/Ü Rechnung mit Einnahmen und Ausgaben???)
  • Wann muss ich die (formlose) E/Ü Rechnung wohin schicken?
  • Muss ich mich privat versichern lassen?
  • Was sollte ich (zb. rechtlich) beachten bevor ich was in meinem Shop anbiete/verkaufe (außer AGB)?

Also wenn mir da jemand ein wenig weiterhelfen könnte, dem wäre ich sehr verbunden.
Ich bedanke mich schonmal für eure Mühe und Aufmerksamtkeit!

MfG
HTW
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Alt 06.02.2006, 18:14   #2
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
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Zitat:
Zitat von HTW
Vorab eine Verständnissfrage: Einzelunternehmer, Kleinunternehmer oder die Kleinunternehmerregelung ist das gleiche ja? also ich bin jetzt davon ausgegangen das es das gleiche ist und meine mit Kleinunternehmer die Regelung dass man Ust. befreit ist.
die drei begriffe haben nur bedingt etwas miteinander zu tun:

einzelunternehmer ist der oder die jenige, der/die alleine tätig sind. alternativ wird man in einer personen- oder kapitalgesellschaft tätig.

der kleinunternehmer kommt in verschiedenen formulierungen vor.

a) umsatzsteuerlich kann man als keinunternehmer, wenn man die besagten grenzen nicht überschreitet die kleinunternehmerregelung des §19 USt in Anspruch nehmen.

b) Kleinunternehmer kann man auch im Sinne anderer Gesetze sein, die von Vergünstigen oder ähnliches profitieren



Zitat:
Zitat von HTW
Das bedeutet also wenn ich davon ausgehe (was ich auch tuhe) dass ich nicht mehr als 30.000 € im Jahr verdienen werde, brauche ich keine E/Ü Rechnung zu machen? was denn dann?
die EÜR ist eine Gewinnermittlungsmethode (wie die bilanzierung auch). wenn man "klein" genug ist, kann man die EÜR für sich in Anspruch nehmen oder man ist "selbständig" tätig im Sinne des EStG. Wenn Deine gewinne größer werden und du mehr betriebsvermögen hast, wirst du bilanzieren müssen, aber mach dir da mal im moment noch keinen kopf drüber; EÜR ist schön einfach => einnahmen ./. ausgaben = gewinn und fertig

Zitat:
Zitat von HTW
Da ich auch jetzt keine großen Sachen hätte die ich absetzen könnte wäre wohl die Kleinunternehmerregelung gut für mich, oder liege ich da falsch?
kommt eher darauf an, ob du endkunden oder umsatzsteuerliche Unternehmer als kunden haben wirst

Zitat:
Zitat von HTW
Noch ein paar Fragen: Was muss ich jetzt dokumentieren und wem muss ich das wann "zeigen" ?
Also was ich weiß ist dass ich nichts absetzen kann (von meinen Ausgaben) und ich auch keine MwSt. auf meinen Rechnungen ausweisen darf.
Muss ich also auch nichts ans Finanzamt zahlen, richtig?
Wo treten denn dann noch evtl. Kosten für mich auf? (außer Fahrtkosten, Warenkosten etc.)
diesen absatz musst du mal entwirren, da verstehe ich nur bahnhof; im übrigen lies' dir mal noch die FAQ im steuerbereich durch, da wird dir der §19 UStG auch näher gebracht


Zitat:
Zitat von HTW
Bekomme ich eigentlich eine Ust. Id. Nr. wenn ich Kleinunternehmer (also Ust. befreit) bin?
Suchfunktion benutzen ; Antowrt ist ja

Zitat:
Zitat von HTW
Muss ich meine gesetzliche Krankenkasse auf eine private ummelden? (Mein Chef hat sowas mal erwähnt)
auf jedenfall die tätigkeit der krankenkasse anzeigen; ummelden nur, wenn die gewerblichen einkünfte höher als die angestelltenbezüge sind



Zitat:
Zitat von HTW
Das bedeutet also wenn ich nicht mehr als 16.620 € im ersten Jahr verdiene (Umsatz = Gewinn als Kleinunternehmer richtig?) kann ich mich für die Kleinunternehmerregelung (in der ich Ust. befreit bin) entscheiden, richtig?
bitte FAQ lesen und suchfunktion benutzen, das thema ist sowas von durchgekaut in diesem forum
  • Zitat:
    Zitat von HTW
    Soll ich mich für die Kleinunternehmerregelug entscheiden? (weil ich erstmal wenig verdienen werde)
das musst du schon selber entscheiden
Zitat:
Zitat von HTW

Welche Kosten kommen auf mich zu? (außer Waren usw.)
diverse

Zitat:
Zitat von HTW
Was muss ich jetzt dokumentieren? (Einfach nur die formlose E/Ü Rechnung mit Einnahmen und Ausgaben???)
Lass dich von der IHK oder StB beraten..

