getreidemuehlen
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 11.03.2006, 02:53   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2006
gleddes macht alles soweit korrekt
Red face

Fehler in Kleinuntenehmerrechnung!?


Hallo!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... ich war gerade wie vor den Kopf geschlagen, als ich mir die Angaben im Punkt um Rechnungsstellung eines Kleinunternehmers durchgelesen habe, Zitat:

"Wenn sich ein Kleinunternehmer nicht genau an diese Angaben hält, wird es für ihn weite keine Konsequenzen haben, außer dass ein Geschäftskunde theoretisch darauf bestehen kann, dass alle obigen Angaben enthalten sein müssen. Das wird aber kaum passieren, da eine Nichtbeachtung des § 14 (4) lediglich zu einem Vorsteuerabzugsverbot für den Rechnungsempfänger führen würde (§15 UstG) Da die Rechnung eines Kleinunternehmers aber niemals zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist § 14(4) für Kleinunternehmer nicht so genau zu nehmen.
Ausnahme: Werden Unrichtige Angaben in den Rechnungen gemacht z.B. Umsatzsteuer wird trotz Kleinunternehmerregelung ausgewiesen, dann ist die zu unrechtausgewiesene Steuer auch ans Finanzamt zu zahlen. Ggf. wird zusätzlich eine sogenannte Hallo!
Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... ich war gerade wie vor den Kopf geschlagen, als ich mir die Angaben im Punkt um Rechnungsstellung eines Kleinunternehmers durchgelesen habe, Zitat:

"Wenn sich ein Kleinunternehmer nicht genau an diese Angaben hält, wird es für ihn weite keine Konsequenzen haben, außer dass ein Geschäftskunde theoretisch darauf bestehen kann, dass alle obigen Angaben enthalten sein müssen. Das wird aber kaum passieren, da eine Nichtbeachtung des § 14 (4) lediglich zu einem Vorsteuerabzugsverbot für den Rechnungsempfänger führen würde (§15 UstG) Da die Rechnung eines Kleinunternehmers aber niemals zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist § 14(4) für Kleinunternehmer nicht so genau zu nehmen.
Ausnahme: Werden Unrichtige Angaben in den Rechnungen gemacht z.B. Umsatzsteuer wird trotz Kleinunternehmerregelung ausgewiesen, dann ist die zu unrechtausgewiesene Steuer auch ans Finanzamt zu zahlen. Ggf. wird zusätzlich eine sogenannte Haftungssteuer fällig."


Ich habe das Kleingewerbe jetzt im vierten Jahr, keiner, auch nicht der Finanzbeamte den ich um Rat gefragt habe, hat mir gesagt, das ich meine Rechnungen falsch ausstelle!!! Ich weise zwar die Umsatzsteuer nicht direkt aus, habe aber keinen Hinnweis auf der Rechnung das ich Kleinuntenehmer bin und am Ende der Rechnung steht dann: Gesamtbetrag inkl. 16% Mehrwertsteuer... Die Rechnungen gingen fast ausschließlich an Privatpersonen und Vorsteuerabzug kann bei meiner Rechnungsstellung eigentlich nicht erfolgen, weil ich den MwSt-Betrag nicht gesondert ausweise... Bin ich jetzt angesch.... ???

Dann habe ich noch eine Frage... Ich bin zum 1. mal nach drei Jahren, über die Umsatzgrenze von 17500 € gekommen! Wir haben aber jetzt aber schon März... was nu??? Die 50000,- € erreiche ich auf keinen Fall, dafür habe ich zu wenig Ware ein in diesem Jahr.

Dann bin ich zur Zeit als Handelsvertreterin für ein belgisches und ein holländischen Unternehmen tätig und muss meine Provisionen denen selber in Rechnung stellen. Wie mache ich das? Erst mal Netto ohne Vorsteuer und im nächsten Jahr nach der Umstellung dann mit Vorsteuer? So ein kuddelmuddel...

Freue mich riesig über jede Art von Hilfe, vielen Dank.."[/color][/color]
gleddes ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 11.03.2006, 08:57   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Bin ich jetzt angesch.... ???
Sofern du keine USt ausweist ist der Rest völlig egal, da deine Kunden egal ob privat oder unternehmerisch sich sowieso keine Vorsteuer abziehen können.

Zitat:
Dann habe ich noch eine Frage... Ich bin zum 1. mal nach drei Jahren, über die Umsatzgrenze von 17500 € gekommen! Wir haben aber jetzt aber schon März... was nu??? Die 50000,- € erreiche ich auf keinen Fall, dafür habe ich zu wenig Ware ein in diesem Jahr.
Dann bist du nicht berechtigt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen für das Jahr, weil dein Vorjahresgesamtumsatz 17.500 EUR überschritten hat. Demnach musst du USt ausweisen und kannst im Gegenzug die Vorsteuer abziehen, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Dies gilt vom 01.01 bis 31.12., so dass du nun aus deinen bisherigen Einnahmen die USt mit 16/116 rausrechnen musst und an das Finanzamt abführen musst. Das Thema wurde hier schon sehr ausführlich diskutiert, einfach mal die Suchfunktion benutzen.

Zitat:
Wie mache ich das? Erst mal Netto ohne Vorsteuer und im nächsten Jahr nach der Umstellung dann mit Vorsteuer? So ein kuddelmuddel...
Für das letzte Jahr erfolgt die Gutschrift noch netto. Für dieses Jahr dann mit USt.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Gründung & Selbstständigkeit
Fehler in Kleinuntenehmerrechnung!? Fehler in Kleinuntenehmerrechnung!?
« Scheinselbständig | Berufsgenossenschaft - Pflicht? beitragsfrei? oder wie jetzt? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:27 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67