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15.03.2006, 12:15
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
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Gewerbe im Handwerk und ebay-Shop
Hallo zusammen, ich hab mich schon mal etwas durch dieses Forum gelesen und mich nun angemeldet, um Euch um Rat zu bitten.
Leider geht es hier meißt um "theoretsiche" Branchen, also meist mit PC, Hompage und so. Ich möchte mich handwerklich selbstständig machen, ertsmal als Nebengewerbe, um zu testen, ob es so laufen wird, wie ich mir wünsche. Mein Problem ist nun, daß ich nicht genau weiß, als was ich mein Gewerbe anmelde, denn ich möchte zum Beispiel Räume gestalten, das heißt Wände spachteln, tapezieren, streichen, mit Effektfarben versehen...trau mir dies auch ohne Meistertitel zu, da ich schon eine Weile nebenbei in eienr Malerfirma tätig bin. Laut Gesetz darf wohl nur ein Malermeister tapezieren, was ich leider nicht nachvollziehen kann. Egal...ich möchte auch noch mehr machen...unter anderem würde ich auch kleine Fliesenlegerarbeiten machen, Teppich verlegen, Fenster und Türen einbauen, eben vieles, was man so im und am Haus machen kann. Ich würde sagen, daß ich sehr genau arbeite, oft zu genau, wie ich manchmal zu hören bekomme. Das soll kein Eigenlob sein! Oft behindert mich meine Genauigkeit sogar, wie jetzt auch bei der Existenzgründung...denn ich will auch das perfekt und ganz genau machen. Meinen kongrete Frage ist nun, WIE kann ich mein Unternehmen nennen? "Hausmeisterservice" ist mir zu bieder, denn ich will nicht einfach nur Rasen mähen, eine Glühbirne auswechseln oder Rauhfasertapete kleben, versteht ihr, was ich meine? Ich möchte höherwertige Arbeiten anbieten, mit besserer Qualität. Nur "Der Edelhausmeister" klingt ja auch blöd;-)
Mich würde interessieren, ob hier jemand dabei ist, der ähnliches vor hat oder sogar schon verwirklicht hat. Denn ich habe auch schon sehr viel im Internet geschaut, aber nichts in diese Richtung finden können.
Ein anderer Punkt ist noch, daß ich auch gern bei ebay als Händler was verkaufen würde. Bin schon seit paar Jahren privat dabei. Jetzt meine Frage dazu...wo bekomme ich Adressen von Lieferanten her??? Speziell würde mich Werkzeug und Zubehör interessieren...jedoch keine Billigrammsch. Die Frage ist nur, ob Leute,die Qualitätsware haben wollen, auch bei ebay kaufen würden. Ich würde mich auch hier sehr freuen, wenn mir ebay-Händler Tipps über Einkaufsquellen und eigene Erfahrungen mit ihrem Shop geben würden.
So...länger will ich meinen Text jetzt nicht machen, sonst liest ihn keiner;-)
Freu mich über Antworten udn Tips von euch....schöne Grüße von dipi
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15.03.2006, 12:36
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
beide Geschäftsideen sind problematisch...
Bei der ersten Idee werden Sie am Meisterzwang scheitern, der für fast alle der aufgezählten Tätigkeiten erforderlich ist. Selbst wenn Sie eine zeitlang unentdeckt bleiben, werden Sie dem einen oder anderen Meisterbetrieb auffallen und dann letztendlich, nach der darauffolgenden Anzeige, eine Strafe erhalten, die Sie ruinieren wird.
Bei der zweiten Idee sollten Sie ganz einfach überlegen, ob Sie selbst Lieferantenadressen so einfach ausplaudern würden, um damit zu riskieren, Mitbewerber systematisch heranzuziehen. Wenn Sie diese Frage mit einen eindeutigen JA beantworten können, dann ist dies ein todsicherer Hinweis, dass Sie es mit der Selbständigkeit lassen sollten. Geld wird nach wie vor im Einkauf verdient und niemand, der auch nur halbwegs bei Verstand ist, nennt Ihnen "mal eben so" seine Einkaufsquellen. Es sei denn, es sind Adressenhändler, die Ihnen auszugsweise diejenigen Grosshandelsadressen verkaufen, die sie aus irgendeiner Adressen-CD kopiert haben und irgendwelchen Dusselköppen zum Kauf anbieten.
