Hallo!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... ich war gerade wie vor den Kopf geschlagen, als ich mir die Angaben im Punkt um Rechnungsstellung eines Kleinunternehmers durchgelesen habe, Zitat:
"Wenn sich ein Kleinunternehmer nicht genau an diese Angaben hält, wird es für ihn weite keine Konsequenzen haben, außer dass ein Geschäftskunde theoretisch darauf bestehen kann, dass alle obigen Angaben enthalten sein müssen. Das wird aber kaum passieren, da eine Nichtbeachtung des § 14 (4) lediglich zu einem Vorsteuerabzugsverbot für den Rechnungsempfänger führen würde (§15 UstG) Da die Rechnung eines Kleinunternehmers aber niemals zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist § 14(4) für Kleinunternehmer nicht so genau zu nehmen.
Ausnahme: Werden Unrichtige Angaben in den Rechnungen gemacht z.B. Umsatzsteuer wird trotz Kleinunternehmerregelung ausgewiesen, dann ist die zu unrechtausgewiesene Steuer auch ans Finanzamt zu zahlen. Ggf. wird zusätzlich eine sogenannte Hallo!
Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... ich war gerade wie vor den Kopf geschlagen, als ich mir die Angaben im Punkt um Rechnungsstellung eines Kleinunternehmers durchgelesen habe, Zitat:
"Wenn sich ein Kleinunternehmer nicht genau an diese Angaben hält, wird es für ihn weite keine Konsequenzen haben, außer dass ein Geschäftskunde theoretisch darauf bestehen kann, dass alle obigen Angaben enthalten sein müssen. Das wird aber kaum passieren, da eine Nichtbeachtung des § 14 (4) lediglich zu einem Vorsteuerabzugsverbot für den Rechnungsempfänger führen würde (§15 UstG) Da die Rechnung eines Kleinunternehmers aber niemals zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist § 14(4) für Kleinunternehmer nicht so genau zu nehmen.
Ausnahme: Werden Unrichtige Angaben in den Rechnungen gemacht z.B. Umsatzsteuer wird trotz Kleinunternehmerregelung ausgewiesen, dann ist die zu unrechtausgewiesene Steuer auch ans Finanzamt zu zahlen. Ggf. wird zusätzlich eine sogenannte Haftungssteuer fällig."
Ich habe das Kleingewerbe jetzt im vierten Jahr, keiner, auch nicht der Finanzbeamte den ich um Rat gefragt habe, hat mir gesagt, das ich meine Rechnungen falsch ausstelle!!! Ich weise zwar die Umsatzsteuer nicht direkt aus, habe aber keinen Hinnweis auf der Rechnung das ich Kleinuntenehmer bin und am Ende der Rechnung steht dann: Gesamtbetrag inkl. 16% Mehrwertsteuer... Die Rechnungen gingen fast ausschließlich an Privatpersonen und Vorsteuerabzug kann bei meiner Rechnungsstellung eigentlich nicht erfolgen, weil ich den MwSt-Betrag nicht gesondert ausweise... Bin ich jetzt angesch....

???
Dann habe ich noch eine Frage... Ich bin zum 1. mal nach drei Jahren, über die Umsatzgrenze von 17500 € gekommen! Wir haben aber jetzt aber schon März... was nu??? Die 50000,- € erreiche ich auf keinen Fall, dafür habe ich zu wenig Ware ein in diesem Jahr.
Dann bin ich zur Zeit als Handelsvertreterin für ein belgisches und ein holländischen Unternehmen tätig und muss meine Provisionen denen selber in Rechnung stellen. Wie mache ich das? Erst mal Netto ohne Vorsteuer und im nächsten Jahr nach der Umstellung dann mit Vorsteuer? So ein kuddelmuddel...
Freue mich riesig über jede Art von Hilfe, vielen Dank.."[/color][/color]