Zitat:
Zitat von HTW
Wann muss ich die (formlose) E/Ü Rechnung wohin schicken?
die musst du mit der Einkommensteuererklärung bis spätestens 31.05. ans fa schicken; ausserdemm musst du ein spezielles formular dafür ausfüllen; schau hier für weitere infos: http://www.traum-projekt.com/forum/562527-beitrag5.html

Zitat:
Zitat von HTW
Muss ich mich privat versichern lassen?
siehe oben

Zitat:
Zitat von HTW
Was sollte ich (zb. rechtlich) beachten bevor ich was in meinem Shop anbiete/verkaufe (außer AGB)?
keine Rechtsberatung in diesem forum!!!

Zitat:
Zitat von HTW
Also wenn mir da jemand ein wenig weiterhelfen könnte, dem wäre ich sehr verbunden.
Ich bedanke mich schonmal für eure Mühe und Aufmerksamtkeit!
immer schön weiterlesen, hier schlummern noch mehr info's für dich rum..
__________________

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Alt 06.02.2006, 18:36   #3
HTW
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HTW macht alles soweit korrekt
@ fridge
Danke!
Du (wenn ich Sie sagen soll bitte sagen) hast mir sehr weiter geholfen.
Eine Zwischenfrage habe ich denoch:

Zitat:
Zitat von Finanzamt
Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn die tatsächlich erzielten Bruttoeinnahmen im vorangegangenen Jahr 17.500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen werden.
Was genau sind jetzt Bruttoeinnahemen?
Wenn ich was für 100 € kaufe und für 120 € verkaufe, dann habe ich ja einen Umsatz von 20 € und wenn ich Ust. befreit bin sind die 20 € ja auch mein Gewinn.
Sind die 20 € also jetzt die Bruttoeinnahmen?

Und was meinst du mit diverse Kosten kommen auf mich zu?
Ich meinte nur Kosten zb. vom Finanzamt, ausgeschlossen davon sind Kosten wie Versand, Verpackung, Webspace Kosten, Auto, usw.
Also ich meine die Kosten die ich vorher nicht kalkulieren kann, weil ich halt keine Ahnung hab .
Also muss ich davon ausgehen dass ich auch als Kleinunternehmer zwischendurch Geld ans FA zahlen muss oder wie muss ich das verstehen?
Wenn ja wieviel denn etwa und in welchem Intervall?

Nochmals danke!

MfG
HTW
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Alt 06.02.2006, 23:02   #4
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
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Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von HTW
Du (wenn ich Sie sagen soll bitte sagen) hast mir sehr weiter geholfen.
Du ist schon ok..



Zitat:
Zitat von HTW
Was genau sind jetzt Bruttoeinnahemen?
Die Bruttoeinnahmen, die Deinem Zitat zu grunde liegen bedeuten Umsatz zzgl. USt, also Brutto im umsatzsteuerlichen Sinne. (für den Mathematiker = 116%)

Zitat:
Zitat von HTW
Wenn ich was für 100 € kaufe und für 120 € verkaufe, dann habe ich ja einen Umsatz von 20 €
Das ist falsch, du hast einen Umsatz von 120 eur, denn das setzt du ja um, dein gewinn beträgt in der Tat 20 eur

Zitat:
Zitat von HTW
und wenn ich Ust. befreit bin sind die 20 € ja auch mein Gewinn.
jupp

Zitat:
Zitat von HTW
Sind die 20 € also jetzt die Bruttoeinnahmen?
siehe oben

Zitat:
Zitat von HTW
Und was meinst du mit diverse Kosten kommen auf mich zu?
es gibt so viele verschiedene Kosten, da kann ich nicht wissen was du meinst; der eine fährt Auto also hat er kfz-kosten, der andere fährt mit den öffentlichen, der dritte hat ein telefonanschluß plus ein handy, usw.

daher meine bzw. die definition des Finanzamtes:
Betiebsausgaben sind alle Ausgabe, die betrieblich veranlasst sind. das sagt doch eigentlich alles oder nicht??