MfG
BEBOUB
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I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
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15.03.2006, 12:47
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
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Danke für die schnelle Antwort. Daß das mit der Einkaufsadresse so sein könnte, hab ich schon befürchtet;-)
Zum Handwerk nochmal...ich darf keine Tapeten kleben(außer Rauhfaser) da ich keinen Meister hab...aber wenn ich in eienr Firma angestellt bin, dann darf ich das aufeinmal??? Ist schon merkwürdig,wie die Gesetze hier sind in D!!!
Würde es denn gehen, wenn ich mich zum Bsp. in Ö oder so als Firma anmelde und dann in D meine Leistungen anbiete??Das ist echt zum Verzweifeln, daß es so kompliziert sein muß mit dem Selbsttsändigmachen im Handwerk. Warum darf der Kunde nicht entscheiden, WER WAS bei ihm macht???
Das ist kein Vorwurf an euch...ich laß nur etwas Luft ab;-)
Gruß dipi
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15.03.2006, 13:13
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wenn du bei einer Firma angestellt bist, reicht es logischerweise wenn z.B. der Chef den Meister hat, und dafür sorgt, das seine Mitarbeiter ordentliche Arbeit leisten und dafür geradesteht. Wenn du das als Gewerbe machst, musst du eben derjenige mit der entsprechenden Qualifikation sein oder du hast einen Angestellten mit ebensolcher.
Wenn du deinen Wohnsitz nach Österreich verlegst, kannst du dort sicher auch ein Gewerbe anmelden.
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15.03.2006, 13:18
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
wenn Sie als Angestellter in einem Malerbetrieb arbeiten, dann geht man davon aus, dass Sie von Ihrem Meister die Anweisung erhalten haben, wie Sie eine Arbeit auszuführen haben. Zwischen etwas "schön machen" und etwas "richtig machen" kann ein erheblicher Unterschied sein, um Ersteres auszuschliessen und Letzteres sicherzustellen gibt es bei uns den Meisterzwang.
Dieser wird durch Fremdhandwerker aus dem europäischen Ausland ohne jeden Zweifel ausgehöhlt, aber wenn man schon gegen ausländische Fremdhandwerker fast nichts tun kann, dann versucht man mit aller Macht zumindest diejenigen auszuschalten, die in Deutschland in Meisterzwang behafteten Handwerken ohne Titel zu arbeiten versuchen.
Das ist leider so und wird Ihnen Ihre Pläne vereiteln.
Alternativ könnten Sie aber Leistungen als Vermittler anbieten und mit der Ausführung dann Meisterbetriebe betrauen... das wäre einerseits machbar und andererseits auch für die Betriebe hilfreich. Sie wären in diesem Falle so etwas wie ein Aquisiteur für die einzelnen Betriebe und könnten den Unternehmen Aufträge beschaffen und ggf. Angebote erstellen. Dies würde die Handwerker entlasten und sie könnten sich jeder um das Kerngeschäft kümmern, denn auch Handwerker verlieren mehr und mehr Zeit durch Verwaltungskram.
MfG
BEBOUB
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15.03.2006, 13:31
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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@dorintia
Vorsicht mit Österreich... hier wurde der Meisterzwang zwar zum 1.1.2000 abgeschafft, viele der aufgezählten ehemaligen meisterpflichtigen Handwerke zählen jedoch nach wie vor zu "reglementierten Gewerben", bei denen zur Ausübung ein Befähigungsnachweis beigebracht werden muss.
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15.03.2006, 13:37
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Das sollte auch kein Hinweis auf bestimmte Zwänge oder Nichtzwänge sein, die es dort evtl. gibt, hab da keine Ahnung. War nur ein allgemeiner Hinweis. 
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15.03.2006, 14:01
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
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...und wie siehts mit "Leiharbeiter" aus??
