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vorweggenomme Betriebsausgabe VOR Überbrückungsgeldantrag = Gefährlich??
Hallo Leute,
der Titel klingt eigenartig, wa? Ich erklärs mal:
August 05: Notebookkauf
Oktober 05: Überbrückungsgeld-Antrag
Januar 06: Gewerbeanmeldung
Gewerbeanmeldung MUSS laut Arbeitsagentur unbedingt NACH Überbrückungsgeldantrag erfolgen, ansonsten keine Genehmigung.
Nun würde ich gerne vom Notebookkauf die Vorsteuer ziehen - wären bei 1400 Euro Bruttoeinkaufspreis ja 193,10 Euro - also ne feine Sache.
Dazu muss ich diese Anschaffung aber als sogenannte vorweggenomme Betriebsausgabe betrachten - was ja kein Problem wäre. Aber nun kommt der Haken an der Sache:
vorweggenomme Betriebsausgaben deuten ja schon auf unternehmerische Handlungen hin vor der eigentlichen amtlichen Gewerbeanzeige und wären für die Arbeitsagentur ja ein gefundenes Fressen, den Antrag auf Überbrückungsgeld nicht zu genehmigen oder auch rückwirkend aufzuheben mit kompletter Rückzahlung, da der Notebookkauf ja im August 05 und die maßgebliche Überbrückungsgeldantragabholung ja erst danach erfolgte.
Wie seht Ihr dass? Ist der Gedanke realistisch oder kriegt die Agentur f. Arbeit das garnicht mit?
Grüße
toro1978
Geändert von toro1978 (10.02.2006 um 12:58 Uhr).
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