Im übrigen, das einzige was dich das finanzamt kosten wird sind deine nerven, sonst ist bei denen fast alles kostenlos. die umsatzsteuer die du eventuell abführen müsstest, wärest du kein kleinunternehmer, ist ja nicht deine ust, sondern die hast du ja vom kunden einbehalten (deswegen ja 116%) und musst sie dann ans fa weiterreichen

Zitat:
Zitat von HTW
Also ich meine die Kosten die ich vorher nicht kalkulieren kann, weil ich halt keine Ahnung hab .
ganz schlecht, denn planung ist das halbe leben, insbesondere bei unternehmern. dann mach dir gedanken darüber was dich das alles kosten könnte, frage befreundete unternehmer in der branche, frage die ihk etc. DU MUSST wissen was dich das kostet, ansonsten bist du bald pleite, glaub mir!!!

Zitat:
Zitat von HTW
Also muss ich davon ausgehen dass ich auch als Kleinunternehmer zwischendurch Geld ans FA zahlen muss oder wie muss ich das verstehen?
genau davor soll dich die kleinunternehmerregelung bewahren
__________________

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Alt 07.02.2006, 16:25   #5
HTW
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HTW macht alles soweit korrekt
gut danke
dann brauch ich mir da ja keine Sorgen machen.

Du hast meine Frage falsch verstanden. Fahrtkosten, Warenkosten, Telefonkosten und und und...das sind für mich die Kosten die ich ja ungefähr vorher kalkulieren kann.
Mit keine Ahnung meinte ich zb. dass das FA auf einmal ankommt, ich muss noch 200 € zahlen (einfach ein Beispiel).
Die Frage war also so gemeint ob da Kosten auf mich zu kommen die ich in diesem Sinne nicht selber verursache bzw. schon vorher ausrechnen kann.
Aber du hast meine Frage ja trotzdem beantwortet.
Als Kleinunternehmer muss ich also rein garnichts ans FA zahlen. Gut^^

Jetzt gibts aber was neues worüber ich mir nicht ganz im klaren bin
na ich schreib einfach mal auf:

Ich hab beispielsweise 5 webcams für je 20 € gekauft am sagen wir 06.02.2006 und habe auch am 06.02 das Geld überwiesen.
Die Versandkosten betragen 5 € . Habe ich also insgesamt 105 € überwiesen.
Wie dokumentiere ich das jetzt zb. im EasyTash&Cash .
Einfach 06.02.2006 Ausgabe -> Datum: 06.02.2006 Betrag: 105 € Bemerkung: Wareneinkauf 5 Webcams. Oder wie schreibe ich das auf?
Sagen wir ich verkaufe heute an 2 Kunden (für je 25 €, versandkosten weiterhin 5 €)
Schreibe ich dann als Einnahme zb.: Datum: 07.02.2006 Betrag: 30 € Bemerkung: Verkauf 1 Webcam
--neuer Eintrag-- das selbe nochmal....
oder doch beides zusammgefasst?
Und was ist mit den Versandkosten vom Verkauf, daran verdiene ich ja nichts sondern bezahle ich. Muss ich dann also nochmal 2 mal 5 € Versandkosten als Ausgabe dokumentieren?

Naja da bin ich mir halt noch nicht so sicher....
danke für hilfe!

MfG
HTW
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Alt 08.02.2006, 15:41   #6
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fridge bringt sich richtig ein
wenn du die 5 webcams kaufst, dann buchst du, wie du schon richtig schreibst, wareneinkauf an bank 105€.

