|
Hallo ...
der Vergleich ist soweit kein Problem, die Vermittlung ist da schon eher ein Problem, weil Sie nicht schreiben, inwieweit Sie was vermitteln möchten.
Erstreckt sich das Geschäft auch auf die Vermittlung von Rentenversicherungen oder Darlehen, so wird das Gewerbe erlaubnispflichtig nach § 34c der Gewerbeordnung, unter Umständen auch nach § 32 des KWG.
Lesen Sie hierzu einfach mal den Branchenbrief 81 der Volksbanken "Versicherungsmakler" dies hilft Ihnen weiter.
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
|