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01.03.2006, 22:04
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#1
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Berufsgenossenschaft - Pflicht? beitragsfrei? oder wie jetzt?
Hallöle,
bisher hab ich ja immer gedacht, in die Berufsgenossenschaft muss man nur zahlen, wenn man Angestellte hat.
Pustekuchen  Soweit ich jetzt weiß, ist man ja immer irgendwie Mitglied und es gibt Berufsgenossenschaften, bei denen ist auch schon die Unternehmerperson pflichtversichert. Muss also auch bezahlen, auf der Basis von jährlichem Einkommen so um die 20000 Euro (ist von BG zu BG verschieden) mit dem Gefahrenzuschlag berechnet.
Nun hab ich was gehört von: wenn man nur soundsoviel Stunden im eigenen Unternehmen arbeitet wird man beitragsfrei o.ä. Leider haben etliche BGs keine Satzung online, oder ich hab sie nicht gefunden.
Wer oder was bestimmt, bei welcher Berufsgenossenschaft ich mich anmelden muss? Oder gar bei mehreren 
Zum Bsp. ein Textilhandel (Oberbekleidung, Kopfbedeckungen, Frotteware, Taschen etc.) der auch Textilveredelung (Sticken, Bedrucken, Beschichten)und weitere Werbematerialien anbietet (Plotten, Drucken, Gravieren, Kleben etc.) - wie ist das bei so "übergreifenden" Betätigungsfeldern?
Rein vom Umsatz her, nimmt der reine Warenhandel den größten Stellenwert ein. Und diese Waren werden ja nicht selbst hergestellt, sondern nur "bearbeitet".
Weiß jemand was genaueres?
Vielen Dank für eure Mühe
Gruß
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02.03.2006, 13:09
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ist hier niemand in einer BG gemeldet und hat ein paar mehr Infos???
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02.03.2006, 13:32
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2003
Ort: oben rechts
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ich musste bei der Verwaltungs-BG nur in den Jahren zahlen, in denen ich
Angestellte hatte...
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02.03.2006, 18:53
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
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BG Leder
Hi,
wir sind eine Raumausstattung (haben also auch mit der Ver- und Bearbeitung von Stoffen in Form von Gardinen zu tun) und gehören zur Leder-BG (wohl deswegen, weil die Raumausstatter früher Polster- und Sattlerarbeiten ausgeführt haben) - will sagen, die Zugehörigkeit ist nicht immer ganz logisch nachzuvollziehen. Ich würde einfach mal bei einem Kollegen (Gelbe Seiten) anrufen und fragen, wie er das handhabt.
Bei der Leder-BG muß ich übrigens nur für Angestellte zahlen, nicht für den Unternehmer.
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02.03.2006, 22:53
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
Ort: Kiel
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Als Grafikerin bin ich bei der BGDP pflichtversichert. Da ich als Grafiker in der niedrigsten Gefahrenklasse bin, zahle ich im Jahr unter 100 Euro Beitrag. Dafür hast du aber auch einige Annehmlichkeiten (wie Berufsunfähigkeitsversicherung etc.).
Am Besten rufst du mal deine zuständige BG an und fragst dich durch. Die Dame bei der BG Druck und Papier war sehr nett und hilfsbereit.
viele Grüße
Nicole
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Rot-Stich
Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...
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02.03.2006, 22:55
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Und welche wäre bei einem "branchenübergreifenden" Gewerbe die richtige BG ???
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11.03.2006, 19:29
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#8
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hannover
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Hallo dorintia,
wenn du ein gewerbliches Unternehmen hast, musst du dich bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft (BG) anmelden, deren Zuständigkeit sich nach dem Gewerbezweig bestimmt. Teilweise bekommen die BGen aber auch von den Gewerbeämtern, durch Arbeitsunfälle, oder auf vielen anderen Wegen Kenntnis von einem Unternehmensbeginn. Die BGen sind von Prävention bis zu den Hinterbliebenenleistungen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zuständig; ihre Vorschriften befinden sich im SGB VII (Sozialgesetzbuch VII).
Wenn dein Unternehmen übrigens mehrere Bestandteile hat (zB als Nebeninternehmen noch eine Lederverarbeitung, die für sich genommen, bei einer anderen BG versichert wäre), richtet sich die Zuständigkeit des Gesamtunternehmens nach dem Hauptunternehmen (§131 SGB VII).