Es handelt sich ja um einen vorgang und da du nicht bilanzierst, brauchst du nur die einnahmen und ausgaben aufzeichnen und das ist halt eie ausgabe.

wenn du nun davon webcams verkaufst buchst du jeweils die einahme des verkaufs; also wenn du für 25 + porto 5 also 30 € verkaufst, dann buchst du per bank an warenverkauf 30 €. fertig.

mit deinem fibuprogramm kenne ich mich nicht aus, da kann ich dir nciht weiterhelfen.
__________________

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Alt 27.02.2006, 00:35   #7
HTW
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Registriert seit: Feb 2006
HTW macht alles soweit korrekt
Hallo,

ich bins nochmal.
Ich habe jetzt tatsächlich meine ersten zwei Camcorder über ebay verkauft.
Was ich noch eben fragen wollte.
Muss ich die Versandkosten die ich bezahlen wenn ich den Artikel an den Kunden sende auch nochmal als Ausgabe schreiben?
Oder soll ich die direkt von der Einnahme abziehen.
Bsp.: Camcorder 100 € + 8 € Versand (so zumindest bei ebay angegeben) - also 108 € Einnahme bzw. Umsatz.
jetzt muss ich aber sagen wir 4 € Versand bezahlen um den Artikel zu senden.
Soll ich das also auch jeweils als ausgabe schreiben ja?!
ebay gebühren müssen dann also auch rein richtig?

Ja mein letztes Problem ist folgendes:

Da ich mich für die Umsatzsteuerbefreiung entscheiden werde habe ich ja keine MwSt. auf meinen Rechnungen.
Lasse ich diese also einfach weg.
Nun habe ich aber die Pflicht einen Hinweis zu geben das ich keine MwSt. habe, jemand nen Mustersatz oder besser ne Musterrechnung für MwSt. berfreite Gewerbeteilnehmer?
Und was ist mit der Rechnungsnr., muss ich da von 1 anfangen oder kann ich einfach mit 3412 anfangen?
Datum muss das Bestelldatum sein ja?
Achso, ich habe ja die Pflicht meine Ust.ID-Nr. anzugeben....diese habe ich aber noch garnicht, da ich nicht mal das Formular ans FA geschickt habe.
Soll ich das jetzt erstmal weglassen? oder sowas wie "Ust.ID-Nr.: Noch nicht erhalten" ?
Muss ich eigentlich eine Kopie meiner Rechnungen behalten?

Naja tut mir Leid für die vielen fragen...aber ich frage nur immer so unsicher weil ich sehr viel Angst davor habe das irgendwann jemand kommt und mich verklagt oder sonst was (ist schon fast passiert wegen agb "klau" )

Ich bedanke mich schonmal.

Geändert von HTW (27.02.2006 um 00:52 Uhr).
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Alt 27.02.2006, 01:24   #8
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von HTW
Bsp.: Camcorder 100 € + 8 € Versand (so zumindest bei ebay angegeben) - also 108 € Einnahme bzw. Umsatz.
jetzt muss ich aber sagen wir 4 € Versand bezahlen um den Artikel zu senden.
Soll ich das also auch jeweils als ausgabe schreiben ja?!
4 Euro Ausgaben gegenüber 8 Euro Einnahmen
Zitat:
Zitat von HTW
ebay gebühren müssen dann also auch rein richtig?
sind Ausgaben
Zitat:
Zitat von HTW
Und was ist mit der Rechnungsnr., muss ich da von 1 anfangen oder kann ich einfach mit 3412 anfangen??
Ich weiß das Rechnungs-Nr. fortlaufend sein müssen.
Zitat:
Zitat von HTW
Muss ich eigentlich eine Kopie meiner Rechnungen behalten???
Muss??? Kann ich dir nicht sagen. Aber was willst du einem evtl. Betriebsprüfer vorlegen? Und für die E/Ü am Jahresende wär's ja auch nicht schlecht.

Ansonsten lies dich hier durch die vielen, vielen Threads zum Thema bzw. google mal.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2006, 02:06   #9
HTW
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2006
HTW macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von dorintia
4 Euro Ausgaben gegenüber 8 Euro Einnahmen
Wie meinst du denn das jetzt?! die 8 € werden doch zu den Einnahmen (108 €) gezählt oder nicht? oder soll ich dann wegen den 4 € Versandkosten die ja ICH zahle, dann 4 € von den 108 abziehen, also nur 104 € als einnahme und nicht die 4 € als ausgabe angeben?

Zitat:
Zitat von dorintia
Ich weiß das Rechnungs-Nr. fortlaufend sein müssen.
Ja ok, das wusste ich auch, weiß nur nicht ob es egal ist wo man anfängt.

Zitat:
Zitat von dorintia
Muss??? Kann ich dir nicht sagen. Aber was willst du einem evtl. Betriebsprüfer vorlegen? Und für die E/Ü am Jahresende wär's ja auch nicht schlecht.
Gut dann werde ich das mal lieber machen.

