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Alt 17.04.2006, 15:24   #1
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Sebastian H. macht alles soweit korrekt

Eine Frage zu einem Onlinedienst


Hallo!

Ich habe eine Webseite auf der ich Beratungen und Bewertungen zu Webseiten anbiete. Ich helfe also den Webmastern bei der Gestaltung und dem Publishing. Jede Beratung kostet 10€. Hier ist jetzt meine Frage, ob ich, trotz der geringen Einnahmen (ich vermute mal im Monat werden das nicht mehr als höchstens 200€ sein...) ein Gewerbe anmelden muss? Soweit ich weiß zählt ja alles unter 400€ als Taschengeld. Würde das in diesem Fall auch zählen?

Auf jeden Fall schonmal Danke für eure Antworten!

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian H.
Sebastian H. ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 17.04.2006, 16:04   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Soweit ich weiß zählt ja alles unter 400€ als Taschengeld. Würde das in diesem Fall auch zählen?
Ich frage mich woher diese 400 EUR Grenze immer kommt. Sicherlich gibt es da im Steuerrecht so eine Grenze im Hinblick auf den Härteausgleich. Allerdings spielen da doch so viele Dinge noch mit rein, dass man das überhaupt verallgemeinern kann. Aber muss es ja auch nicht immer aus steuerlicher Sicht sehen. Was ist denn zivilrechtlich, Widerrufsrecht, Rückgaberecht etc. (hier natürlich ein schlechtes Beispiel), das sind alles Dinge die man als gewerblicher Händler beachten muss egal wie niedrig der Gewinn ist. Aber das nur so zum Allgemeinen

In diesem Fall liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, weil nachhaltig eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Umsatzgrenzen spielen da überhaupt keine Rolle.
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2006, 16:17   #3
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Ort: Braunschweig
Sebastian H. macht alles soweit korrekt
Hm... Also muss ich ein Gewerbe für diesen recht kleinen Dienst anbieten, ok.
Auf jeden Fall schon mal Danke für deine Antwort!

Wie habt ihr das denn gehandhabt als ihr mit dem Geld verdienen angefangen habt? Habt ihr erstmal ohne Gewerbe gearbeitet um zu schauen ob sich das auch alles gut entwickelt und dann hinterher einen Gewerbeschein geholt, oder wie habt ihr das gemacht?
Sebastian H. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2006, 17:08   #4
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Zitat:
Wie habt ihr das denn gehandhabt als ihr mit dem Geld verdienen angefangen habt? Habt ihr erstmal ohne Gewerbe gearbeitet um zu schauen ob sich das auch alles gut entwickelt und dann hinterher einen Gewerbeschein geholt, oder wie habt ihr das gemacht?
Eher nicht. Das wäre nämlich nicht legal
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Boris ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2006, 17:35   #5
TP-Member
 
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Sebastian H. macht alles soweit korrekt
Ok. Und was würdet ihr mir für eine Gewerbeform empfehlen? Vielleicht die Ich-AG?
Sebastian H. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2006, 17:40   #6
TP-Greis
 
Benutzerbild von Boris
 
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Die Ich-AG ist keine Gewerbeform, sondern eine finanzielles Hilfsprojekt des Arbeitsamtes für Arbeitslose.

Melde einen Gewerbeschein an und beantrage beim Finanzamt, dass du Kleinunternehmer bist. Wie das alles geht, steht hier im Forum in diversen Beiträgen ...
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