Hallo..eigentlich würde ich es eher umgedreht machen, wie BEBUOB schreibt.Ich bin nicht so für den Theoriekram.;-) Würde lieber meine Leistung Handwerksfirmen anbieten, hätte da auch schon eine Malerfirma, die mich nehmen würde, wenn mal wieder viel Arbeit da ist. Und das ist in der Saison immer so, daß er da Leute braucht...aber eben nicht als Festangestellte. Ich wäre sozusagen ein Subunternehmer für ihn oder ein "Leiharbeiter". Das war auch mal eine Idee von mir...es gibt doch Zeitarbeitsfirmen, die Handwerker an Firmen ausleihen. Ich wäre sozusagen meine eigene "Zeitarbeitsfirma"...Was meint ihr, ob das möglich wäre, sich als "Personalleasing" selbsttsändig zu machen...oder hat da der deutsche Staat auch was dagegen??
Was das "schon und richtig machen" angeht, denke ich schon daß ich das, was ich mache nicht nur "schön", sondern auch "richtig" mache. War auch im Handwerk Arbeitnehmer und habe auf vielen Baustellen gesehen, wie "Meisterbetriebe" die Arbeiten machen...da geht es oft nicht so "richtig" zu, wie es eigentlich erwartet wird. Da wird viel vertuscht und schnell schnell gemacht, denn je schneller die fertig sind, umso mehr Gewinn kommt raus. Habe unserem Wohnhaus serh viel selber gemacht..das geht vom Wasserleitung verlegen, über Heizungsanlage einbauen, über Fußboden udn Fliesen verlegen, Tapezieren, bis hin zu Fenster und Türen einbauen. Ich schau mir in anderen Gebäuden alles sehr genau an und finde immer was zum "Mekkern";-) Hmm ich glaub ich könnte "Handwerkstester" werden;-) Aber das rethorische liegt mir nicht so, arbeite lieber mit den Händen und dem Kopf.
Was meint ihr zu der Idee mit der eigenen Personalleasingfimra??
Gruß dipi
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15.03.2006, 14:29
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
selbst wenn Sie jetzt traurig werden... wenn Sie sich selbst als Dienstleister anbieten, dann ist das kein Personalleasing, sondern ein einfacher Werkvertrag, den Sie als Dienstleister ausführen.
Das würde dann so aussehen, dass Ihnen ein Handwerksmeister den Auftrag gibt z.B. ein Wohnzimmer neu zu tapezieren, Ihnen vorschreibt, wie Sie es zu machen haben und Ihnen die Materialien zur Verfügung stellt. Sie würden den Auftrag ausführen, schulden das fertig tapezierte Wohnzimmer (Werk) und Rechnungssteller ist für den Auftraggeber der Malerbetrieb. Sie wiederum würden dem Handwerksmeister Ihre Arbeitsstunden in Rechnung stellen.
Beim Personalleasing würden Sie Arbeitnehmer, die bei Ihnen angestellt sind, einem Entleiher überlassen, wobei Sie die Entlohnung zu tragen haben, das Direktionsrecht jedoch dem Entleiher übertragen wird. Dies wäre dann eine echte Arbeitnehmerüberlassung im Sinn des AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) und hier kommt nun wirlich ein Haufen Papierkram auf Sie zu.
MfG
BEBOUB
PS: Es müssten im übrigen mehrere Firmen sein, für die Sie tätig werden, sonst würde man ggf. eine Scheinselbständigkeit unterstellen.
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15.03.2006, 19:46
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
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Hallo... ja, weiß, ich muß mich dann mehreren Firmen anbieten. Ich versteh nur nicht, warum ich nicht selber die Leihfirma leiten kann, und mich sozusagen selber dann an andere Firmen verleihen darf?? Bei den üblichen Personalleasingfirmen ist der Chef so einer Firma doch nur eine Art Zwischenhändler...denn er verkauft schließlich die Arbeiter, bzw. deren Arbeitskraft (was ja auf das gleiche kommt) und verdient daran. Er bietet zum Beispiel eine Arbeitskraft für 20 Euro die Stunde an Firma X an und zahlt an den verliehenen Arbeiter nur 15 Euro...verdient somit 5 Euro pro Stunde, die der Arbeiter schufftet. Ist doch eigentlich eine Art Sklavenhandel...oder???Ich hingegen würde mich ohne "Zwischenhändler" und somit preisgünstiger anbieten können. Was genau spricht da dagegen?? Ist doch ganz simpel...aber sicher hat sich da irgendein Beamter ein Gesetz ausgedacht, um es kompliziert zu machen schönen Abend noch dipi
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15.03.2006, 20:31
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#11
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
lesen Sie doch einfach die Antworten, die man Ihnen schreibt, da steht es doch drin!
