@soomon:
tja,und ich bezweifle deine aussage.
worauf stützt sie sich denn?
da vertraue ich lieber der quelle, nämlich dem amt.
zu deiner aussage...
Zitat:
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nebenberuflich ist ganz einfach: du hast einen (haupt)beruf und machst das nebenbei also in deiner freizeit, wochenende etc.
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...verkneife ich mir mal ein kommentar.
auch dein "glauben" ist keine vernünftige aussage, auf die man vertrauen kann.
tut mir leid, aber mit solchen antworten solltest du dich zurückhalten,
denn manche leute tappen dadurch vielleicht in probleme.
@dorintia:
das ist richtig,niemand informtiert den Arbeitgeber.man ist rechtlich nicht
dazu verpflichtet dies zu tun.sollte es im arbeitsvertrag als klausel mit drin stehen, so ist lediglich eine informationspflicht gegeben. genehmigen lassen muß man sich nichts, da der arbeitgeber einem den nebenerwerb nicht untersagen darf.