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16.03.2006, 14:01
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2006
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Frage: Bezeichnung der Tätigkeit
Hi,
nachdem 50? Seiten von Google durchforstet waren, bin ich auf dieses Forum gestoßen und ärger mich warum ich es nicht früher entdeckt habe. Einige Fragen wären so wesentlich schneller vom Tisch gewesen. Top Forum!
Mein Problem ist folgendes:
Ich bin gerade dabei ein Gewerbe anzumelden nur stecke ich bei der Bezeichnung der Tätigkeit fest.
Es stand hier im Forum ja oft, der Begriff sollte weitläufig sein um sich weitere Optionen freizuhalten. Nur komme ich bei meiner Tätigkeit einfach nicht nicht auf die richtige Bezeichnung.
Im kurzen mein geplantes Vorhaben:
- Verkauf von jeglichen IT Produkten, sprich Netzwerkhardware,Hardware für den PC, ganze Pc`s, Peripherie(Drucker, TFT`s, Eingabegeräte, ...), Software, etc
- Erstellung von eigener Software sowie deren Vertrieb,Installation und Wartung
- IT Dienstleistungen im allgemeinen (zB. IT Lösungen für den Kunden entwickeln und umsetzten)
Von den angestrebten Tätigkeiten her, würde es ja einem Systemhaus gleichen, nur kann man dies ja nicht auf den Gewerbeschein schreiben.
Ich zerbreche mir an dieser Sache echt den Kopf, hoffentlich kann mir jemand helfen  .
Mit freundlichen Grüßen
Revo
Geändert von Revo (18.03.2006 um 11:53 Uhr).
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16.03.2006, 16:16
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Punkt 1: Vertrieb, Installation und Wartung von Computern, Computerteilen und Zubehör....
Punkt 2: Entwicklung, Vertrieb, Installation und Wartung von Software....
unter Punkt 3 kann ich mir jetzt nicht so wirklich was vorstellen
Hab keine Scheu richtig viel aufzulisten, besser als zu wenig.
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16.03.2006, 18:35
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Zitat:
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Hab keine Scheu richtig viel aufzulisten, besser als zu wenig
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Hallo ...
genau das tun Sie aus zweierlei Gründen bitte nicht!
Erstens wäre zu bedenken, dass der Gewinn der einzelnen Geschäftszweige in der Kumulation Gewerbesteuer auslösen könnte (Freibetrag 24.500€) was bei getrennten Gewerbeanmeldungen verhindert werden könnte, dies muss man prüfen. Wenn die Einsparung an Gewerbesteuer höher ist, als die Kosten, die durch getrennte Buchführungen entstehen, dann kann dies lohnend sein.
Zweitens muss klar sein, dass man bei einem Scheitern eine Gewerbeuntersagung erhalten könnte, die sich dann auf alle angemeldeten Tätigkeiten erstreckt und man sich dabei unter Umständen die weitere Zukunft in der gewerblichen Selbständigkeit verbaut.
Daher sollte man die so viel wie nötig und so wenig wie möglich anmelden und sich bewusst sein, wo Chancen bestehen, Geschäfte zu machen.
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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16.03.2006, 18:47
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ich meinte damit auch eher: nicht etwas, aus irgendwelchen Gründen, wegzulassen was man aber machen will.
Wenn man halt zu Anfang noch nicht weiß was genau, kann man den Gewerbeschein später noch erweitern. Auch wenn das Geld kostet...
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16.03.2006, 19:05
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#5
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
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Zitat von BEBOUB
Daher sollte man die so viel wie nötig und so wenig wie möglich anmelden und sich bewusst sein, wo Chancen bestehen, Geschäfte zu machen.
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da bin ich trotzdem anderer Meinung:
wegen Gewerbesteuer braucht sich glaub' so schnell kein Existenzgründer "Sorgen" zu machen, der Freibetrag ist recht großzügig, und selbst wenn der etwas überschritten wird, ist es erst mal noch lange Zeit günstiger, die minimale Gewerbesteuer zu zahlen, als sich die doch recht hohen Kosten und vor allem sehr viel Mehrarbeit mit der Abrechnung zweier getrennter Gewerbe aufzuhalsen.
Fasse ich aber meine Gewerbeanmeldung zu eng, stoße ich u.U. "alle Nase lang" an die Grenzen, was ich offiziell auf Basis meiner Gewerbeanmeldung tun darf oder auch nicht.
ich würde auch nicht dafür plädieren, jetzt irre lange Listen aller möglichen Tätigkeiten in die Anmeldung zu schreiben, aber ich rate, möglichst allgemein zu formulieren.
z.B. für Punkt 1 von Revo einfach schreiben: Hard- und Software-Handel
und zum ganzen Rest: EDV-Dienstleistungen
und fertig ist die Laube, ich kann individuell auf Kundenwünsche reagieren und das verkaufen, reparieren, programmieren oder was auch immer, was meine Kunden in dem Bereich gerade von mir wollen, und was ich natürlich auch kann.
kleine Info am Rande: die Anmeldung des Handels mit Software erfordert zusätzlich zur normalen Gewerbeanmeldung ein kostenpflichtiges (und korrektes) polizeiliches Führungszeugnis, ist eine der wenigen Branchen, wo das gefordert ist.
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16.03.2006, 23:41
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2006
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Danke für die hilfreichen Antworten!
Das mit der Untersagung der Gewerbeanmeldung macht mir jetzt doch ein wenig Angst.
Oder kann man das „könnte“ wieder soweit strecken, dass es das Gewissen beruhigt?  Sprich kommt so etwas häufig vor?
@Thomas: Danke, ich denke die 2 Beschreibungen werde ich nehmen, da sie es irgendwie auf den Punkt bringen und noch genügend Luft lassen, wie von dir beschrieben.
Gruß
Revo
Geändert von Revo (16.03.2006 um 23:44 Uhr).
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17.03.2006, 00:13
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#7
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
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Zitat von Revo
Sprich kommt so etwas häufig vor?
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ist nur im Falle einer Pleite von Interesse ...
und wenn man das schon von vornherein einkalkuliert, sollte man sich vielleicht doch lieber 'nen anderen Job suchen 
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17.03.2006, 01:03
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#8
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2006
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Ich interessiere mich auch für die dunkle Seite der Macht 
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17.03.2006, 01:30
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#9
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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da gibt es dann ja auch Möglichkeiten
kenne so einige Betriebe bei uns in der Stadt, wo sich immer wieder ein Verwandter o.ä. findet, auf den das Gewerbe dann (bis zur nächsten Pleite) wieder neu angemeldet wird
wenn alle Verwandten pleite sind, die Ehefrau ebenfalls und deswegen abgehauen, müssen dann auch mal die eigenen Kinder als Inhaber einer englischen Limited Company by Shares (Ltd.) als neuer Inhaber herhalten
sch*** doch auf deren Zukunft ... 
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17.03.2006, 01:35
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#10
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2006
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Ok das grenzt an familiären Raubbau
Nein, ich denke man sollte auch die Gefahren bzw. Konsequenzen kennen um diesen aus dem Weg zu gehen.
Danke noch einmal für die Hilfe!
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