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Alt 25.03.2006, 00:34   #1
TP-Junior
 
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LarsCremer macht alles soweit korrekt
Question

Muss ich ein Gewerbe anmelden, oder nicht ?


Hallo,

ich besitze 4 Seiten, 3 von denen beschäftigen sich mit sozialen Themen, wie Mobbing, Ärger mit Freunden und Familie, Kummer, Leid, Krankheiten und deren folgen. Alle diese Seiten haben ein Forum und ein Webkatalog. Auch haben alle Seiten einen bestimmten Inhalt.

Die 4 Seite ist sowas wie eine "Zentrale", die sich noch im Aufbau befindet. Sie soll aber auch bzw. eher eine Seite für Webmaster sein.

1. Mobbing-Bord.de (http://www.Mobbing-Board.de)
2. Kummer-Bord.de (http://www.Kummer-Board.de)
3. Trouble-Bord.de (http://www.Trouble-Board.de)
4. LarsonMedia.de (http://www.LarsonMedia.de)

Ich zahle die Gebühren für das Hosting komplett selber, bin aber ein über 18-jähriger Schüler, deshalb will ich ein System einbauen, über das man Werbung schalten lassen. Dies wird mit Klammlosen oder Euros bezahlt. Diese Script besitze ich schon. Ich weis halt nicht wie das rechtlich aussieht, da ich eine Privatperson bin.

Hier meine Frage:
Muss ich ein Gewerbe anmelden, oder nicht ?

Ich will mich wirklich nicht an diesen Seiten bereichern. Ich finde es nur wichtig, das es solche Seiten gibt.

Gruß
LarsCremer
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Alt 25.03.2006, 02:09   #2
TP-Specialist
 
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Master_T2 bringt sich richtig einMaster_T2 bringt sich richtig ein
Hmm bevor du dir darüber gedanken machst, solltest du erstmal gucken, dass du was zum laufen bekommst. Bisher hast du noch keinen einzigen Eintrag in deinen Foren... Und wer sollte dann schon Werbung schalten wollen.
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Tim

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Alt 25.03.2006, 08:18   #3
TP-Junior
 
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LarsCremer macht alles soweit korrekt
Arrow

Die Seiten exestieren ja erst seit einigen Wochen und ich habe jetzt erst angefangen dafür "Werbung" zu machen. Außerdem hat mich diese Frage sehr interessiert.
LarsCremer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2006, 15:19   #4
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wiantomi macht alles soweit korrekt
Das Thema hatte ich auch schon mal. Wenn eine Privatperson Werbung auf der eigenen privaten Internetseite schaltet, wird er da zum Gewerbetreibenden? Wo liegen die Grenzen? Ich kenne jemanden, der eine sehr schöne Seite für seine Stadt betreibt. Riesig viel Arbeit. Alles privates Hobby! Aber er schaltet Werbung, um einen Teil seiner Unkosten wieder reinzugekommen. Gewerbe? Liebhaberei? Muss man die Einnahmen irgendwo angeben? Ich weiss es leider auch nicht
wiantomi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2006, 15:27   #5
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Bevor ich mir die Arbeit mache das ganze zu subsummieren verweise ich mal auf Freund "Google"

http://www.google.de/search?hl=de&q=...nG=Suche&meta=
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Alt 26.03.2006, 15:27   #6
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LarsCremer macht alles soweit korrekt
Das trifft meine Fragen auf den Punkt. Hoffentlich hat jemand eine Antwort oder weis, wo man die Antwort herbekommt.
LarsCremer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2006, 16:51   #7
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wiantomi macht alles soweit korrekt
Das würde letztlich bedeuten, dass jeder der Werbeeinnahmen aus seiner privaten Internetseite bezieht ein Gewerbe anmelden muss. Dadurch kann er dann auch die Ausgaben gegen die Einnahmen rechnen.

Aber was passiert wenn die Ausgaben auf Dauer größer sind als die Einnahmen? Man könnte so auf Dauer seine Einkünfte aus anderen Einnahmen schmälern, aber für wie lange schaut da das Finanzamt zu? Habe mal gehört, dass man spätestens nach 3 Jahren Gewinne erwirtschaften muss, da es sonst zur Liebhaberei wird. Und dann?

Habt Ihr irgendwelche Erfahrungen diesbezüglich?
wiantomi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2006, 17:00   #8
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Zitat:
Habe mal gehört, dass man spätestens nach 3 Jahren Gewinne erwirtschaften muss, da es sonst zur Liebhaberei wird. Und dann?
Das ist richtig, dass das Finanzamt irgendwann auf Liebhaberei plädieren wird und dann auch dementsprechend die bisherigen Steuerbescheide ändern wird, soweit dieses möglich ist. Es wird dann die Verluste aus der Liebhaberei streichen und die Steuern neu festsetzen, soweit dies im Rahmen der abgabenrechtlichen Korrekturvorschriften möglich ist.

Die Frist von 3 Jahren gibt es nicht. Es gibt ein Urteil, dass einen Zeitraum von 3 Jahren bejaht hat, allerdings sind Urteile immer Einzelfallentscheidungen. Demnach muss das nicht immer so sein, zumal keine gesetzliche Frist für eine Liebhabereifeststellung vorliegt.
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Alt 26.03.2006, 17:38   #9
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Dann heist das für mich, dass ich ein Gewerbe anmelden muss, wen ich Werbung bzw. Werbeplätze verkaufe.

Aber Gewerbe ist nicht gleich Gewerbe, oder ? Es gibt da doch Unterschiede in Größe und Art.
LarsCremer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2006, 17:46   #10
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Zitat:
Aber Gewerbe ist nicht gleich Gewerbe, oder ? Es gibt da doch Unterschiede in Größe und Art.
Falls du abzielst in Richtung Buchführungspflicht, Kaufmann und diese Geschichten dann sei gleich gesagt, dass du damit nichts zu tun hast. Ebensowenig mit der Umsatzsteuer, weil der Gesamtumsatz 17.500 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt.

Es reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus, bei der man die Einnahmen und Ausgaben einander gegenüberstellt und die Differenz dann den Gewinn darstellt.

Ein Beispiel findest du hier
http://www.bebo-consulting.de/index....u-rechnung.htm
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Alt 26.03.2006, 21:52   #11
TP-Junior
 
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LarsCremer macht alles soweit korrekt
Vielen Dank für Eure Antworten.

Hatte den schon jemand ein Gewerbe angemeldet oder Erfahrung damit? Wie läuft sowas grob ab?
LarsCremer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2006, 15:08   #12
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Schau dir erstmal alle Stickys in diesem Forum an, dann solltest du schon ein wenig mehr über die Selbstständigkeit wissen...
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