Zitat:
Zitat von dorintia
Ansonsten lies dich hier durch die vielen, vielen Threads zum Thema bzw. google mal.
OK, dass hier überall Informationen "rumfliegen" ist mir schon klar, Problem ist meistens nur:
a) wie suche bzw. finde ich sie (wie definieren andere Ihre Probleme die ich evtl. auch habe, bzw. welche Wörter haben diejenigen dafür benutzt) und
b) Ist es meistens nicht genau das was man sucht, also keine maßgeschneidete Antwort auf meine Frage sozusagen
HTW ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2006, 13:03   #10
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Die 4 Euro, die du bei der Post/Paketdienst bezahlst, befinden sich in deiner Buchhaltung auf der Ausgabenseite (neben ein paar anderen Dingen, die zur Erwirtschaftung der 108 Euro Umsatz notwendig waren) und die 8 Euro die du vom Kunden bekommst (für Porto und hoffentlich auch Verpackung o.ä., ansonsten wär das ja Wucher ) sind auf der Einnahmenseite zu finden. Sicher nicht als Einzelbetrag sondern die 108 Euro zusammen: Einnahmen aus Rechnung xy.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2006, 17:25   #11
HTW
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Gut genau das war es ja was ich dachte^^

Also auf den Rechnungen schreibe ich ja am besten das Datum von der Bestellung....
und als Buchführung? Also Einnahmen, auch das bestelldatum? oder das Datum an dem das Geld wirklich angekommen ist?
Genau wie die Versandkosten die ich zahlen muss....soll ich das Datum eintragen an dem ich wirklich bei der Post war? oder das Datum ab der Bestellung also ab dem Tag wo ich weiß ich muss Porto bezahlen?

Weiß niemand wie ich einen solchen Hinweis auf Ust. Befreit am besten formulieren kann?
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Alt 27.02.2006, 17:36   #12
TP-Lady-Mod
 
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Für die Gebühren der Post bekommst du ja für die Ausgabe einen Beleg mit Datum.
Normalerweise macht man eine Ist-Buchung der Einnahmen, also erst dann, wenn du das Geld erhalten hast, Datum von Buchung auf Kontoauszug oder Datum der Quittung/des Bons etc..
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2006, 14:48   #13
HTW
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HTW macht alles soweit korrekt
ahhh, daher auch die Ist- oder Sollverseuerung auf dem Formular vom FA.
Also ist die "Istversteuerung" die Buchführung wo ich Einnahmen und Ausgaben eintrage wenn tatsächlich das Geld "geflossen" ist.
Und die "Sollversteuerung" die Buchführung wo ich die Einnahmen und Ausgaben eintrage sobald der "Auftrag" da ist (sprich bestelldatum).
Oder habe ich das falsch verstanden?
Dazu aber noch eine kurze Frage:
Im Formular steht "Ich berechne die Umsatzsteuer nach" dann wollte ich "Istversteuerung" ankreuzen (weil das wahrscheinlich leichter ist).
Kann ich das ankreuzen oder trifft das jetzt nicht auf mich zu weil ich mich für die Kleinunternehmerregelung (ohne MwSt.) entschieden habe?

Bis dahin VIELEN DANK! Du hast mir sehr weitergeholfen.
HTW ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2006, 18:45   #14
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Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von HTW
Und die "Sollversteuerung" die Buchführung wo ich die Einnahmen und Ausgaben eintrage sobald der "Auftrag" da ist (sprich bestelldatum).
Oder habe ich das falsch verstanden?
Einfacher ist aus meinr Sicht die Sollversteuerung: Wenn du eine Rechnung schreibst, sind die Steuern fällig. Da kommt man dann nicht so schnell durcheinander.
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2006, 22:21   #15
HTW
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ja finde ich eigentlich auch.....weil man braucht dann ja nur immer nach den Rechnungen zu schauen....
ich denke ich kreuze soll-versteuerung an....

