
Die Ösi- Bürokraten sind übel,
Ich glaub nicht dass eine Vollmacht eines Erziehungsberechtigten die Eigenberechtigung ersetzt, eher noch versuchen, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, eventuell halt eingeschränkt, wenn das auch nicht geht und Deine Mutter unterstützt Dich, kann ja sie das Gewerbe auf sich anmelden.
Im übrigen weiß ich nicht, worum es geht, vielleicht brauchst Du gar kein Gewerbe anzumelden. Also schreib worums geht und wenn du willst kann ich ja dann die Kammer anrufen, ich bin Jurist und kann mich daher mit Bürokraten aller Art relativ gut verständigen, dh. wenns ein Hintertürchen gibt verrät mir das der "Herr Kollege" von der Kammer.^^