Hallo ...
es gibt kein Gesetz, das Ihnen die Einstellung von Mitarbeitern verbieten würde und die Förderung nach § 57 SGB III hat auch keine Verdienstbegrenzung.
Aber... sollten Sie dennoch Ihrer Ansicht nach "zuviel" verdienen

, dann können wir (Forumsteilnehmer) Ihnen gerne unsere Kontonummern geben und Sie verteilen dann denjenigen Anteil, den Sie nicht mögen an uns.
MfG
BEBOUB