Also damit alle meine Anliegen endgültig geklärt werden fasse ich jetzt nochmal alles zusammen (entschuldigt dies bitte):

Ich bin 19 Jahre alt. Mache gerade eine Ausbildung zum Mechatroniker (1. Ausbildungsjahr) und will nebenbei ein paar Elektrosachen über ebay und einen eigenen Onlineshop mit .de domain verkaufen (meistenteils denke ich an Privat Leute).
Mein Arbeitgeber toleriert es soweit, er weiß bescheid.
Sonst muss davon ja keiner wissen.
Beachten muss ich dabei ja noch dass ich nicht mehr verdienen darf als bei meiner Ausbildung.
Nun habe ich mich im Formular vom FA natürlich "erst mal" für die Kleinunternehmerregelung entschieden, da es ja erstmal was "kleines" sein soll.
Als Kleinunternehmer bin ich ja Ust. befreit, Muss also keine Steuern zahlen und darf aber auch keine absetzen oder auf meinen Rechnungen ausweisen.

Meine Buchführung darf ich dementspechend formlos führen. Ich mache meine Buchführung mit dem Programm "Easy Tash&Cash".

Ich werde mich wahrscheinlich für die Sollversteuerung entscheiden, also muss ich immer das Datum von der Bestellung dann in meinem Buchhaltungsprogramm eintragen.

Jetzt habe ich ja schon was über ebay verkauft.
Also habe ich schon eine Rechnung gemacht mit dem Hinweis: Unsere Rechnung enthalten keine MwSt.
Und habe auch nirgendwo was mit MwSt. stehen.

Ich brauch also nur Sachen bestellen, in die Buchhaltung schreiben (Als Ausgabe), Sachen anbieten, verkaufen, wieder in die Buchhaltung schreiben (als Einnahme) und Versand dann als Ausgabe.
Dann Rechnung ausdrucken (am besten 2 mal) und Paket wegschicken.

Ist das alles so korekt?

3 Fragen habe ich aber dennoch:

Wann muss ich das jetzt mit dem Programm (hat ein elster plugin) ans FA schicken?
Und brauch ich nur das dahin schicken oder wollen die noch was?

Welche Buchführung muss ich jetzt eigentlich machen? EÜR oder E/A ?

Muss ich meinen Lohn von meiner Ausbildung als Einnahme zählen?!

hmmm...hätte da noch ne Frage bezüglich des Programms Easy Cash&Tax:
Wann muss ich bei Belegnummer eintragen? einfach eine laufende Zahle? bei einnahmen und ausgaben von 1 an?!
oder soll ich da die rechnungsnummern eintragen?
Dann gibts da eine Funktion um in die E/Ü Rechnung zu kommen, brauch ich das? wenn ja was muss ich ändern und wann muss ichs wohin schicken?
Also ihr merkt ich kann mir absolut nichts vorstellen was ich zu tun hab.
Die Sachen mit den Steuern usw. bereiten mir große Probleme
Ich bräuchte nen Schritt-für-Schritt Anleitung die jeder verstehen kann... oder jemand der auch Sachen übers Internet verkauft den ich sozusagen als "Muster" nehmen kann...
Der mir quasi mal einen Tagesablauf von sich erzählt in einer For wie "...nach der Gewerbeanmeldung....-> ich kaufe was bei meinem händler...schreibe dies bei meinem programm in dieser und jener form ein....setze es bei ebay rein...warte ab...habe eins verkauft trage das als einnahme und direkt die versandkosten als ausgabe ein.....am ende des monats benutze ich die funktion xy meines programms um yxyx wie jeden monat ans FA zu schicken...." sowas halt.... das würde mir sehr helfen....ist zwar ein bisschen viel verlangt...aber so wäre ich mir sicherer das ich bis jetzt alles richtig gemacht habe / verstanden habe....
Ja ich weiß ich frage viel zu viel....aber nur wer fragt kann Informationen kriegen...und so Sachen wie FA da will ich einfach nichts falsch machen weil ich Angst vor einer Anzeige oder Geldstrafe oder sonst was habe...
Mal wieder ein langer beitrag meiner seits *schähm*

//edit: Oh mann ich sehe schon das will wohl keiner mehr beantworten...ja es tut mir leid das ich so viel frage... aber ich will halt keine fehler mehr machen....
Habe heute mit dem FA telefoniert wegen dem Formular... Da ich ohne Ust. arbeite brauch ich nichts ankreuzen von wegen Soll oder Istversteuerung...und wie trage ich diejenigen Sachen jetzt in die Buchhaltung ein?


Vielen Dank

Geändert von HTW (01.03.2006 um 17:39 Uhr).
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