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Alt 17.04.2006, 16:39   #1
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Scotty macht alles soweit korrekt
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Gewerbe und Hartz IV?


Hallo, schönen Tag !!!
Bin heute das erste Mal hier und habe gleich eine Sache die mich beschäftigt.
Ich plane eine Art Einkaufslieferservice für Senioren und Behinderte, bin aber Hartz IV Empfänger. Kann ich einfach so ein Gewerbe anmelden und hat vielleicht jemand Erfahrung in diesem Bereich ???
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Alt 17.04.2006, 17:51   #2
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wuslon ist auf einem guten Weg
Melde das Gewerbe nebenberuflich an, teile es Deinem zuständigen Arbeitsamt mit, denen wirst Du auch anzeigen müssen, wieviel Du nach einfacher EÜR mit dem Gewerbe verdienen wirst und das wird dann ggf. entsprechend auf Dein ALGII angerechnet.
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Alt 17.04.2006, 19:26   #3
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BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
@wuslon

Hallo ...

aus welchem Grunde soll er es nebenberuflich anmelden, dem ersten Posting nach hat es ja doch den Anschein, dass er es hauptberuflich machen möchte

Haben Sie dabei einen Hintergedanken, den wir noch nicht kennen?

MfG
BEBOUB
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Alt 17.04.2006, 20:15   #4
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@BEBOUB

IMHO setzt der Bezug von ALGII voraus, dass man eben keiner hauptberuflichen Beschäftigung nachgeht. Liege ich da falsch? M.E. muss man den "wesentlichen" Teil seiner Zeit dem Arbeitsamt für mögliche Vermittlungen zu Verfügung stehen und um von vornherein Problemen aus dem Weg zu gehen, wäre es ratsam, eben "nur" ein nebenberufliches Gewerbe anzumelden.

Sollte ich da falsch informiere, bitte ich dies zu entschuldigen....
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Alt 17.04.2006, 20:56   #5
wys
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Registriert seit: Jul 2004
wys bringt sich richtig einwys bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von wuslon
@BEBOUB

IMHO setzt der Bezug von ALGII voraus, dass man eben keiner hauptberuflichen Beschäftigung nachgeht. Liege ich da falsch? M.E. muss man den "wesentlichen" Teil seiner Zeit dem Arbeitsamt für mögliche Vermittlungen zu Verfügung stehen und um von vornherein Problemen aus dem Weg zu gehen, wäre es ratsam, eben "nur" ein nebenberufliches Gewerbe anzumelden.

Sollte ich da falsch informiere, bitte ich dies zu entschuldigen....
Das stimmt so nicht, selbst mit hauptberuflicher Beschäftigung besteht prinzipiell ein Anspruch auf ALG-II (im Unterschied zu ALG-I). Sogar "Selbstständige" haben Anspruch auf ALG-II, wenn Ihre Einkünfte zu gering sind (unter KDU+Regelsatz liegen).

Es geht in diesem Fall also durchaus - in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur.

Meine Empfehlung in diesem Fall: Mit dem jeweiligen Fallmanager sprechen, er entscheidet dann z.B. über das sogenannte "Einstiegsgeld", das zusätzlich zum ALG-II für eine gewisse Zeit - in der Regel 6 Monate - bewilligt werden kann.

lg
wys
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Ich sag mal: OMmmmm ....
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Alt 17.04.2006, 21:57   #6
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Ort: Hamburg
wuslon ist auf einem guten Weg
Dann habe ich wohl die Regularien von ALGI und ALGII durcheinander geworfen, sorry.

Auf jeden Fall viel Erfolg!!!
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Alt 17.04.2006, 22:54   #7
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BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
@wuslon

Hallo ...

wenn er unter ALG II Einkünfte erzielt, dann wird nach § 30 SGB II abgerechnet und über den Grund- und Anrechnungsfreibeträgen liegende Einnahmen mit ALG II verrechnet.

Bei einer Existenzgründung wäre es dann sinnvoll das Einstiegsgeld zu beantragen und sich mit dessen Hilfe in die Selbständigkeit zu begeben, dies geht aber nur dann, wenn er es hauptberuflich macht.

MfG
BEBOUB
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