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08.04.2006, 14:22
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2006
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MWST rückzahlung?
Hallo
ich hab vor mich in Kürze selnstständig zu machen
Nun habe ich jedoch noch eine letzte Frage?!
als Kleinunternehmer kaufe ich zb Waren ein für 1000€
in diesen 1000 sind 16 mwst enthalten also 160 €
nun hat der nette Herr vom Finanzamt mir erzählt das ich diese 160€ am ende des Jahres zurück bekomme
ist das wahr?
mfg
Vossy
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08.04.2006, 14:38
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
nun hat der nette Herr vom Finanzamt mir erzählt das ich diese 160€ am ende des Jahres zurück bekomme
ist das wahr?
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Das stimmt nicht. Der Vorsteuerabzug ist für Kleinunternehmer ausgeschlossen, vgl. § 19 Abs. 1 S. 4 UStG.
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08.04.2006, 19:53
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
zunächst mal unterstellt, Sie würden für 1.000€ brutto (inkl. USt.) Ware einkaufen, denn Sie schrieben "in diesen 1.000€", dann betrüge die darin enthaltene USt. natürlich nicht 160€ sondern 137,93€ (1.000€ / 116 * 16 = 137,93€).
Kleinunternehmer sind nach § 19 (1) UStG diejenigen Gewerbetreibenden, die im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 17.500€ Umsatz und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000€ Umsatz tätigen. Diese haben die Wahl, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen oder zur Regelbesteuerung zu optieren.
Im ersten Fall können Kleinunternehmer keine Vorsteuer (Umsatzsteuer aus Einkäufen) geltend machen, im zweiten Fall können sie es, der Herr vom Finanzamt hatte natürlich Recht, denn Sie können natürlich Kleinunternehmer sein, d.h. in den Umsatzgrenzen des § 19 (1) UStG liegen, aber dennoch zur Regelbesteuerung optiert haben.
Dennoch... das Geld gibt's nicht am Ende des Jahres zurück, sondern nach Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung, die den Erstattungsanspruch beinhaltet.
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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09.04.2006, 12:17
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2006
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Hallo
vielen dank für die kompetente und sachliche Erleüterung
Ich ziehe es dennoch vor mich als Kleinunternehmer anzumelden, da ich so keine mwst meiner Umsätze an das finanzamt abtreten muss
ps
Hoffe ich liege da richtig
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09.04.2006, 13:08
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Dann gibt es aber auch keine 16% von den 1000 Euro zurück, und von anderen "Nebenkosten" auch nicht.
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09.04.2006, 13:55
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2006
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das ist vollkommen richtig
aber wenn ich angenommen waren für 5000(inklusive mwst) einkaufe und diese für 10000 wieder verkaufe
dann bekomme ich zwar 800€ wieder
muss aber die 10000 versteuern(16%) sodas ich 1600€ an das finanzamt abtreten muss
sprich ich habe ein minus von 800€
ich finde eine ganz einfache rechnung
das zeigt warum die kleinunternehmer regelung derart beliebt ist
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09.04.2006, 14:05
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Du musst zwar nur 1379 € ans FA abführen und bekommst auch nur rund 689 wieder, aber egal....
Es kommt halt drauf an, was für einen persönlich günstiger ist und das sollte man vorher durchrechnen. Jemand der laufend oder in bestimmten Höhen investiert oder nicht zu verachtende "Nebenkosten" hat, wird eher die Regelbesteuerung wählen. Ebenso wenn der Kundenkreis hauptsächlich aus Unternehmen besteht.
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09.04.2006, 14:05
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Wenn 5.000 EUR inkl. USt dann beträgt die USt 16/116 von 5.000 EUR und somit 689,66 EUR. Wenn du die für 10.000 EUR Endpreis verkaufst sind das dann 16/116 von 10.000 EUR und somit 1.379,31 EUR.
Die Umsatzsteuer hat aber keine Gewinnauswirkung, weil du sie einmal an den Kunden bezahlst beim Einkauf und diese dann vom Finanzamt in Form der Vorsteuer wiederholst. Beim Verkauf zahlt der Kunde die Umsatzsteuer ja mit und du führst diese dann an das Finanzamt ab. Im Endeffekt wirkt sich die USt also gewinnneutral aus.
Der Kleinunternehmer zahlt die USt beim Einkauf mit, so dass diese mangels Vorsteuerabzug sich gewinnmindernd auswirkt. Dieser Nachteil wird dann aber beim Verkauf wieder ausgeglichen, zumal er dann den Endpreis als Betriebseinnahme verbuchen kann ohne etwas an den Staat zahlen zu müssen.
EDIT: Mist, zu langsam 
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09.04.2006, 14:18
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#9
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2006
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jaja alles nicht so einfach für jemanden der in dieser materie neu ist
ähhhm eine frage hätte ich da noch
wenn die mwst 16% beträgt
warum rechenet ihr dann 16/116*betrag?
ich bin eigendlich immer aufgrund von grundschulkentnissen davon ausgegangen, dass 16% von 100 = 16 sind?
und nicht 13,79???
warum diese merkwürdige rechnung?
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09.04.2006, 14:53
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Die USt wird auf den Nettopreis aufgeschlagen.
Wenn du allerdings den Bruttopreis als Angabe hast und nun die USt ermitteln willst musst du die Ust ja aus dem Bruttopreis herausrechnen und dies geschieht mit 16/116. Das wäre dann die 5. Klasse und nicht mehr die 4. Klasse.
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09.04.2006, 14:54
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#11
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Die rechnung ist nicht merkwürdig, sondern mathematisch und steuerlich richtig! Nimm Taschenrechner:
100 + 16% = 116
100 * 16% = 16
aber 16% von 100:
100 / 116 *16 = 13,79 weil
86,21 + 16% = 100 !!! 
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