Die Beitragspflicht ergibt sich aus §150 SGB VII; danach ist der Unternehmer beitragspflichtig für seine Versicherten (z.B. Arbeitnehmer), als auch ggfs. für seine Unternehmerversicherung. Ob die BG eine Satzungspflichtversicherung (§3 SGB VII) hat, bestimmt die jeweilige Satzung; stattdessen ist auch nur eine freiwillige Unternehmerversicherung auf Antrag ist bei den meisten BGen möglich.
Wenn du tatsächlich ein Textilunternehmen hast, schau mal unter http://www.textil-bg.de/Versicherte/freiwillig.html; das ist die Internetseite der Textil-BG (Sitz Augsburg). Dort steht alles, was du brauchst. Ansonsten: Nochmals melden....
Grüße
Yogi
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11.03.2006, 19:40
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Hui, mein Post nochmal oben, danke.
Tja, das mit der freiwilligen Versicherung trifft ja auf mich als Einzelunternehmer nicht zu. Oder hab ich das falsch verstanden?
Wonach richtet sich nun die Bestimmung was das Hauptunternehmen ist?
Nehmen wir mein oben genanntes Beispiel der Textilveredeler: Ein nicht zu verachtener Anteil des Umsatzes macht ja der reine Warenhandel aus, einen anderen Anteil die Serviceleistung der Veredelung.
Wenn ich jetzt behaupte, der größte Teil meines Umsatzes liegt nur im Verkauf der Textilien, darf ich dann in die BG des Einzelhandels? Oder muss ich doch in die Textil-BG, weil z.B. auch mit entsprechenden Maschinen hantiert wird?
In beiden BG ist der Unternehmer pflichtversichert, nur die Gefahreneinstufungen sind anders.
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12.03.2006, 14:04
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#10
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hannover
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Hallo dorintia, ich schon wieder....
Also nach der Auskunft auf der Homepage hat die Textil-BG eine Satzungspflichtversicherung - keine freiwillige Versicherung; da haste recht.
Was ein Hauptunternehmen ist, richtet sich danach, welcher Unternehmensteil nun deinem Unternehmen den wirtschaftlichen Schwerpunkt und deinem Unternehmen das Gepräge gibt:
Grundsatz:
Vorrangig ist: Wo arbeiten die meisten Beschäftigten/Versicherten?
nachrangig: Wo ist die größte Lohnsumme, wo steckt größter Wert der Betriebseinrichtung?
Das Hauptunternehmen bestimmt die Zuständigkeit des Gesamtunternehmens; die Neben- und Hilfsunternehmen sind dann - auch wenn artgewerbefremd - bei der BG der Hauptunternehmens mitversichert, um eine gleichartige Versicherung für das Unternehmen durchführen zu können...
Wenn du nun glaubhaft machen kannst, der Schwerpunkt liegt nun im Verkauf (Hauptunternehmen), dann wäre tatsächlich die Einzelhandels-BG zuständig.
Was steht eigentlich in deiner Gewerbeanmeldung?
Dessen ungeachtet: Egal, wo du dich meldest, von jeder BG bekommste erst mal einen Betriebsfragebogen, in der du reichhaltige Angaben über Art und Gegenstand und Größe deines Unternehmens und seiner Bestandteile machen darfst.
Fest steht, es kann nur eine BG für dein Unternehmen zuständig sein. Die tatsächlichen Verhältnisse entscheiden, welche. Hierbei wird auch der Beitrag unterschiedlich sein. Dieser wird für jede BG in Abhängigkeit nach ihren Ausgaben im nachträglichen Umlageverfahren aufgrund den Arbeitsentgelten der Versicherten, der Gefahrklasse (also dem Risiko) individuell berechnet. Es kann also durchaus sein, dass der Beitrag bei der Einzelhandels-BG für dich günstiger ist als bei der Textil-BG. Aber freie Auswahl hast du nicht, dies würde dem Genossenschaftsgedanken, wonach bestimmte Unternehmen mit gleichem Betriebsgegenstand als Solidargemeinschaft zur Abwehr/Entschädigung von betrieblichen Gefahren zusammengeschlossen werden, auch widersprechen.
Liebe Grüße
Yogi
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