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Hallo ...
wenn man innerhalb der Sperrzeit gründet, dann verkürzt sich der Zahlungszeitraum des Ü-Geldes um die noch verbleibende Sperrzeit. Gründet man nach Ablauf der Sperrzeit, dann erhält man das Ü-Geld über den vollen Zeitraum von 6 Monaten.
Fazit: Abwarten bis nach Ablauf der Sperrzeit und währenddessen die Gründung gut vorbereiten und Kontakte knüpfen.
Man sollte jedoch bedenken, dass die Regierung zur Zeit darüber nachdenkt, die Existenzgründungsförderungen nach §§ 57 und 421l SGB III ab Juli 2006 zusammenzulegen nur noch eine Förderung zu gewähren und diese dann in Form eines Darlehens.
Wenn dies so umgesetzt werden sollte, dann wird es nur noch einen Bruchteil an Gründungen in Deutschland geben und Sie sollten ausrechnen, ob Sie beim Abwarten der Sperrzeit, wir haben jetzt März, dann noch unter die alte Gesetzgebung fallen.
MfG
BEBOUB
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I N F O:
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