Wenn Sie Ihre Arbeitskraft verschiedenen Handwerkern als Dienstleister anbieten, dann sind Sie deren Subunternehmer. Sie sind dann Dienstleister und arbeiten im Rahmen eines Werkvertrages die Ihnen gestellten Aufgaben ab und werden nach geleisteter Arbeit entlohnt.
Dies ist dann aber eine Dienstleistung... mit Personalleasing hat dies nichts zu tun!
MfG
BEBOUB
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15.03.2006, 20:39
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#12
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
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Hallo BEBOUB, ich hab schon verstanden. Nur was bedeutet das genau für mich?Wie muß ich da mein Konzept nennen? Was schreibe ich in den Gewerbeschein? Maler darf da ja nicht drin stehen, wegen der Meisterpflicht. Ob Werkvertrag oder nicht, das ist mir egal...mich würde wie gesagt die Art dieses Gwewerbes interessieren, was ich gründen müßte, um mich auf beschriebene Art udn Weise selbstständig zu machen.
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15.03.2006, 21:39
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#13
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
vielleicht lesen Sie mal die "Gründerzeiten Nr. 48: Existenzgründung im Handwerk" dies wird Ihnen einen Schritt weiterhelfen, insbesondere die Anlage B mit den zulassungsfreien Handwerken und den handwerksähnlichen Gewerben.
Anmelden könnte man dann z.B. einen "Dienstleistungsbetrieb für handwerksähnliche Gewerbe" oder "Dienstleistungsbetrieb für zulassungsfreie Handwerke", dies richtet sich nach den Tätigkeiten, die Sie ausführen können, sofern das Ordnungsamt es verlangt, könnte man die jeweiligen Branchenziffern mit angeben.
Viel Erfolg!
MfG
BEBOUB
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16.03.2006, 12:43
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#14
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
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Hallo BEBOUB..danke für den Tipp...genau diese Zeitschriften habe ich vor paar Wochen beim Existenzgründerseminar erhalten. Das was mich interessieren würde, gibt es zu den einzelnen "handwerksähnlichen" Berufen noch je eine Liste mit den Tätigkeiten, die er auch ausführen darf??? Das wäre noch viel wichtiger, denn ich muß ja auf dem Gewerbeschein ALL meine Tätigkeiten eintragen, die ich ausführen werde. Sprich...wenn ich Hausmeisterservice anbiete muß ich reinschreiben Rasen mähen,Laub harken,Laub entsorgen, Bäume verschneiden, Glühbirnen wechseln, Strasse fegen......u.s.w. Verstehen Sie, was ich meine? Mein Angebotsbereich würde sich aber mit mehreren "Handwerksähnlichen oder zulassungsfreien Berufen" überschneiden...zum Beispiel würde ich ja Fenster udn Türen montieren(24-Einbau von genormten Baufertigteilen) Fliesen verlegen (1-Fliesen-,Platten- und Mosaikleger) Tepete kleben (27-Raumausstatter) Teppich,PVC-Belag verlegen(3-Bodenleger). Gibt es eine STelle, wo ich jetzt mal eine Liste vorlegen kann, wo ALLES drin steht, was ich für Arbeiten ausführen will und die mir dann sagen kann, welche Tätigekeiten ich amchen darf und welche nicht (wegen Meisterzwang)?? Macht das die Handwerkskammer oder die IHK???
Gruß dipi
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16.03.2006, 13:07
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#15
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
in Anlage B zur Handwerksordnung sind die "zulassungsfreien Handwerke" und die "handwerksähnlichen Gewerbe" aufgeführt.
Darüber hinaus, können Sie natürlich jederzeit zur Handwerkskammer gehen und sich dort beraten lassen.
Viel Erfolg!
MfG
BEBOUB
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