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Alt 02.04.2006, 15:59   #16
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Zitat:
Zitat von Poloatze
Geldkonto
an Umsatzerlöse
an Umsatzsteuer

Achso, dann buche ich also alle Zahlungseingänge als Beispiel mit 16% Steuer auf Konto 8400 (Erlöse 16% Ust) . Das Geldkonto muss ich demnach noch anlegen, das wäre mein Geschäftskonto auf der Bank?!

Und Ausgaben wie für Telefon usw kommt unter die Kontierung Betriebsausgaben, also den jeweiligen Bereich wo es passt. Gleiches gild dann für den Wareneingang, der ja quasi ein "duchlaufender" Posten ist, weil ich diese waren wieder verkaufe. Wareneingänge für mich, also die Firma sind dann unter Anlagevermögen, auch in die entsprechenden Konten, zu buchen.

Wäre das so in etwa richtig?
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Alt 02.04.2006, 16:06   #17
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Zitat:
Das Geldkonto muss ich demnach noch anlegen, das wäre mein Geschäftskonto auf der Bank?!
Je nachdem, wenn du tatsächlich eine Kasse hast wäre es das Konto #1000 bzw. bei Bank #1200. Kann auch von den Nummern her umgekehrt sein, dass weiß ich jetzt aus dem Kopf nicht.

Zitat:
Gleiches gild dann für den Wareneingang, der ja quasi ein "duchlaufender" Posten ist, weil ich diese waren wieder verkaufe.
Bitte nicht als durchlaufender Posten bezeichnen, ansonsten kommst du nachher mit der wirklichen Bedeutung des Begriffs "durchlaufender Posten" durcheinander. Soweit ich weiß gibt es auch noch ein Konto, dass so heißt.

Zitat:
Wareneingänge für mich, also die Firma sind dann unter Anlagevermögen, auch in die entsprechenden Konten, zu buchen.
Waren stellen kein Anlagevermögen dar, sondern Umlaufvermögen.

Gegenstände, die dauerhaft dem Betrieb zu dienen bestimmt sind nennen sich Anlagevermögen und sind zeitanteilig abzuschreiben, z.B. Maschinen, Büromöbel etc.
Das Umlaufvermögen hingegen kann sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
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Alt 02.04.2006, 16:13   #18
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Okay, ich sehe ein kleines flackerndes Licht am Ende des Tunnels

Dann laufen die Lieferanten, also die Rechnungen von diesen, alle zusammen unter Verbindlichkeiten, geteilt nach 7% und 16%, anderes habe ich nicht. Gemeint jetzt für Wareneinkauf.


Zusammengefasst, führt man alle Kunden und Lieferanten zusammen unter jeweils einem Konto?
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Alt 02.04.2006, 16:16   #19
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Es gibt keine Forderungen oder Verbindlichkeiten bei einer EÜR. Das ist ja gerade die wesentliche Vereinfachung bei einer EÜR.

Es werden nur Zahlungsein- und -ausgänge gebucht. Es käme nur zu einer einzigen Buchung.

Bei einem bilanzierenden Unternehmer sind hingegen 2 Buchungen fällig, weil einmal eine Forderung bzw. Verbindlichkeit eingestellt wird und diese dann durch die Zahlung wieder aufgelöst werden muss.
Deshalb empfiehlt es sich ja auch bei einer EÜR Istversteuerung im Bereich der Umsatzsteuer zu wählen.
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Alt 02.04.2006, 16:20   #20
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Zitat:
Zitat von Poloatze
Es gibt keine Forderungen oder Verbindlichkeiten bei einer EÜR. Das ist ja gerade die wesentliche Vereinfachung bei einer EÜR.

Es werden nur Zahlungsein- und -ausgänge gebucht. Es käme nur zu einer einzigen Buchung.

Bei einem bilanzierenden Unternehmer sind hingegen 2 Buchungen fällig, weil einmal eine Forderung bzw. Verbindlichkeit eingestellt wird und diese dann durch die Zahlung wieder aufgelöst werden muss.
Deshalb empfiehlt es sich ja auch bei einer EÜR Istversteuerung im Bereich der Umsatzsteuer zu wählen.
Achso, da liegt jetzt mein Denkfehler....... Ich habe ja schon den Wareneingang verbucht und muss das ja NICHT noch einmal einem Lieferanten zubuchen.
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Alt 02.04.2006, 16:22   #21
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Können denn diese Programme für Bilanzierungen -hab hier den Kaufmann pro liegen- überhaupt "vereinfacht" buchen?
Ich hab das bei meinen "ersten Schritten" eigentlich auch umfangreicher gesehen und das Proggi deswegen in die Ecke gelegt.
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Alt 02.04.2006, 16:43   #22
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Zitat:
Achso, da liegt jetzt mein Denkfehler....... Ich habe ja schon den Wareneingang verbucht und muss das ja NICHT noch einmal einem Lieferanten zubuchen.
Du solltest dir mal die Grundsätze der Einnahmen-Überschuss-Rechnung klar machen, gerade im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer.

http://www.traum-projekt.com/forum/9...olgemonat.html
Hier gibt's zum Beispiel ein Problem worauf zu achten ist.

Zitat:
Können denn diese Programme für Bilanzierungen -hab hier den Kaufmann pro liegen- überhaupt "vereinfacht" buchen?
Ich hab das bei meinen "ersten Schritten" eigentlich auch umfangreicher gesehen und das Proggi deswegen in die Ecke gelegt.
An sich müsstest du dies beim Einrichten des Mandanten einstellen können welche Gewinnermittlungsart du wählst. Allerdings habe ich die Funktion bei WISO vergeblich gesucht; war wohl zu blöd oder zu blind dazu.
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Alt 02.04.2006, 17:03   #23
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Zitat:
Du solltest dir mal die Grundsätze der Einnahmen-Überschuss-Rechnung klar machen, gerade im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer.

http://www.traum-projekt.com/forum/9...olgemonat.html
Hier gibt's zum Beispiel ein Problem worauf zu achten ist.
Soweit war mir das eigentlich schon klar, ich meinte mit den jeweiligen Buchungen ja auch,dass sie dann gebucht werden, wenn sie bezahlt wurden.

Ich kann das glaube ich auch so langsam nachvollziehen, wie meine alten Excel Listen im Financial Office abgebildet werden. So langsam wird es heller im Keller

Einzig die Geschichte mit den Kunden und deren Konto bzw. dann die Buchung des zahlungseingangs wollen noch nicht so recht. Da möchte das Faktura und Auftrag bei der Artikelerfassung ein Erlöskonto haben, das doch aber eigentlich für meine Kunden reserviert ist.....
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