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Soweit ich weiß zählt ja alles unter 400€ als Taschengeld. Würde das in diesem Fall auch zählen?
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Ich frage mich woher diese 400 EUR Grenze immer kommt. Sicherlich gibt es da im Steuerrecht so eine Grenze im Hinblick auf den Härteausgleich. Allerdings spielen da doch so viele Dinge noch mit rein, dass man das überhaupt verallgemeinern kann. Aber muss es ja auch nicht immer aus steuerlicher Sicht sehen. Was ist denn zivilrechtlich, Widerrufsrecht, Rückgaberecht etc. (hier natürlich ein schlechtes Beispiel), das sind alles Dinge die man als gewerblicher Händler beachten muss egal wie niedrig der Gewinn ist. Aber das nur so zum Allgemeinen
In diesem Fall liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, weil nachhaltig eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Umsatzgrenzen spielen da überhaupt keine Rolle.