Hallo ...
das Widerrufs- und Rückgaberecht ist ein Gesetz, dass den Verbraucher schützen soll.
Es wird vermutlich schwer werden, einem Unternehmer klarmachen zu wollen, dass man sich einerseits als Unternehmer kennzeichnet, andererseits jedoch ausgerechnet bei diesem Erwerb kein Unternehmer sein möchte.
Ob der Lieferant das so ohne weiteres glaubt?
MfG
BEBOUB