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17.03.2006, 21:37
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2006
Ort: stuttgart
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Probleme mit Kindergeld
Hallo,
bin Student und habe nebenbei ein Gewerbe als "Eventmanager und Produktion von Werbemitteln". (natürlich im Nebenerwerb und als Kleinunternehmer und verlange keine Mwst).
Meine Fragen lauten wie folgt:
1. Kann ich meine Betriebsausgaben wie Verpflegung während meiner Tätigkeit (also Restaurantrechnungen) und Tankrechnungen geltend machen, bzw zu welcher Höhe und bis zu welchen Maximalbetrag????????
Mir ist es halt unbedingt wichtig unter 7600 € zu bleiben da mein Vater Kindergeld zurückzahlen muss und die Eigenheimzulage flöten geht!!!!!!!!
2. Gilt daher als Grundlange für die Zahlung des KINDERGELDES mein Umsatz (also alle Einnahmen ohne Abschreibungen und Aufwendungen von mir für den Betrieb) oder mein Gewinn ( Einnahmen - Ausgaben= Gewinn)???
Bitte nur antworten wenn Ihr sicher seit!!!
Vielen dank für alle Tipps
gruß euer Eventmanager
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17.03.2006, 21:42
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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17.03.2006, 21:52
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2006
Ort: stuttgart
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danke für die antwort leider hilft sie mir net da sie meine fragen explizit eingeht
Geändert von eventmanager (17.03.2006 um 22:00 Uhr).
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17.03.2006, 22:39
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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1. Kann ich meine Betriebsausgaben wie Verpflegung während meiner Tätigkeit (also Restaurantrechnungen) und Tankrechnungen geltend machen, bzw zu welcher Höhe und bis zu welchen Maximalbetrag????????
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Grds. nein, höchstens als Bewirtungskosten zu 70 % sofern hierbei geschäftliche Dinge geklärt werden. Handelt es sich um eine Dienstreise können allenfalls Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden. Es gelten besondere Aufzeichnungspflichten. Der Sachverhalt gibt da nix her.
Tankrechnungen können in voller Höhe geltend gemacht werden
Zitat:
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2. Gilt daher als Grundlange für die Zahlung des KINDERGELDES mein Umsatz (also alle Einnahmen ohne Abschreibungen und Aufwendungen von mir für den Betrieb) oder mein Gewinn ( Einnahmen - Ausgaben= Gewinn)???
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Der Gewinn.
Zitat:
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Bitte nur antworten wenn Ihr sicher seit!!!
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Bitte nur fragen, wenn auch wirklich die Suchfunktion genutzt wurde 
Geändert von Sven (17.03.2006 um 22:52 Uhr).
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18.03.2006, 00:14
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Regensburg / Landshut
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Servus Saxoflyer!
Zitat:
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Tankrechnungen können in voller Höhe geltend gemacht werden
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Echt? Also natürlich nur die Tankfüllungen, die ich für das Geschäft gebraucht habe, oder? Also kann ich die Tankrechnungen eines privat oder sogar fremdgeführten Autos als Ausgaben verbuchen, sofern sie natürlich für das Geschäft nötig waren?
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18.03.2006, 01:28
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2006
Ort: stuttgart
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ich frag mich nur wie soll denn das finanzamt differenzieren zw. meinen privaten tankrechnungen und betr. rechnungen,
reintheoretisch könnte ich ja alle tankrechnungen meiner kumpels sammeln und sie von meinem umsatz abziehen um meinen gewinn niedrig zu halten oder wie?????
thx
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18.03.2006, 08:51
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Öhm, auch im Finanzamt sitzen keine Dummen.
Soweit ich weiß, kann man nur die Kosten für einen reinen Geschäftswagen in voller Höhe geltend machen. Ansonsten muss nämlich ein Fahrtenbuch geführt werden und dann werden die km abgerechnet.
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18.03.2006, 10:26
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zitat von Levis
Echt? Also natürlich nur die Tankfüllungen, die ich für das Geschäft gebraucht habe, oder?
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Zitat:
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Zitat von eventmanager
ich frag mich nur wie soll denn das finanzamt differenzieren zw. meinen privaten tankrechnungen und betr. rechnungen,
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Das Thema ist recht umfangreich. Levis geht davon aus, dass das Kfz nicht dem Betriebsvermögen zugeordnet wurden. Dann kann er natürlich nur die Tankfüllungen ansetzen, die für geschäftliche Zwecke entstanden sind. Wie er dies letztlich dem FA mitteilt bleibt ihm überlassen. Er muss es zumindest glaubhaft machen und dies geschieht an sich nur mit einem Fahrtenbuch. Kann er dies nicht glaubhaft machen sind die Tankquittungen auch nicht abziehbar mangels Glaubhaftmachung. In diesen Fällen kann er jedoch die Fahrten pauschal mit 0,30 EUR je Kilometer (also Hin- und Rückfahrt) abrechnen.
Eventmanager geht höchstwahrscheinlich von etwas anderem aus. Er hat den PKW nämlich seinem Betriebsvermögen zugeordnet, was derzeit ab einer betrieblichen Nutzung von 10 % möglich ist. Da jedoch am Ende des Jahres das Gesetz rückwirkend auf den 1.1.2006 geändert wird ist dieses nur noch ab 50 % betrieblicher Nutzung möglich (vgl. Sticky-Thread im Steuer, Recht & Co-Bereich zur Neuregelung der privaten Kfz-Nutzungsversteuerung). Wenn der PKW also 50 % betrieblich genutzt wird können also alle Kosten unabhängig davon ob letztlich betrieblich oder privat als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Im Gegenzug muss dann allerdings ein Privatanteil versteuert werden. Dies geschieht nach der 1 % Regelung oder Fahrtenbuchmethode. Für die 1 % Methode wird allerdings auch überlegt, ob man dies auf 1,5 % erhöht. Ob sich dies jetzt aufgrund der Erhöhung der betrieblichen Nutzung auf 50 % im Hinblick auf die Zuordnung zum Betriebsvermögen erledigt hat müsste ich auch erstmal im Internet suchen. Auf jeden Fall wäre ein Privatanteil zu versteuern und wie dies abläuft ist eindrucksvoll in den Kfz-Links in der Linkliste Steuerrecht in meiner Signatur zu sehen.
Gruß
Sven
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18.03.2006, 10:57
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2006
Ort: stuttgart
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thx, werde mir jetzt ein fahrtenbuch anlegen, und meine betr. fahrten nachträglich eintragen, somit sind die tankrechnungen die betr. art sind voll abschreibbar oder???
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