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Alt 03.04.2006, 12:19   #1
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teddy86 macht alles soweit korrekt

Private Entnahmen


Hallo Forum!

Nachdem ich nun lange genung Geld verdient habe, möchte ich als Kleinstunternehmer nach §19 UstGb eine Private Entnahme tätigen.
Wie muss ich dies Verbuchen? Arbeite mit Lexware Büro Easy 2005.

Gibt es eine Grenze, wieviel man maximal entnehmen darf? (Klar, sollte nicht mehr sein als da ist bzw. man muss flüssig bleiben, aber gibt es eine Grenze wie z.B. max. 50% von dem was auf dem Konto ist?)

Gruß Teddy86
teddy86 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 03.04.2006, 12:36   #2
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Sowas gibts da nicht, alles was "über/gerade da" ist, ist deine. Genauso stehst du als Unternehmer gegenüber deinen "Gläubigern" in der Pflicht, mit allem was du hast.
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2006, 12:48   #3
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teddy86 macht alles soweit korrekt
Alles klar, danke.

Nun gehe ich zur Bank und hebe 7000€ ab. Daraufhin erscheint in meiner Buchhaltungssoftware -7000€. Wie verbuche ich diese nun, damit der Kontostand auf der Bank mit dem in der Buchhaltungssoftware übereinstimmt?
Habe in der Buchhaltungssoftware ein Ausgabenkonto "Private Entnahmen"..??

Gruß Teddy86
teddy86 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2006, 12:50   #4
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Wieso machst du doppelte Buchführung? Noch dazu, wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst?
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2006, 12:59   #5
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teddy86 macht alles soweit korrekt
Mit der Buchhaltungssoftware schreibe ich alle Rechnungen, da dies sehr Übersichtlich ist, ich am Jahresende automatisch die EÜR bekomme usw.
Rechnungen/Mahnungen usw. hefte ich zusätzlichj in einem Ordner ab.
Bin damit bislang ganz gut gefahren.

Nur stellt sich mir die Frage, wie ich Ausgaben verbuchen muss, für die ich keine Rechnung habe, da ich sie privat auf den Kopf hauen möchte :|
teddy86 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2006, 15:07   #6
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Das ist keine Ausgabe, das ist dein Gewinn!
(Möchtest du vielleicht für die "Ausgabe" auch noch 16 oder 7 % Mwst. vom FA zurück?)
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2006, 17:43   #7
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teddy86 macht alles soweit korrekt
Aha, wie muss ich dass denn in der Software angeben?

Gruß teddy86
teddy86 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2006, 17:54   #8
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Gar nicht. Der wird in der EÜR ausgewiesen und muss dann in deiner Ekst.-erklärung angegeben/versteuert werden.
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2006, 18:05   #9
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teddy86 macht alles soweit korrekt
Ok. Dann werde ich das Geld also überweisen, und wenn der Betrag in der Software (Onlinebanking erscheint), werde ich ihn einfach als an person überwiesen und bereits verbucht einstellen. dann sollte mich die software in ruhe lassen. ansonsten meld ich mich in ein paar tagen nochmal, falls es nicht geklappt hat

Danke...
teddy86 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2006, 18:12   #10
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Ohne deine Software zu kennen, solltest du schon wissen, wie sich dein Gewinn ermittelt und was du damit machen kannst.
Und das, ohne es dir von irgendeiner Software als Ausgabe "aufzwingen" zu lassen.
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2006, 13:43   #11
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Benutzerbild von ratze
 
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Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Hmmm... ich glaube hier wird ein bißchen aneinander vorbeigeredet. Private Entnahmen sind natürlich erfolgsneutral und tauchen in der EÜR nicht weiter auf. Wenn du aber mit BüroEasy arbeitest (mache ich zwecks Übersichtlichkeit ebenfalls - auch wenn ich nicht nicht dazu verpflichtet bin) buchst du die Entnahme einfach als "Beleg" > "Privatentnahme".
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2006, 13:58   #12
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Registriert seit: Apr 2005
teddy86 macht alles soweit korrekt
So hab ichs gemacht, danke nochmal für die Bestätigung.
teddy86 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2007, 15:25   #13
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Benutzerbild von Flow1983
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Hallbergmoos
Flow1983 ist auf einem guten Weg
Hi,

also muss jetzt den Thread wieder aufreissen :-)

Hab die letzten jahre immer mir Excel EÜR gearbeitet, hat auch wunderbar so funktioniert. Aufgrund der Einheitlichkeit von Rechnungen und Angeboten usw bin ich auf Lexware BüroEasy umgestiegen.

Hab ungefähr das gleiche Problem wie mein Vorredner nur andersrum: Wenn ich eine Lieferantenrechnung bezahle - wie buche ich die dann? Als Umsatzsteuerfreie Ausgabe oder Wareneingang oder wie?

Andersrum das gleiche: Wenn mein Kunde ne Rechnung bezahlt, auf welches Buchungskonto (muss ich angeben) buche ich das dann, damit die EÜR mit MwST und pipapo stimmt?

Danke schon vorab!

Lg,

Flo
__________________
Bizness Webdesign aus Hallbergmoos http://www.bizness.de
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