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Alt 24.03.2006, 11:21   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
Jürgen_05 macht alles soweit korrekt

Arbeitsuchend + Gewerbeangemeldet ?


hallo und guten morgen,

nach reichlicher überlegung habe ich heute morgen ein nebengewerbe angemeldet, "internet + webdesign"

derzeit bin ich arbeitlos, und hatte heute morgen bevor ich das nebengewerbe angemeldet hatte bei meinem arbeitsamt angerufen und nachgefragt ob ich denn als arbeitssuchender ein nebengewerbe haben dürfte, die nette dame am telefon sagte mir das dies kein problem sei, ich jedoch nicht mehr als 165 € + 15 stunden mit meiner nebentätigkeit ausüben dürfte, ist das richtig ?

aber wie läuft das nun weiter, ich habe einige webtemplates die ich gerne verkaufen würde.

wie gebe ich das später beim AA an, ich meine wie weiße ich denen nach das ich nicht mehr als 165 € verdient habe, gewinn + verlustrechnung ?
ich kann derzeit noch nicht auf das AAlG verzichten.

Als Firmen Bezeichnung mußte ich nur meinen Vor und Zunamen angeben, kein zusatz, darf ich mich "mein nachname internet + Webdesign" nennen ?

für antworten wäre ich sehr dankbar.
Jürgen_05 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 24.03.2006, 11:50   #2
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
Jürgen_05 macht alles soweit korrekt
ja, danke für die links aber das hatte ich mir schon soweit vor augen geführt, mir geht es nun primär darum, wie ich mit dem arbeitsamt vorgehe, da ich ja keine ich AG gegründet habe, sonden eben nur ein nebengewerbe betreibe.

die dame am telefon konnte mir auch nicht genaues sagen (warum auch immer )

mit dem namen hatte ich auch gelesen, also wäre mein "nachname + internet + webdesign" sowei ok ? weil das mußte ich bei der gewerbeanmeldung nicht angeben.

das wars auch schon mit meinen fragen.
Jürgen_05 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2006, 12:39   #3
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

was die Gewerbebezeichnung angeht, um eine Firma handelt es sich (noch) nicht, weil Sie (noch) nicht im Handelsregister eingetragen sind, so war das erste Posting korrekt, im zweiten Posting wurde es dann falsch.

Die Gewerbebezeichnung richtet sich nach den Vorgaben der §§ 15a und 15b GewO d.h. Vor- und Zuname sowie eine Etablissementsbezeichnung, z.B "Max Mustermann, Webdesign".

Der AA können Sie Ihren Gewinn durch monatliche Übersendung von EÜ-Rechnungen nachweisen, danach erfolgt dann der Abzug.

Viel Erfolg!

MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2006, 13:41   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
Jürgen_05 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von BEBOUB
Hallo ...

was die Gewerbebezeichnung angeht, um eine Firma handelt es sich (noch) nicht, weil Sie (noch) nicht im Handelsregister eingetragen sind, so war das erste Posting korrekt, im zweiten Posting wurde es dann falsch.

Die Gewerbebezeichnung richtet sich nach den Vorgaben der §§ 15a und 15b GewO d.h. Vor- und Zuname sowie eine Etablissementsbezeichnung, z.B "Max Mustermann, Webdesign".

Der AA können Sie Ihren Gewinn durch monatliche Übersendung von EÜ-Rechnungen nachweisen, danach erfolgt dann der Abzug.

Viel Erfolg!

MfG
BEBOUB
super für die nette antwort, mir wird einiges klarer, aber was ist eine EÜ - Rechnung ?
Jürgen_05 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2006, 13:50   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
Jürgen_05 macht alles soweit korrekt
ok, habe ich, vielen dank für die freundlichen hilfen.

lieber 2X gefragt als einmal falsch. danke euch.
Jürgen_05 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2006, 13:50   #6
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

eine EÜ-Rechnung (Einnahmen- Überschuss- Rechnung) ist die einfache Form der Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG bei der der Gewinn durch Abzug der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen ermittelt wird, ganz im Gegensatz zur Bilanzierung nach § 5 EStG, bei der der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt wird.

Ein Beispiel für eine EÜ-Rechnung finden Sie hier: http://www.bebo-consulting.de/existe...u-rechnung.htm

Viel Erfolg!

MfG
BEBOUB
__________________
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BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2006, 11:20   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
Jürgen_05 macht alles soweit korrekt
Ich weiß es klingt jetzt etwas blöde, aber ich habe die halbe nacht nicht geschlafen, weil ich mir recht viele gedanken gemacht habe ob ich das richtige tue, oder getan habe, ist denn möglich ein angemeldetes gewerbe auch wieder zu stornieren ? habe ja erst am freitag angemeldet.
Jürgen_05 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2006, 08:03   #8
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Rinaldo
 
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SUCHEn ist schon schwer, oder?!

Ich bin mal so frei und zitiere Boris aus einem anderen Thread:
Zitat:
Du musst zum Gewerbeamt dackeln und schriftlich Dein Gewerbe abmelden (gibt auch so einen Wisch dafür). Die UmSt-ID und Steuernummer darfst Du dann nicht mehr benutzen (höchstens bei der Abgabe der Steuererklärungen).
Rinaldo ist offline   Mit Zitat antworten
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