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Alt 16.03.2006, 14:07   #16
TP-Member
 
Registriert seit: Mar 2006
dipi macht alles soweit korrekt
..ergänzend noch die Frage - Kann ich meinen ebay-Handel UND meine Handwerksleistungen in EINEM Gewerbe, also auf EINEM Gewerbeschein eintragen??
Gruß dipi
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Alt 16.03.2006, 14:19   #17
TP-Member
 
Registriert seit: Mar 2006
dipi macht alles soweit korrekt
Ich bins nochmal ...kann ich meinen ebay-Handel UND mein handwerkliches Gewerbe auf EINEM Gewerbeschein eintragen??Sprich, kann ich beides mit EINEM Gewerbe betreiben? Wäre einfacher wegen der Abrechnung...sonst müßte ich ja 2 Gewerbe extra abrechnen.

Gruß dipi
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Alt 16.03.2006, 15:25   #18
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

das kommt drauf an... grundsätzlich kann man natürlich das vorhandene Gewerbe erweitern.

Die Frage ist jedoch, ob der Gewinn beider Gewerbe eine Gewerbesteuer auslöst, die die Kosten einer getrennten Buchführung übersteigt, denn der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500€ gilt ja für jedes Gewerbe einzeln.

Wenn dem so wäre, dann sollte man ggf. ein neues (weiteres) Gewerbe anmelden, wenn nicht, dann kann man das vorhandene Gewerbe erweitern.

Viel Erfolg!

MfG
BEBOUB
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Anfragen bitte an unsere eMail!
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Alt 16.03.2006, 17:18   #19
TP-Member
 
Registriert seit: Mar 2006
dipi macht alles soweit korrekt
Genau...das hab ich da gar nicht so bedacht...muß mich da nochmal erkundigen,ab wann man Gewerbesteuer zahlen muß.Würde das mit dem Kleinunternehmer dann auch auf jedes EINZELNE Gewerbe zutreffen...wenn ich mbeide zusammenlege udn über 17500 Umsatz mache,zahle ich ja USst. Wenn ich nun mit jedem EINZELNEN Gewerbe JE 17000 Euro Umsatz mache, würde ich ja von der USst befreit bleiben...oder nicht???
Gruß dipi
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Alt 16.03.2006, 18:22   #20
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Dabei muss aber bedacht werden: wenn du für Unternehmen tätig sein willst, hätten die gern Rechnungen mit ausgewiesener Ust.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2006, 19:25   #21
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

nein, das geht nun wiederum nicht... man kann zwar mehrere Gewerbe betreiben, es handelt sich aber immer um EIN Unternehmen und Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärung gelten immer zusammengefasst für DAS UNTERNEHMEN.

MfG
BEBOUB
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Alt 17.03.2006, 18:39   #22
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Registriert seit: Mar 2006
dipi macht alles soweit korrekt
...bedeutet das, wenn ich ebay extra anmelde und das handwerkliche Gewerbe extra, je eine normale Ausgaben/Einnahmen-Buchführung machen und müßte beim Gewinn letztendlich die SUMME beider Gewerbe beim Finanzamt berücksichtigen? Wenn ich dann zum Beispiel bei ebay 5000 Euro Umsatz habe und beim Handwerk 13000 ...müßte ich USst. bezahlen??Würde aber schon gern beides auf einen Gewerbeschein eintragen lassen, wäre dann einfacher und übersichtlicher für mich. Werd kommende Woche mal zur Handwerkskammer fahren, mal sehen was die mir sagen.
Bis hier her vielen Dank erstmal für die Antworten.
Gruß dipi
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Alt 17.03.2006, 18:53   #23
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nein. Du musst immer strikt trennen zwischen Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Einkommensteuerlich sind mehrere Gewerbe möglich. Umsatzsteuerlich jedoch nur ein Unternehmen.

Man muss also einkommensteuerlich mehrere Gewinnermittlungen durchführen, während umsatzsteuerlich für beide Gewerbe bzw. für das Unternehmen eine Umsatzsteuererklärung.

Wenn beides auf einem Gewerbeschein eingetragen wird liegt auch nur ein Gewerbe vor und es sind auch nur eine Gewinnermittlung und nur eine USt-Erklärung abzugeben. Wenn der Gewinn aus beiden Gewerbebetrieben jedoch über 24.500 EUR liegt zahlst du Gewerbesteuer, welches durch die Aufteilung in 2 Gewerbe vermieden werden kann. Allerdings wären dann auch 2 Gewinnermittlungen zu erstellen.

Hier empfiehlt es sich also den Gewerbeschein zu erweitern, weil der Gewinn insgesamt nicht 24.500 EUR übersteigt

Gruß
Sven
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Alt 19.03.2006, 20:25   #24
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dipi macht alles soweit korrekt
Hallo Sven...danke für Deine ANtwort. Würde "Gewerbeschein erweitern" bedeuten, daß ich beides extra machen soll? Wie hoch ist eigentlich die Einkommenssteuer...sprich wieviel Prozent vom Gewinn? Es ist doch der Gewinn, der da als Berechnungsgrundlage dient...ODER???
Gruß dipi
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Alt 24.03.2006, 15:34   #25
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Zitat:
Würde "Gewerbeschein erweitern" bedeuten, daß ich beides extra machen soll?
Gewerbeschein erweitern heißt, dass weitere Tätigkeiten in diesem eingetragen werden und ein Gewerbebetrieb insgesamt vorliegt bei dem beide Tätigkeiten zusammengefasst werden.

Zitat:
sprich wieviel Prozent vom Gewinn?
Da spielen noch viel mehr Faktoren eine Rolle. Das kann man nicht pauschal beantworten.

Zitat:
Es ist doch der Gewinn, der da als Berechnungsgrundlage dient...ODER???
nein, das "zu versteuernde Einkommen", welches unter anderem den Gewinn beinhaltet, allerdings abzgl. Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen etc.
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